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Renten mit 63 - Ab wann Arbeitgeber informieren?

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aronzo:
@TVöDAnwender: Lieben Dank für den Link; die dort erläuterte Inanspruchnahme einer Teilrente (bestenfalls 99,99% 8)) ist ein zusätzliches Argument!

aronzo:

--- Zitat von: Britta2 am 08.08.2023 09:45 ---Vorsicht - Aufhebungsvertrag enthält (bei un) stets die Klausel zum Verzicht auf künftige Ansprüche etc = VBL!
Nur ein Depp unterschreibt im ÖD einen Aufhebungsvertrag!

--- End quote ---
Zwar nicht mein Thema: Der Anspruch besteht doch gegenüber der VBL und ist nach Erfüllung der Wartezeit unverfallbar?

"Beim Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst wird Ihre VBLklassik als beitragsfreie Versicherung fortgeführt. Solange die Wartezeit nicht erfüllt ist, kann bis zur Vollendung des 69. Lebensjahrs die Erstattung der Beiträge beantragt werden."

MoinMoin:

--- Zitat von: aronzo am 08.08.2023 10:02 ---
--- Zitat von: Britta2 am 08.08.2023 09:45 ---Vorsicht - Aufhebungsvertrag enthält (bei un) stets die Klausel zum Verzicht auf künftige Ansprüche etc = VBL!
Nur ein Depp unterschreibt im ÖD einen Aufhebungsvertrag!

--- End quote ---
Zwar nicht mein Thema: Der Anspruch besteht doch gegenüber der VBL und ist nach Erfüllung der Wartezeit unverfallbar?

--- End quote ---
In Brittas Welt gelten andere Regeln!

FearOfTheDuck:
Eben. Wer nicht in der Lage ist, auf Augenhöhe das zu verhandeln, was er möchte oder nicht, möge sich doch an die gesetzlichen Fristen halten.

GofX:

--- Zitat von: TVOEDAnwender am 08.08.2023 07:59 ---Ich hab noch eine bessere Idee: Stelle den Rentenantrag und geh weiter arbeiten.

https://arbeitsmarkt-und-sozialpolitik.verdi.de/ueber-uns/nachrichten/++co++cab1f078-f968-11ed-8b03-001a4a160111

--- End quote ---

Sorry wegen Off-Topic, aber das interessiert mich ...

Wie funktioniert das?

Angenommen, ich müsste regulär bis 67 arbeiten, möchte aber mit 63 aufhören, bekomme also für die vier Jahre jeweils 3,6% von meiner Rente abgezogen, insgesamt also 14,4% weniger.

"Nebenbei" arbeite ich nun zwei Jahre lang weiter, bekomme also meine um 14,4% reduzierte Rente und mein Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit (Reibach? Rente+Einkommen?), wovon zusätzlich auch nochmals in die Rentenversicherung eingezahlt wird.

Nach zwei Jahren habe ich nun die 45 Beitragsjahre für die Rente für "besonders langjährig Versicherte" erreicht und bekomme ab dann mit 65 Jahren abschlagfrei Rente?

Der Unterschied zum "regulären" Renteneintritt mit 65 Jahren wegen Erreichen der Bedingungen für die Rente für "besonders langjährig Versicherte" wäre, dass ich die zwei Jahre vorher (ab 63) neben meinen regulären Einkommen auch schon die um 14,4% reduzierte Rente beziehen könnte?

Das^^ kann ich mir irgendwie nicht vorstellen und ich habe bestimmt einen Denkfehler. Warum sollte ich mit 63 bereits Rente beziehen, wenn ich doch plane, bis 65 weiter zu arbeiten? Warum will die Rentenversicherung zwei Jahre lang Geld an mich "verschenken"?

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