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Abmahnung wegen Teilnahme am internen Vorstellungsgespräch während Krankheit

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maiklewa:

--- Zitat von: Faunus am 03.08.2023 13:06 ---Da ich weder Sie noch Ihre Arbeitsumfeld persönlich kenne, gibt es nichts weiter zu schreiben  :)

--- End quote ---

Dann hätten Sie das auch nicht erwähnen müssen! ;-) Sowas schreibt man ja nicht ohne Grund!

Mich hätte Ihr "spezieller" Eindruck auch interessiert. Und anderen vllt auch!?

MoinMoin:

--- Zitat von: Opa am 03.08.2023 09:41 --- Der Arbeitgeber ist sogar gesetzlich verpflichtet, den Arbeitnehmer für Vorstellungsgespräche freizustellen, egal ob extern oder intern.

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Bei befristeten Verträgen kenne ich diese Freistellung auch, aber bei ungekündigten unbefristeten gilt das doch nicht, oder?
Falls doch, hast du da evtl. was konkretes gesetzliches dazu?

McOldie:
Nach § 629 BGB hat der Dienstberechtigte dem Verpflichteten auf Verlangen angemessene Zeit zum Aufsuchen eines anderen Dienstverhältnisses zu gewähren. Auf das Arbeitsrecht übertragen bedeutet dies schlicht: Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer zur Stellensuche auf dessen Verlangen freistellen. Wichtig ist, dass das Arbeitsverhältnis zu diesem Zeitpunkt bereits gekündigt ist.

maiklewa:

--- Zitat von: McOldie am 03.08.2023 15:17 ---Wichtig ist, dass das Arbeitsverhältnis zu diesem Zeitpunkt bereits gekündigt ist.

--- End quote ---

Das ist ja bei befristeten AVs zwangsläufig der Fall, wenn auch nicht gekündigt, aber das Enddatum steht ja von Beginn an fest.

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