Autor Thema: Nur über ... zu bewerben?!  (Read 5120 times)

ratti

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Nur über ... zu bewerben?!
« am: 31.07.2023 16:23 »
Hallo,

grad ein Stellenangebot auf der HP einer Behörde gelesen, wenn man den Titel anklickt, wird man auf eine Seite ... weitergeleitet und in der sich dann öffnenden Ausschreibung steht:

"Wir arbeiten mit ..., dem Stellenportal für den öffentlichen Dienst. Onlinebewerbungen über ... sind ausdrücklich erwünscht. Bitte sehen Sie von Bewerbungen per Post oder E-Mail ab."

Im Anzeigentext steht aber dennoch die E-Mail-Adresse "bewerbungen@..."

Was ist denn, wenn ich mich nun doch per E-Mail bewerben möchte oder muss, weil ich mich nicht extra auf der Seite ... registrieren möchte und/oder es darüber nicht funktioniert und ich meine Bewerbung an die angegebene Mail schicke? Muss die Bewerbung dann trotzdem berücksichtigt werden?

Danke.

LG

maiklewa

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Antw:Nur über ... zu bewerben?!
« Antwort #1 am: 31.07.2023 17:03 »
Wenn die Bewerbung per Mail eingeht, ist diese im konkreten Fall zu berücksichtigen!

carriegross

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Antw:Nur über ... zu bewerben?!
« Antwort #2 am: 31.07.2023 20:01 »
Ich meine, es gibt da sogar Urteile, aus denen hervorgeht, dass der Arbeitgeber den Bewerbern gar nicht vorschreiben darf, auf welchem Wege sie sich zu bewerben haben und z. B. zu einer Anmeldung auf einem Portal quasi zwingen darf.

Und im vorliegenden Fall dürfte es für den AG sehr schwierig sein, eine Bewerbung nicht anzuerkennen, wenn diese per E-Mail eingegangen ist und in der Stellenausschreibung auch noch eine E-Mail-Adresse vom AG "bewerbungen@..." steht. Ist ja richtig dämlich!

was_guckst_du

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Antw:Nur über ... zu bewerben?!
« Antwort #3 am: 01.08.2023 06:56 »
...diese Bewerbungen werden berücksichtigt...

...allerdings kann man dann damit rechnen, dass - wenn online-Bewerbungen ausdrücklich erwünscht sind - die nicht über diesen Weg eingereichten Bewerbungen mit einem "Makel" behaftet sind....und zwar nach dem Motto, wenn der oder die BewererIn es noch nicht mal schafft, eine Online-Bewerbiung abzugeben, kann es auch sonst keine Leuchte sein...

...als Teilnehmer an Vorstellungsgesprächen kann ich bestätigen, dass dies zum Thema gemacht wird...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

rasperle

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Antw:Nur über ... zu bewerben?!
« Antwort #4 am: 01.08.2023 08:26 »
Das ändert nun erst einmal, und das war wohl die einzige (?) Frage, nicht daran, dass diese Bewerbungben berücksichtigt werden.

Ich frage mich, warum immer mehr AGs im ÖD auf solche Portale setzen.

Fragmon

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Antw:Nur über ... zu bewerben?!
« Antwort #5 am: 01.08.2023 08:46 »
Das ändert nun erst einmal, und das war wohl die einzige (?) Frage, nicht daran, dass diese Bewerbungben berücksichtigt werden.

Ich frage mich, warum immer mehr AGs im ÖD auf solche Portale setzen.

Weil keine händische Erfassung der Lebensläufe mehr erfolgen muss und die Mitarbeiter sich mit wichtigeren Aufgaben befassen können.

was_guckst_du

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Antw:Nur über ... zu bewerben?!
« Antwort #6 am: 01.08.2023 08:46 »
@rasperle

...warum sollte man den Fragenden nicht zusätzlich darauf aufmerksam machen, was Realität ist?...

...und ehrlich gesagt...Online-Bewerbungen sind für beide Seiten eine Erleichterung, mal ganz abgesehen von den Umweltaspekten wegen Papierverbrauch etc...

...aber wer meint, nicht mit der Zeit gehen zu wollen, kann das natürlich tun...ist immer eine persönliche Entscheidung...
« Last Edit: 01.08.2023 09:01 von was_guckst_du »
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

rasperle

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Antw:Nur über ... zu bewerben?!
« Antwort #7 am: 01.08.2023 09:08 »
Das ändert nun erst einmal, und das war wohl die einzige (?) Frage, nicht daran, dass diese Bewerbungben berücksichtigt werden.

