Guten Morgen,
interessant!
Bei mir wars so vor ca. einem halben Jahr, dass ich eine Anzeige erst am letzten Tag der Bewerbungsfrist auf interamt gesehen habe. Da es schon spät war, ich die Frist einhalten wollte, bewarb ich mich auch per Mail. Es stand auch einerseits sowas in der Anzeige, dass man von Bewerbungen per Mail und Post absehen soll und man sich nur über interamt bewerben soll, da aber andererseits die Bewerbungsmailadresse angegeben war, schickte ich meine Bewerbung da hin.
Als ich nach 6 Wochen nach dem Stand des Verfahrens fragte, sagte man mir erst, dass man keine Mail von mir erhalten habe, als ich dann antwortete, dass mir folgende Nachricht von meinem Mailanbieter vorliegt:
"Die Zustellung an diese Empfänger oder Gruppen ist abgeschlossen. Vom Zielserver wurde keine Zustellungsbenachrichtigung gesendet: bewerbungen@..."
(ich erhielt explizit keine Nachricht darüber, dass meine Bewerbung nicht zugestellt werden konnte)
erhielt ich eine aktualisierte Antwort, dass man als AG auf das Bewerbungsverfahren hingewiesen habe, man keine Bewerbungen per Mail und Post wollte ... und man daher meine Bewerbung nicht berücksichtigen durfte/musste.
Aufgrund welcher Rechtsgrundlagen und Urteilen hätte ich denn das Recht gehabt, dass meine Bewerbung dennoch berücksichtigt werden musste?
Und was hätte ich dann innerhalb welcher Frist machen können?
Ich fands halt besonders schade, weil der AG und die Stelle mich besonders interessierte und ich meine Schwerbehinderung im Anschreiben erwähnt hatte.
Na ja ...
Dankeschön.
GLG