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Stellenbewertung Informatik
MoinMoin:
Damit kann der AG nachweisen, dass die gesetzlichen Erfordernisse (NachwG) erfüllt wurden.
Und der AN hat klare Vorgaben, was sein Job ist.
RamboAnaconda:
--- Zitat von: MoinMoin am 04.08.2023 09:36 ---Dann ist es eine EG13 und die rechtliche Grundlage ist der Tarifvertrag und die damit verbundene Entgeltordnung.
Stellen werden nicht eingruppiert.
Es werden die auszuübenden Tätigkeiten bewertet und man ist dann entsprechend dieser eingruppiert.
Du solltest also das dir zustehende Entgelt in höhe der EG13 schriftlich einfordern und sofern der AG seine Meinung bzgl. der EG nicht ändert, dieses Entgelt einklagen.
--- End quote ---
Wo finde ich denn die Norm bzw. den Punkt im Tarifvertrag der dazu "verpflichtet" ?
Tagelöhner:
--- Zitat von: MoinMoin am 04.08.2023 09:45 ---Damit kann der AG nachweisen, dass die gesetzlichen Erfordernisse (NachwG) erfüllt wurden.
Und der AN hat klare Vorgaben, was sein Job ist.
--- End quote ---
Eine kurze Charakterisierung der Tätigkeiten wie es das NachwG fordert, kann ja womöglich bereits über übliche Geschäftsverteilungspläne erreicht werden, und hier muss der Mitarbeiter auch keine Kenntnisnahme bestätigen. Diese werden per E-Mail, dem Intranet o.Ä. übermittelt bzw. zugänglich gemacht.
Vielleicht ist es daher auch nur ein Überbleibsel aus dem Beamtenkalkriesel. Dort ist eine Unterschrift bei Dienstpostenbewertungen meines Wissens nach üblicher.
MoinMoin:
--- Zitat von: RamboAnaconda am 04.08.2023 09:47 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 04.08.2023 09:36 ---Dann ist es eine EG13 und die rechtliche Grundlage ist der Tarifvertrag und die damit verbundene Entgeltordnung.
Stellen werden nicht eingruppiert.
Es werden die auszuübenden Tätigkeiten bewertet und man ist dann entsprechend dieser eingruppiert.
Du solltest also das dir zustehende Entgelt in höhe der EG13 schriftlich einfordern und sofern der AG seine Meinung bzgl. der EG nicht ändert, dieses Entgelt einklagen.
--- End quote ---
Wo finde ich denn die Norm bzw. den Punkt im Tarifvertrag der dazu "verpflichtet" ?
--- End quote ---
https://oeffentlicher-dienst.info/g/tv-l
https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/tv-l/tv-l-nr12.pdf
§12
RamboAnaconda:
--- Zitat von: MoinMoin am 04.08.2023 10:05 ---
--- Zitat von: RamboAnaconda am 04.08.2023 09:47 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 04.08.2023 09:36 ---Dann ist es eine EG13 und die rechtliche Grundlage ist der Tarifvertrag und die damit verbundene Entgeltordnung.
Stellen werden nicht eingruppiert.
Es werden die auszuübenden Tätigkeiten bewertet und man ist dann entsprechend dieser eingruppiert.
Du solltest also das dir zustehende Entgelt in höhe der EG13 schriftlich einfordern und sofern der AG seine Meinung bzgl. der EG nicht ändert, dieses Entgelt einklagen.
--- End quote ---
Wo finde ich denn die Norm bzw. den Punkt im Tarifvertrag der dazu "verpflichtet" ?
--- End quote ---
https://oeffentlicher-dienst.info/g/tv-l
https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/tv-l/tv-l-nr12.pdf
§12
--- End quote ---
Besten Dank - Dann werde ich mein Glück versuchen.
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