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Stellenbewertung Informatik

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E15TVL:
Nicht falsch verstehen, aber mit "Glück" hat das nichts zu tun. Wenn du 60 % auszuübende Tätigkeiten hast, die der Entgeltgruppe 13 entsprechen und du die dafür notwendige Voraussetzung mitbringst, dann bist du in E 13 eingruppiert und hast das entsprechende Entgelt zu bekommen (§ 12 TV-L, insbesondere Abs. 1 Satz 4).

An deiner Stelle würde ich sogar noch die Ansprüche rückwirkend geltend machen (§ 37 TV-L).

RamboAnaconda:
Ich weiß nicht, ob das jetzt hierein passt.
Neben meiner Stelle gibt es noch zwei weitere Stellen für Beamten.
Diese sind A13 Stellen. Müsste diese dann nicht auch in den höheren Dienst?

Oder soll ich die Frage gezielt in den Thread für Beamte neu erstellen?

Tagelöhner:
Es ist ziemlich üblich, dass Beamtenstellen mit der Dienstpostenbewertung Ax im Angestelltenbereich mit E x-1 bewertet sind. Ob man das für fair oder gerechtfertigt hält sei mal dahingestellt, da es sich um zwei völlig unterschiedliche Systeme handelt. Ich finde es bereits falsch, dass Beamtenstellen 1 zu 1 mit Tarifbeschäftigten besetzt werden können, denn damit ist der Beamtenstatus für die Stelle bereits unzutreffend gewählt und nicht erforderlich.

Außerdem ist A13 nicht zwangsläufig höherer Dienst, sondern kann auch das letzte Beförderungsamt im gehobenen Dienst sein. Das sollte sich aus der Stellenausschreibung über die notwendige Laufbahn für die Bewerbung herausfinden lassen.

RamboAnaconda:

--- Zitat von: Tagelöhner am 07.08.2023 08:35 ---Es ist ziemlich üblich, dass Beamtenstellen mit der Dienstpostenbewertung Ax im Angestelltenbereich mit E x-1 bewertet sind. Ob man das für fair oder gerechtfertigt hält sei mal dahingestellt, da es sich um zwei völlig unterschiedliche Systeme handelt.

Außerdem ist A13 nicht zwangsläufig höherer Dienst, sondern kann auch das letzte Beförderungsamt im gehobenen Dienst. Das sollte sich aus der Stellenausschreibung über die notwendige Laufbahn für die Bewerbung herausfinden lassen.

--- End quote ---


Aktuell ist die Stelle auf jeden Fall eine A13 gehobener Dienst.

Thomber:
Die EG13 gibt es nur einmal und die gehört zum hD, weil da ein Master gefordert wird.
Für Tarifler endet der gD, wenn man das überhaupt soi sagen kann, mit der EG12. 

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