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BU Versicherung im öffentlichen Dienst sinnvoll?
Opa:
BU-Versicherungen werden von einigen Finanzgurus wie dem Tenhagen (Finanztipp) gebetsmühlenartig als unverzichtbar beschrieben.
Ich sehe das deutlich differenzierter. Es ist immer individuell zu vergleichen, wie hoch im Schadensfall die garantierte Absicherung ist und welche Absicherung man sich schaffen kann, wenn man die Beiträge einfach selber anlegt.
Ich würde eine BU nur empfehlen, wenn ohne diese Absicherung im Schadensfall die wirtschaftliche Existenz realistisch bedroht wäre.
Wichtig ist auch, einen bestehenden Vertrag regelmäßig darauf zu überprüfen, ob er noch zur Lebenssituation passt.
Wer z.B. mit 20 eine BU abgeschlossen hat und mittlerweile 55 ist, Eigenheim abbezahlt, Kinder aus dem Haus und auch sonst schuldenfrei, sollte über eine Kündigung nachdenken.
Wer mit 20 eine BU abgeschlossen hat, jetzt 35 ist, zwei kleine Kinder und eine frisch abgeschlossene Hausfinanzierung an der Backe hat, sollte prüfen, ob die Versicherungssumme eine ausreichende Höhe hat.
Im konkreten Fall scheint ja das Risiko erheblich zu sein, da in der Vergangenheit Verträge abgelehnt wurden. Insofern könntest du einen letzten Versuch starten und dir 2-3 Angebote einholen. Falls es nicht klappt oder die Angebote zu teuer sind, solltest du mit klassischen Anlageformen vorsorgen oder deine individuellen Ansprüche soweit anpassen, dass du im Zweifel auch auf Grundsicherungsniveau ein erträgliches Leben führen kannst.
Organisator:
--- Zitat von: Tagelöhner am 28.07.2023 10:28 ---Da statistisch meines Wissens nach besonders psychische Leiden mehrheitlich zur Berufsunfähigkeit führen kann es auch durchaus bei Bürojobs Sinn machen. Außerdem ist die Versicherung mit solchen Jobs deutlich günstiger, als für einen malochenden Bauarbeiter, der ein höheres Ausfallrisiko hat.
Berufsunfähigkeit kann ja auch durch Unfall oder eine andere schwere Erkrankung eintreten, die auch einen Bürohengst treffen können und die Ausübung des Bürojobs zur Qual machen würden. BU greift außerdem je nach Vertragsgrundlage, z.B. wenn man seinen alten Job nicht mehr zu 50% ausüben kann. Das kann durchaus schneller der Fall sein, als viele denken.
--- End quote ---
BU bedeutet, dass man im bisherigen Job nicht weiterarbeiten kann, in anderen Jobs aber schon.
Da ein Bürojob zu ziemlich die geringesten Anforderungen an die Gesundheit und körperliche Leistungsfähigkeit stellt kann ich mir kaum einen anderen, leidensgerechten Job vorstellen.
Daher würde ich das eher auf Erwerbsunfähigkeit denken wollen und schließe mich da Opa und seinen Hinweisen an.
Grundsätzlich gilt zu bedenken, wie absicherungs- und risikoaffin man ist.
Tagelöhner:
--- Zitat von: Organisator am 28.07.2023 11:24 ---BU bedeutet, dass man im bisherigen Job nicht weiterarbeiten kann, in anderen Jobs aber schon.
Da ein Bürojob zu ziemlich die geringesten Anforderungen an die Gesundheit und körperliche Leistungsfähigkeit stellt kann ich mir kaum einen anderen, leidensgerechten Job vorstellen.
Daher würde ich das eher auf Erwerbsunfähigkeit denken wollen und schließe mich da Opa und seinen Hinweisen an.
Grundsätzlich gilt zu bedenken, wie absicherungs- und risikoaffin man ist.
--- End quote ---
Ich glaube du bist mit deinen BU-Kenntnissen nicht ganz auf dem aktuellen Stand und das bin ich ebenfalls längst nicht mehr.
Aber: Bereits vor 10 Jahren wurde von Verträgen abgeraten, die als Vertragsklausel eine sogenannte "abstrakte Verweisbarkeit" hatten. Sprich, man kann seinen "versicherten Job" nicht mehr ausüben, aber einen anderen und die BU würde dann nicht greifen. Die ganze Versicherungsindustrie bietet solche Verträge aber meines Wissens nicht mehr an, weil sie der zunehmend aufgeklärtere Kunde irgendwann schlicht nicht mehr abgeschlossen hat. Der Markt regelt eben...