Ich frage mich, warum immer mehr AGs im ÖD auf solche Portale setzen.

Weil keine händische Erfassung der Lebensläufe mehr erfolgen muss und die Mitarbeiter sich mit wichtigeren Aufgaben befassen können.

Aber nur, wenn der Lebenslauf entsprechend im Portal ausgefüllt wurde.

Ich kenne es auch so, dass in den vorgebenen Zeilen nur die aktuelle oder letzte Anstellung eingetragen wird und man eh die Möglichkeit hat, Dokumente, wie Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse hochzuladen. Es bleibt also nicht aus, dass beim AG jemand oder sogar zwei zur Kontrolle die ganzen Dokumente, besonders das Anschreiben und den Lebenslauf, vollumfânglich liest.

rasperle

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Antw:Nur über ... zu bewerben?!
« Antwort #8 am: 01.08.2023 09:11 »
@rasperle

...warum sollte man den Fragenden nicht zusätzlich darauf aufmerksam machen, was Realität ist?...

...und ehrlich gesagt...Online-Bewerbungen sind für beide Seiten eine Erleichterung, mal ganz abgesehen von den Umweltaspekten wegen Papierverbrauch etc...

...aber wer meint, nicht mit der Zeit gehen zu wollen, kann das natürlich tun...ist immer eine persönliche Entscheidung...

Ja, stimmt schon. Sorry. War SO nicht gemeint!

Mir persönlich stößt es allersings auch negativ auf, wenn man zu einer Zwangsregistrierung auf einem fremden Portal aufgefordert wird. Es gibt auch Behörden, die ein solches Portal, ohne zusätzliche Registrierungy auf der eigenen HP implementiert haben. DAS finde ich persönlich am smartesten - für beide Seiten! ;-)

Allerdings finde ich auch eine Bewerbung per Mail durchaus noch immer zeitgemäß!

Mich würde da auch die Rechtsprechung interessieren @carriegross und natürlich auch an andere. ;-)

pfaffe

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Antw:Nur über ... zu bewerben?!
« Antwort #9 am: 01.08.2023 10:08 »
Hmmm ... wer mir als potenzieller Arbeitgeber schon vor einem möglichen Arbeitsverhältnis vorschreiben möchte, wie ich was zu machen habe ... ne, lass mal. Es gibt sooo viele Portale und jeder Arbeitgeber nutzt dann ein anderes und ich habe, weil musste, mich nachher bei zig verschiedenen Portalen angemeldet, wegen je nur einer Bewerbung?!

Und wenn im Vorstellungsgespräch dann die Frage kommen würde oder es eine Anspielung geben würde, warum nicht über das Portal beworben, sofern ich mich je nach Interesse und Bezahlung einer Stelle doch per Mail beworben, dann würde ich entsprechend antworten. Mir dann egal, obs was werden würde oder nicht.

josy

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Antw:Nur über ... zu bewerben?!
« Antwort #10 am: 18.08.2023 07:37 »
Guten Morgen,

interessant!

Bei mir wars so vor ca. einem halben Jahr, dass ich eine Anzeige erst am letzten Tag der Bewerbungsfrist auf interamt gesehen habe. Da es schon spät war, ich die Frist einhalten wollte, bewarb ich mich auch per Mail. Es stand auch einerseits sowas in der Anzeige, dass man von Bewerbungen per Mail und Post absehen soll und man sich nur über interamt bewerben soll, da aber andererseits die Bewerbungsmailadresse angegeben war, schickte ich meine Bewerbung da hin.

Als ich nach 6 Wochen nach dem Stand des Verfahrens fragte, sagte man mir erst, dass man keine Mail von mir erhalten habe, als ich dann antwortete, dass mir folgende Nachricht von meinem Mailanbieter vorliegt:

"Die Zustellung an diese Empfänger oder Gruppen ist abgeschlossen. Vom Zielserver wurde keine Zustellungsbenachrichtigung gesendet: bewerbungen@..."

(ich erhielt explizit keine Nachricht darüber, dass meine Bewerbung nicht zugestellt werden konnte)

erhielt ich eine aktualisierte Antwort, dass man als AG auf das Bewerbungsverfahren hingewiesen habe, man keine Bewerbungen per Mail und Post wollte ... und man daher meine Bewerbung nicht berücksichtigen durfte/musste.

