Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Steuersatz Beamte / Angestellte ?!
Thomber:
--- Zitat von: Opa am 14.08.2023 17:34 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 07.08.2023 09:28 ---Keine Ahnung was das Gehalt von Freiberufler (die niemals Vorgesetzter sein können), mit dem gewünschtem Einkommensgap zwischen VG und AN zu tun hat oder welche Regel da reinspielen könnte.
--- End quote ---
Wieso sollte ein Freiberufler nicht Vorgesetzter sein können? Solange er an der Erbringung der Dienstleistungen persönlich maßgeblich beteiligt ist, spricht m.E. nichts dagegen, dass der Freiberufler Mitarbeiter beschäftigt.
(BFHE 117, 247, BStBl. II 1976, oder BFH vom 01.02.1990, BStBl. 1990 II S. 507).
Wer Mitarbeiter beschäftigt, ist diesen gegenüber weisungsbefugt, was ich mithin als „Vorgesetzter“ bezeichnen möchte.
--- End quote ---
Da muss ich unserem Senior zustimmen. Gibt genug Honorarkräfte, wie z.B. auch Ärzte, die nach dem Eintritt in den Ruhestand noch als Arzt im öD weiterarbeiten und natürlich auch weiterhin Weisungsbefugnisse haben.
MoinMoin:
--- Zitat von: Thomber am 15.08.2023 07:31 ---
--- Zitat von: Opa am 14.08.2023 17:34 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 07.08.2023 09:28 ---Keine Ahnung was das Gehalt von Freiberufler (die niemals Vorgesetzter sein können), mit dem gewünschtem Einkommensgap zwischen VG und AN zu tun hat oder welche Regel da reinspielen könnte.
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Wieso sollte ein Freiberufler nicht Vorgesetzter sein können? Solange er an der Erbringung der Dienstleistungen persönlich maßgeblich beteiligt ist, spricht m.E. nichts dagegen, dass der Freiberufler Mitarbeiter beschäftigt.
(BFHE 117, 247, BStBl. II 1976, oder BFH vom 01.02.1990, BStBl. 1990 II S. 507).
Wer Mitarbeiter beschäftigt, ist diesen gegenüber weisungsbefugt, was ich mithin als „Vorgesetzter“ bezeichnen möchte.
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Da muss ich unserem Senior zustimmen. Gibt genug Honorarkräfte, wie z.B. auch Ärzte, die nach dem Eintritt in den Ruhestand noch als Arzt im öD weiterarbeiten und natürlich auch weiterhin Weisungsbefugnisse haben.
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Ich stimme ihm auch zu und bin froh, dass Opa das korrigiert hat.
--- Zitat von: Thomber am 07.08.2023 08:04 ---Na das: aber das ist dann wohl eher die Ausnahme, die die Regel bestätigt.
Die Mehrzahl der AN ist halt nicht freiberuflich tätig, sodass die Mehrzahl der Vorgesetzten halt mehr bekommt und diese Fälle halt als "normal" bezeichnet werden können.
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Verstehe aber immer noch nicht den Zusammenhang, den du da hergestellt hast und was die Bezahlung von Freiberufler damit zu tun haben könnte, das Vorgesetzte mehr zu verdienen haben als die SB, die sie unter sich haben.
Das die Mehrzahl der Vorgesetzten mehr verdienen als die unterstellten AN, das ist mir auch klar.
Das ein Vorgesetzter aber grundsätzlich mehr verdienen muss, als der ihm unterstellte Angestellter, halte ich weiterhin für Quatsch und nicht korrekt.
Denn es sollten eher nach dem Mehrwert, den die Tätigkeiten erbringen, bezahlt werden;
und das ist durch die Vorgesetzten Rolle nicht automatisch gegeben.
Thomber:
--- Zitat ---Verstehe aber immer noch nicht den Zusammenhang, den du da hergestellt hast und was die Bezahlung von Freiberufler damit zu tun haben könnte, das Vorgesetzte mehr zu verdienen haben als die SB, die sie unter sich haben.
Das die Mehrzahl der Vorgesetzten mehr verdienen als die unterstellten AN, das ist mir auch klar.
Das ein Vorgesetzter aber grundsätzlich mehr verdienen muss, als der ihm unterstellte Angestellter, halte ich weiterhin für Quatsch und nicht korrekt.
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- Das Thema "muss ein Chef mehr verdienen als sein Mitarbeiter / Freiberufler" habe nicht ich ins Spiel gebracht.
- Die Mehrzahl der Chefs verdient mehr als ..... Da Du das weißt, alles ok.
- Wer muss mehr verdienen... Was Du für Quatsch hälst, mag ich nicht kommentieren. Die Lohnstrukturen sind nicht meine Erfindung. Wenn Du gegen das herrschende System aufbegehren willst - fühl Dich frei. (Aber ich diskutiere nicht über Normalitäten)
MoinMoin:
--- Zitat von: Thomber am 15.08.2023 08:02 ---- Das Thema "muss ein Chef mehr verdienen als sein Mitarbeiter / Freiberufler" habe nicht ich ins Spiel gebracht.
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Ok, dann habe ich das muss in diesen Satz falsch gedeutet:
--- Zitat von: Thomber am 07.08.2023 07:49 ---Dass ein Vorgesetzter mehr Brutto bekommen muss, iist keine Sache des öD, sondern überall Normalität.
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und gehe davon aus, dass du nur sagen wolltest: Es ist üblich das Vorgesetzte mehr verdienen.
Dem habe ich auch nicht widersprochen, sondern mich nur an dem muss gestört.
--- Zitat ---- Wer muss mehr verdienen... Was Du für Quatsch hälst, mag ich nicht kommentieren. Die Lohnstrukturen sind nicht meine Erfindung. Wenn Du gegen das herrschende System aufbegehren willst - fühl Dich frei. (Aber ich diskutiere nicht über Normalitäten)
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Ich brauche da nicht aufbegehren, ich habe, wenn meine Tätigkeit mehr Wert war, als die des Vorgesetzte, auch mehr Gehalt bekommen, weil diese AGs bei denen ich tätig war, nicht der Meinung waren, dass mein Vorgesetzter mehr verdienen muss als ich.
Hain:
--- Zitat von: Opa am 14.08.2023 17:34 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 07.08.2023 09:28 ---Keine Ahnung was das Gehalt von Freiberufler (die niemals Vorgesetzter sein können), mit dem gewünschtem Einkommensgap zwischen VG und AN zu tun hat oder welche Regel da reinspielen könnte.
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Wieso sollte ein Freiberufler nicht Vorgesetzter sein können? Solange er an der Erbringung der Dienstleistungen persönlich maßgeblich beteiligt ist, spricht m.E. nichts dagegen, dass der Freiberufler Mitarbeiter beschäftigt.
(BFHE 117, 247, BStBl. II 1976, oder BFH vom 01.02.1990, BStBl. 1990 II S. 507).
Wer Mitarbeiter beschäftigt, ist diesen gegenüber weisungsbefugt, was ich mithin als „Vorgesetzter“ bezeichnen möchte.
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Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Freiberufler, der das Weisungsrecht des Arbeitgebers gegenüber dessen Arbeitnehmern als Vorgesetzter ausübt, tatsächlich als Freiberufler tätig ist - jedenfalls wenn man die Maßstäbe des BSG aus seiner Entscheidung vom 04.09.2019 über sozialversichrungspflichtige Tätigkeiten anlegt.
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