Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Steuersatz Beamte / Angestellte ?!
MoinMoin:
Keine Ahnung was das Gehalt von Freiberufler (die niemals Vorgesetzter sein können), mit dem gewünschtem Einkommensgap zwischen VG und AN zu tun hat oder welche Regel da reinspielen könnte.
Winni:
--- Zitat von: EiTee am 06.08.2023 23:01 ---
--- Zitat von: Winni am 06.08.2023 13:31 ---Moin, ich komme bei den beiden Beispielen auf folgende Zahlen:
A11: A 11 Stufe 3 (NRW), nicht verheiratet, keine Kinder, Lohnsteuerkl. 1 (Brutto 3.615€, Netto 2.957)
E9c Stufe 2(TVöD Kommunen), nicht verheiratet, keine Kinder, Lohnsteuerkl. 1 (Brutto 3.640, Netto 2.301)
Wenn man jetzt noch ca. 300 € für die PKV bei A11 abzieht, hat der A11-er 357 € netto mehr.
Frage: wo ist das Problem?
--- End quote ---
Dass Problem ist, dass Du anscheinend den Sachverhalt nicht verstanden hast und etwas postest, was nichts mit dem Thema zu tun hat.
Also bitte, erst verstehen, dann antworten.
--- End quote ---
Moin, was Du mir so alles unterstellst. Ich habe das sehr wohl verstanden, nämlich dass ein Angestellter mehr steuermindernde Anteile in seinem Brutto hat, als ein Beamter.
Und das ein Angestellter mehr Abzüge durch die Sozialversicherung hat, hat der Fragesteller wohl ignoriert.
Aber was solls, die Diskussion ist eh sinnfrei.
Opa:
--- Zitat von: MoinMoin am 07.08.2023 09:28 ---Keine Ahnung was das Gehalt von Freiberufler (die niemals Vorgesetzter sein können), mit dem gewünschtem Einkommensgap zwischen VG und AN zu tun hat oder welche Regel da reinspielen könnte.
--- End quote ---
Wieso sollte ein Freiberufler nicht Vorgesetzter sein können? Solange er an der Erbringung der Dienstleistungen persönlich maßgeblich beteiligt ist, spricht m.E. nichts dagegen, dass der Freiberufler Mitarbeiter beschäftigt.
(BFHE 117, 247, BStBl. II 1976, oder BFH vom 01.02.1990, BStBl. 1990 II S. 507).
Wer Mitarbeiter beschäftigt, ist diesen gegenüber weisungsbefugt, was ich mithin als „Vorgesetzter“ bezeichnen möchte.
MoinMoin:
--- Zitat von: Opa am 14.08.2023 17:34 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 07.08.2023 09:28 ---Keine Ahnung was das Gehalt von Freiberufler (die niemals Vorgesetzter sein können), mit dem gewünschtem Einkommensgap zwischen VG und AN zu tun hat oder welche Regel da reinspielen könnte.
--- End quote ---
Wieso sollte ein Freiberufler nicht Vorgesetzter sein können? Solange er an der Erbringung der Dienstleistungen persönlich maßgeblich beteiligt ist, spricht m.E. nichts dagegen, dass der Freiberufler Mitarbeiter beschäftigt.
(BFHE 117, 247, BStBl. II 1976, oder BFH vom 01.02.1990, BStBl. 1990 II S. 507).
Wer Mitarbeiter beschäftigt, ist diesen gegenüber weisungsbefugt, was ich mithin als „Vorgesetzter“ bezeichnen möchte.
--- End quote ---
Korrekt, habe ich nicht bedacht, dass der AG eine Weisungsbefugnis an externe vergeben. kann.
Aber auch da stellt sich weiterhin die Frage was in diesem Kontext, das Gehalt von Freiberuflern mit denen von Vorgesetzten zu tun hat.
EiTee:
--- Zitat von: Winni am 13.08.2023 18:01 ---Und das ein Angestellter mehr Abzüge durch die Sozialversicherung hat, hat der Fragesteller wohl ignoriert.
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Das war auch nicht die Frage!
--- Zitat von: Winni am 13.08.2023 18:01 ---Aber was solls, die Diskussion ist eh sinnfrei.
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Dank unqualifizierten Antworten wie Deinen.
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