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Renten mit 63 - Ab wann Arbeitgeber informieren?
aronzo:
Einen solchen Fall haben wir seid Jahresanfang. Überraschend, aber gut für alle! ;D
TVOEDAnwender:
--- Zitat von: aronzo am 08.08.2023 09:02 ---Einen solchen Fall haben wir seid Jahresanfang. Überraschend, aber gut für alle! ;D
--- End quote ---
Macht mein Kollege jetzt auch. Er will eigentlich bis 67 gehen, kann aber eigentlich schon abschlagsfrei früher gehen (45 Beitragsjahre erreich). Wir haben das mal hochgerechnet, dass ist wirklich richtig viel geschenktes Geld.
Und wenn er doch früher gehen will, wird er einfach n Auflösungsvertrag beantragen. Ich glaube zwar kaum, dass der nicht genehmigt wird, aber sollte der AG zicken: einfach kündigen und schauen, wie man die Kündigungsfrist so "überbrückt"....
Britta2:
Vorsicht - Aufhebungsvertrag enthält (bei un) stets die Klausel zum Verzicht auf künftige Ansprüche etc = VBL!
Nur ein Depp unterschreibt im ÖD einen Aufhebungsvertrag!
Bernstein:
Richtig. Bei euch. Bei uns bspw. nicht.
MoinMoin:
--- Zitat von: Britta2 am 08.08.2023 09:45 ---Vorsicht - Aufhebungsvertrag enthält (bei un) stets die Klausel zum Verzicht auf künftige Ansprüche etc = VBL!
Nur ein Depp unterschreibt im ÖD einen Aufhebungsvertrag!
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BullShit!!
Ich habe schon mehrere Aufhebungsvertrag unterschrieben und bin mitnichten ein Depp und so ein Firlefanz stand da nie drin!
Du musst nicht permanent von deiner miesen Situation ausgehend, auf den kompletten öD verweisen.
Nur ein Depp unterschreibt Dinge, die er nicht versteht, da hast du Recht.
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