Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Rentenpunkte als Beamter durch Kinder
Boßler:
Ab dem Zeitpunkt der Verbeamtung besteht keine Versicherungspflicht mehr. Ansprüche nach dem SGB VI können für den Zeitraum der Verbeamtung somit nicht entstehen und folglich nicht geltend gemacht werden.
Die jeweiligen Beamtenversorgungsgesätze haben jedoch ähnliche Regelungen für Erziehungszeiten getroffen. So können Beamte, welche während der Erziehungszeit eine Stundenreduzierung oder auch vollständige Dienstbefreiung war genommen haben, einen Zuschlag für die berücksichtigungsfähigen Dienstzeiten erhalten. Dieses wirkt sich dann auch auf die Höhe der Pension aus.
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