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[BE] Wirkung der Ernennungsurkunde
Thomber:
--- Zitat von: LBRNRW am 01.08.2023 08:24 ---Wenn die Urkunde heute nicht ausgehändigt werden kann, würde ich eine neue "beantragen", allerdings mit Wirkung vom 31.08.2023 (das sollte auch in Berlin zu schaffen sein), dann würde die zu befördernde Person zumindest für August auch noch die erhöhte Besoldung bekommen.
Wie bereits vom Vorredner angemerkt: Eine Beförderung kann zu jedem Tag vorgenommen werden, nicht nur zum Monatsersten.
--- End quote ---
Danke für die Info. (Und ja... kann mich erinnern so etwas schon gehabt zu haben.)
Fragmon:
--- Zitat von: Thomber am 01.08.2023 08:38 ---
--- Zitat von: LBRNRW am 01.08.2023 08:24 ---Wenn die Urkunde heute nicht ausgehändigt werden kann, würde ich eine neue "beantragen", allerdings mit Wirkung vom 31.08.2023 (das sollte auch in Berlin zu schaffen sein), dann würde die zu befördernde Person zumindest für August auch noch die erhöhte Besoldung bekommen.
Wie bereits vom Vorredner angemerkt: Eine Beförderung kann zu jedem Tag vorgenommen werden, nicht nur zum Monatsersten.
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Danke für die Info. (Und ja... kann mich erinnern so etwas schon gehabt zu haben.)
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Da ist Berlin ja echt mal wieder hinterher. In fast allen Bundesländern ist eine rückwirkende Planstelleneinweisung möglich. In Sachsen m. E. sogar zwei Monate rückwirkend.
Angelsaxe:
--- Zitat von: Fragmon am 01.08.2023 08:53 ---
--- Zitat von: Thomber am 01.08.2023 08:38 ---
--- Zitat von: LBRNRW am 01.08.2023 08:24 ---Wenn die Urkunde heute nicht ausgehändigt werden kann, würde ich eine neue "beantragen", allerdings mit Wirkung vom 31.08.2023 (das sollte auch in Berlin zu schaffen sein), dann würde die zu befördernde Person zumindest für August auch noch die erhöhte Besoldung bekommen.
Wie bereits vom Vorredner angemerkt: Eine Beförderung kann zu jedem Tag vorgenommen werden, nicht nur zum Monatsersten.
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Danke für die Info. (Und ja... kann mich erinnern so etwas schon gehabt zu haben.)
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Da ist Berlin ja echt mal wieder hinterher. In fast allen Bundesländern ist eine rückwirkende Planstelleneinweisung möglich. In Sachsen m. E. sogar zwei Monate rückwirkend.
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Die Planstelleneinweisung schon, die Ernennung selbst darf aber nicht rückwirkend sein.
oorschwerbleede:
--- Zitat von: Fragmon am 01.08.2023 08:53 ---
--- Zitat von: Thomber am 01.08.2023 08:38 ---
--- Zitat von: LBRNRW am 01.08.2023 08:24 ---Wenn die Urkunde heute nicht ausgehändigt werden kann, würde ich eine neue "beantragen", allerdings mit Wirkung vom 31.08.2023 (das sollte auch in Berlin zu schaffen sein), dann würde die zu befördernde Person zumindest für August auch noch die erhöhte Besoldung bekommen.
Wie bereits vom Vorredner angemerkt: Eine Beförderung kann zu jedem Tag vorgenommen werden, nicht nur zum Monatsersten.
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Danke für die Info. (Und ja... kann mich erinnern so etwas schon gehabt zu haben.)
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Da ist Berlin ja echt mal wieder hinterher. In fast allen Bundesländern ist eine rückwirkende Planstelleneinweisung möglich. In Sachsen m. E. sogar zwei Monate rückwirkend.
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Nein, in Sachsen kann bis zu 3 Monate rückwirkend zum 1. des Monats, in dem die Beförderung wirksam wird, eingewiesen werden. Das heist effektiv bis zu 4 Monate rückwirkend höhere Besoldung...
Fragmon:
--- Zitat von: Angelsaxe am 01.08.2023 08:55 ---
--- Zitat von: Fragmon am 01.08.2023 08:53 ---
--- Zitat von: Thomber am 01.08.2023 08:38 ---
--- Zitat von: LBRNRW am 01.08.2023 08:24 ---Wenn die Urkunde heute nicht ausgehändigt werden kann, würde ich eine neue "beantragen", allerdings mit Wirkung vom 31.08.2023 (das sollte auch in Berlin zu schaffen sein), dann würde die zu befördernde Person zumindest für August auch noch die erhöhte Besoldung bekommen.
Wie bereits vom Vorredner angemerkt: Eine Beförderung kann zu jedem Tag vorgenommen werden, nicht nur zum Monatsersten.
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Danke für die Info. (Und ja... kann mich erinnern so etwas schon gehabt zu haben.)
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Da ist Berlin ja echt mal wieder hinterher. In fast allen Bundesländern ist eine rückwirkende Planstelleneinweisung möglich. In Sachsen m. E. sogar zwei Monate rückwirkend.
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Die Planstelleneinweisung schon, die Ernennung selbst darf aber nicht rückwirkend sein.
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Ja und lt. Threadersteller ging es ja überwiegend um die finanziellen Belange.
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