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Renten mit 63 - Ab wann Arbeitgeber informieren?

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cyrix42:
Die Abzüge von 14,4% bleiben dir in dem Beispielszenario aber erhalten, auch wenn du noch weiter arbeiten gehst. Lediglich für die zusätzlich erwirtschafteten Rentenpunkte der zweijährigen Arbeitszeit gelten dann geringere Abzüge.

Klar, man erhält in dem Beispiel zwei Jahre lang volles Gehalt + 85,6% der Rente. Ab dann aber nur noch 85,6% der Rente. Wo da der Breakeven ist, müsstest du selbst ausrechnen…

BAT:
Insbesondere aber in Bezug auf den Nettobereich rechnen, was da besser ist. Das Brutto ist eigentlich nicht das Thema.

MoinMoin:

--- Zitat von: cyrix42 am 09.08.2023 08:17 ---Die Abzüge von 14,4% bleiben dir in dem Beispielszenario aber erhalten, auch wenn du noch weiter arbeiten gehst. Lediglich für die zusätzlich erwirtschafteten Rentenpunkte der zweijährigen Arbeitszeit gelten dann geringere Abzüge.

Klar, man erhält in dem Beispiel zwei Jahre lang volles Gehalt + 85,6% der Rente. Ab dann aber nur noch 85,6% der Rente. Wo da der Breakeven ist, müsstest du selbst ausrechnen…

--- End quote ---
Die Rente wird sich dann um die in der Zeit erwirtschafteten Rentenpunkte erhöhen.
Der Breakeven Point liegt idR so bei 12-14 Jahre nach Eintritt in die Altersrente (ohne Zinsrechnung und nur auf Brutto werte bezogen)

aronzo:
In dem zitierten "Beispiel 1" wären allein die Verhältnisse mit einer Vollzeit- (oder Teilzeit-) Beschäftigung bis 67 ohne Rentenbezug vergleichbar. Bei Vollzeit wäre mit 67 Jahren ein Rentenbezug mit 49 Entgeltpunkten möglich, nicht nur mit 45 Entgeltpunkten wie im Beispiel angenommen. Die Differenz betrüge also weiterhin annähernd „6,5 Entgeltpunkte“. Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte reduzieren den verbleibenden Vorteil weiter, es verbliebe - wenn überhaupt - wohl allein der Vorteil einer vorfristigen Auszahlung (Kapitalertrag oder Weltreise). Als Teilzeitmodell erscheint es aber durchaus attraktiv für einen Altersübergang, der TVFlexAZ (VKA) ist ja ausgelaufen.

aronzo:
@GofX: Wie schon geschrieben verbleiben die 14,4 % Abzug dauerhaft. In deinem Fall solltest Du die zwei Jahre ohne Rentenbezug "aussitzen" und mit 65 dann die ungekürzte Rente genießen.

Gegebenenfalls auch in Teilzeit weiterarbeiten bis zum gesetzlich festgelegten Alter zum Erreichen der Regelaltersrente. Für mich wäre es z.B. attraktiver, schrittweise Teilzeit zu arbeiten. Zum Beispiel derzeit 90 %, ab 63 etwa 80 %, ab 65 neben Rentenbezug (45 Versicherungsjahre) dann 40 % bis Beendigung Arbeitsvertrag.

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