Wenn sich die persönliche Lebenssituation drastisch ändert, sind die zugesicherten Leistungen immer zu überprüfen. Wenn man aber heutzutage für ca. 800-1500€ pro Jahr eine BU-Versicherung für einen Bürohengst bekommt, die dann womöglich noch 20-40 Jahre zahlen muss wenn der Leistungsfall eintritt, halte ich das Risiko für groß genug um es abzusichern. Aber jeder wie er will, Beamte müssen sich darüber sowieso keine Gedanken machen ;D
Organisator:
--- Zitat von: Tagelöhner am 28.07.2023 11:55 ---
--- Zitat von: Organisator am 28.07.2023 11:24 ---BU bedeutet, dass man im bisherigen Job nicht weiterarbeiten kann, in anderen Jobs aber schon.
Da ein Bürojob zu ziemlich die geringesten Anforderungen an die Gesundheit und körperliche Leistungsfähigkeit stellt kann ich mir kaum einen anderen, leidensgerechten Job vorstellen.
Daher würde ich das eher auf Erwerbsunfähigkeit denken wollen und schließe mich da Opa und seinen Hinweisen an.
Grundsätzlich gilt zu bedenken, wie absicherungs- und risikoaffin man ist.
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Ich glaube du bist mit deinen BU-Kenntnissen nicht ganz auf dem aktuellen Stand und das bin ich ebenfalls längst nicht mehr.
Aber: Bereits vor 10 Jahren wurde von Verträgen abgeraten, die als Vertragsklausel eine sogenannte "abstrakte Verweisbarkeit" hatten. Sprich, man kann seinen "versicherten Job" nicht mehr ausüben, aber einen anderen und die BU würde dann nicht greifen. Die ganze Versicherungsindustrie bietet solche Verträge aber meines Wissens nicht mehr an, weil sie der zunehmend aufgeklärtere Kunde irgendwann schlicht nicht mehr abgeschlossen hat. Der Markt regelt eben...
Wenn sich die persönliche Lebenssituation drastisch ändert, sind die zugesicherten Leistungen immer zu überprüfen. Wenn man aber heutzutage für ca. 800-1500€ pro Jahr eine BU-Versicherung für einen Bürohengst bekommt, die dann womöglich noch 20-40 Jahre zahlen muss wenn der Leistungsfall eintritt, halte ich das Risiko für groß genug um es abzusichern. Aber jeder wie er will, Beamte müssen sich darüber sowieso keine Gedanken machen ;D
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So wie von dir beschrieben, wäre meine Denke mit einer abstrakten Verweisungsmöglichkeit tatsächlich veraltet. Muss man wohl im Detail die Leistungsbeschreibung der Versicherung prüfen. Und natürlich die persönlichen Vorlieben und Lebensumstände.
Aus meiner Sicht besteht das Risiko aber auch für Beamte. Mit einer Mindestpension von 1.500 € netto wird man auch nicht für viel mehr als sich selbst sorgen können.
Opa:
Verzicht auf abstrakte Verweisung ist mittlerweile Standard. Vgl. die ersten 10 Treffer hier: https://www.check24.de/berufsunfaehigkeitsversicherung/kosten/
Es gibt allerdings noch die konkrete Verweisung, was in Zeiten des Fachkräftemangels zukünftig an Bedeutung gewinnen wird.
Das ist aber nur einer von ganz wenigen relevanten Faktoren, die bei der Vertragsprüfung vor Abschluss eine Rolle spielen sollten. Im Kleingedruckten verbergen sich von zu den vorvertraglichen Anzeigepflichten bis zu Leistungsausschlussgründen 50 Seiten voller Fallstricke, die studiert und bewertet werden wollen.
Zweithäufigster Ablehnungsgrund mit 34% Anteil ist derzeit übrigens (nach fehlender Mitwirkung durch den Versicherungsnehmer mit 37%) die Streitigkeit darüber, ob ein BU-Grad von 50 erreicht ist oder nicht. Daraus wird deutlich, dass im Leistungsfall mit Bürokratie, Gutachtenschlachten und Rechtsstreitigkeiten zu rechnen ist.
Gerade bei psychischen Erkrankungen, die ja im Bürobereich der Hauptversicherungsfall sind, stellt das eine enorme Belastung dar.
Tipp: Im Vorfeld mal ein paar Gerichtsurteile aus den letzten 5-10 Jahren googlen und sich selber einen Eindruck verschaffen, durch welche Maßnahmen die Versicherungen ihre Kunden im Schadensfall enttäuschen.
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