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Abmahnung wegen Teilnahme am internen Vorstellungsgespräch während Krankheit
ahne:
Hallo,
ich war mehrere Wochen leider arbeitsunfähig.
In dieser Zeit hatte ich ein internes Vorstellungsgespräch. Da dem teilnehmenden Personaler mein Krankenstand bekannt war, fragte er mich explizit, ob ich mich für das Gespräch gesund und nicht irgendwie beeinträchtigt fühle, da ein internes Vorstellungsgespräch Arbeitszeit ist. Ich dachte mir nichts dabei und sagte, dass ich mich nicht eingeschränkt fühle.
Jetzt erhalte ich heute eine Abmahnung, dass ich trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an einem internen Vorstellungsgespräch teilgenommen und somit gearbeitet habe, ich mich also gesund gemeldet habe, nach dem Vorstellungsgespräch aber nicht die normale Arbeit aufgenommen habe.
Für das Vorstellungsgespräch brauchte ich sozusagen nicht das, was ich für die normale Arbeit brauche, um arbeiten zu können.
Die zum Zeitpunkt aktuelle AU-Bescheinigung beinhalteten den Tag der Tage vor, den Tag am und die Tage nach dem Vorstellungsgespräch.
Ist diese Abmahnung rechtens?
Danke.
Gruß
Tagelöhner:
Termin zur Erstberatung bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht vereinbaren und den Fall vortragen.
Der Fall könnte juristisch ja auch so eingestuft werden: Offiziell warst du arbeitsunfähig und hast damit alle Aktivitäten zu unterlassen, die der Genesung negativ entgegenstehen. Wenn das bei der Wahrnehmung eines Vorstellungsgesprächs nicht der Fall ist, weil dein Leiden z.B. rein körperlicher Natur ist (z.B. Schnittverletzung an der Hand) könnte die Abmahnung unwirksam sein.
Thomber:
Natürlich ANWALT befragen!
Aber ich sage: Nein, natürlich war Abmahnung nicht richtig, denn man darf während AU-Zeit ALLES tun, was sich mit der Krankheit verträgt. Einkaufen gehen, sogar AU im Ausland (Urlaub) geht (kann Genesung fördern, am Meer z.B.) Also warum sollte man nicht an einem Gespräch teilnehmen dürfen???
Faunus:
--- Zitat von: Thomber am 02.08.2023 10:52 ---Natürlich ANWALT befragen!
Aber ich sage: Nein, natürlich war Abmahnung nicht richtig, denn man darf während AU-Zeit ALLES tun, was sich mit der Krankheit verträgt. Einkaufen gehen, sogar AU im Ausland (Urlaub) geht (kann Genesung fördern, am Meer z.B.) Also warum sollte man nicht an einem Gespräch teilnehmen dürfen???
--- End quote ---
Noch mehr so gute Ratschläge, die fast zwangsläufig einen Anwalt für den "kranken" Ma nach sich ziehen oder ist Deiner Meinung nach die Teilnahme an einem Bewerbungsgespräch förderlich für die Genesung?
@ahne
Bei der bestehenden Abmahnung ist ein Anwalt die bessere Wahl. Kein Forum ist für sowas geeignet, da dort niemand deine individuelle Situation kennt und diese hier auch nicht weiter erörtert werden sollte. Hol Dir Hilfe/Rat/Diskussion in Deinem persönlichen Umfeld.
Thomber:
--- Zitat ---Noch mehr so gute Ratschläge, die fast zwangsläufig einen Anwalt für den "kranken" Ma nach sich ziehen oder ist Deiner Meinung nach die Teilnahme an einem Bewerbungsgespräch förderlich für die Genesung?
--- End quote ---
Ich gab 1 Ratschlag: "Natürlich ANWALT befragen!" und der ist nicht zu kritisieren!
Das andere war halt meine Meinung auf Grundlage von Lebenserfahrung.
Natürlich ist die Teilnahme an einem Bewerbungsgespräch ein schöner, positiver Anlass. Ob das verboten ist, ist ja bisher wohl unklar. Bin gespannt.
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