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Abmahnung wegen Teilnahme am internen Vorstellungsgespräch während Krankheit

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maiklewa:
Noch nie einen dämlicheren Abmahnungsgrund gelesen.

Ob man dann bei diesem AG überhaupt noch arbeiten will?

Mal davon ausgegangen, der TE ist nicht allzu blöd gewesen und hatte eine Krankheit, die physischer oder psychischer Natur war und vllt auch noch ansteckend, dann ist die Teilnahme an einem Vorstellungsgespräch der Genesung ja nicht kontraproduktiv. Wenn da jemand sitzt und Corona hat sicher und wenn jemand einen an der Klatsche hat, sicherlich auch. Bei uns saßen auch schon welche z. B. mit gebrochener Hand, mit der man natürlich auch nicht an einem PC arbeiten kann, die aber nicht daran hindert, ein Gespräch zu führen, das dann schlecht für die Heilung ist.

Da ist der Personaler aber deutlich übers Ziel hinaus, ganz ohne Grund. Dass die so abgesegnet wurde, kann ich mir gar nicht vorstellen!

Mind:

https://openjur.de/u/613111.html

2strong:
Die Handlung muss die Genesung nicht fördern, sie darf ihr lediglich nicht entgegen.

Opa:
Es gibt keinen Grund, wegen dieser höchstwahrscheinlich unwirksamen Abmahnung noch einem Anwalt Geld hinterherzuwerfen. Denn die Abmahnung bleibt ja erstmal folgenlos. Sollte sie zu einem späteren Zeitpunkt wegen einer beabsichtigten verhaltensbedingten Kündigung herbeigezogen werden, kann man dann immer noch einen Anwalt einschalten und hat dann sogar vor Gericht bessere Chancen, weil die Abmahnung die Unfähigkeit des Arbeitgebers hervorragend dokumentiert.

Was ich aber auf jeden Fall machen würde: Eine Gegendarstellung schreiben und zur Personalakte nehmen lassen. Da reichen ein paar kurze Sätze:

„Die gegenüber mir am 12.07.2023 ausgesprochenen Abmahnung wegen <Grund aus der Abmahnung übernehmen> weise ich zurück.
Am Tag des Vorstellungsgesprächs sowie dem darauffolgenden Tag war ich arbeitsunfähig, was ich Ihnen durch Bescheinigung des behandelnden Arztes nachgewiesen habe. Eine Arbeitsunfähigkeit schließt nicht generell aus, dass Tätigkeiten der allgemeinen Lebensführung sowie dringende Termine wie ein Vorstellungsgespräch dennoch wahrgenommen werden. Dies habe ich im Vorfeld am 04.07.2023 mit Herrn XY aus der Personalabteilung telefonisch auch so besprochen. Eine Arbeitsaufnahme nach dem Vorstellungstermin war mir aufgrund der bescheinigten akuten Erkrankung nicht möglich.
Ich erwarte, dass die Abmahnung formell zurückgenommen wird. Andernfalls nehmen Sie bitte diese Gegendarstellung zur Personalakte, wobei ich mir weitere rechtliche Schritte ausdrücklich vorbehalte.

Freundliche Grüße
Hugo Holiday“

Dies ist eine Meinungsäußerung und sollte keinesfalls als Rechtsberatung verstanden werden.

was_guckst_du:
...erstmal ist das natürlich eine ganz "linke Geschichte" seitens des AG...

...ich würde auf jeden Fall gegen die Abmahnung angehen (interessant ist hier auch, dass der AG gegen seine Fürsorgeverpflichtung verstoßen hat, da er - wenn er schon (in meinen Augen lächerliche) Abmahnungstatbestände erfüllt sieht - es unterlässt, vor dem Vorstellungsgespräch darauf hinzuweisen, sondern den Bewerber bewußt ins offenen Messer laufen lässt (also selbst erst für die Erfüllung "seiner" Abmahnungsgründe sorgt)..

...das Ganze ist vollkommen irre und lässt darauf schließen, dass ganz andere Hintergründe vorhanden sind und man jetzt einfach mal "zuschlagen" wollte...

...was sagt eigentlich der Personalrat zu der Geschichte?

Opa:
Ergänzung: solltest du in deinem Berufsleben nochmal in eine vergleichbare Situation kommen, sagst du dem Personaler direkt, dass es dir leid tut, den Termin krankheitsbedingt nicht wahrnehmen zu können und bittest darum, das Gespräch um 2 Tage zu verschieben. Das verringert nicht deine Chancen auf die Stelle, spart dir aber den ganzen Ärger.

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