Aufgrund welcher Rechtsgrundlagen und Urteilen hätte ich denn das Recht gehabt, dass meine Bewerbung dennoch berücksichtigt werden musste?

Und was hätte ich dann innerhalb welcher Frist machen können?

Ich fands halt besonders schade, weil der AG und die Stelle mich besonders interessierte und ich meine Schwerbehinderung im Anschreiben erwähnt hatte.

Na ja ...

Dankeschön.

GLG

Opa

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Antw:Nur über ... zu bewerben?!
« Antwort #11 am: 18.08.2023 07:54 »
Der Arbeitgeber kann den Kommunikationskanal vorschreiben und davon abweichende Bewerbungen unberücksichtigt lassen. Wenn zusätzlich eine Mailadresse „bewerbung@…“ angegeben ist, dient diese der Kontaktaufnahme bei Rückfragen zur Bewerbung.

Das kann man engstirnig finden, ist aber letztendlich für ein faires Verfahren notwendig. Denn wer sich nicht dran hält, verschafft sich einen Vorteil gegenüber denjenigen, die die vorgegebene Form beachten.

Hier mal die andere Perspektive: Wenn ich eine digitale Bewerbung verlange und mir schickt jemand einen dicken Umschlag mit Papier, dann gehe ich davon aus, dass der Bewerber entweder nicht richtig lesen kann, ein Querulant ist oder seine digitalen Kompetenzen seit den 1970ern nicht weiterentwickelt hat. Warum soll ich mit ihm meine Zeit verplempern?

@Josy: Eine Online-Bewerbung dauert doch wohl nicht länger, als eine Mail-Bewerbung. Ich habe mal ein Formular bei Interamt ausgefüllt- das hat keine 10 Minuten gedauert.

Opa

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Antw:Nur über ... zu bewerben?!
« Antwort #12 am: 18.08.2023 08:17 »
PS @Josy: Trifft zwar offensichtlich nicht auf dich zu, aber der Vollständigkeit halber:
Bei einer Schwerbehinderung, die besondere Ansprüche an die Barrierefreiheit des Kommunikationskanal stellt, hebelt der erweiterte Bewerberverfahrensanspruch den o.g. Grundsatz aus. Wenn Interamt also für Sehbehinderte eine erhebliche Hürde ist oder wenn sich ein Hör-/Sprechbehinderter per Telefoninterview nicht bewerben kann, ist das zu berücksichtigen.

So etwas würde man aber als Bewerber im Vorfeld oder spätestens im Anschreiben anbringen.

josy

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Antw:Nur über ... zu bewerben?!
« Antwort #13 am: 18.08.2023 08:20 »
@Opa

Aus welchen Rechtsgrundlagen geht bitte hervor, dass der AG den Kommunikationsmanal wählen und vorgeben darf und alle anderen Wege sind nicht erlaubt?

Weiter oben wurde von anderen ja wiederholt das Gegenteil geschrieben.

Was davon stimmt jetzt und beruht auf welcher Rechtsgrundlage?

Fragmon

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Antw:Nur über ... zu bewerben?!
« Antwort #14 am: 18.08.2023 08:48 »
@Opa

Aus welchen Rechtsgrundlagen geht bitte hervor, dass der AG den Kommunikationsmanal wählen und vorgeben darf und alle anderen Wege sind nicht erlaubt?

Weiter oben wurde von anderen ja wiederholt das Gegenteil geschrieben.

Was davon stimmt jetzt und beruht auf welcher Rechtsgrundlage?

Ich denke, dass liegt im Organisationsermessen. Rechtsgrundlagen dafür wird es nicht geben, sondern es müssen die rechtlichen Anforderungen der jeweiligen Gesetze beachtet werden (SGB,AGG). Solange es bspw. nicht gegen Grundsätze der Barrierefreiheit verstößt, geht es m.E. in Ordnung. Denn im Zweifel muss der Bewerber geltend machen, dass er aufgrund der ausschließlichen Online Bewerbung diskriminiert wurde. Wenn es sich um ein barrierefreies Portal handelt, würde es schon schwer werden.

Denn im Zweifel könnte eine ausschließliche Papierbewerbung genauso angegriffen werden.