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Falsche Eingruppierung

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MoinMoin:

--- Zitat von: Oidaa am 08.08.2023 08:42 ---Eine neue Tätigkeitsbeschreibung habe ich bekommen, jedoch war diese auch bei E6.

--- End quote ---
Dann nimm deine Tätigkeitsbeschreibung, fordere das Entgelt (welche deiner meiner Meinung nach deiner auszuübenden Tätigkeiten entspricht) schriftlich und rückwirkend (Verweis §37 nur die letzten 6 Monate) ein, zur Not unter zur Hilfenahme des ArbG (erstinstanzlich braucht man keinen RA).
Wenn der Ag sich geirrt hat mit der EG6, dann kriegst du halt das entsprechende Entgelt, wenn du dich irrst (was ich nicht glaube, da es mEn unmöglich ist als einzelner ITler in einem Unternehmen EG6 zu haben und EG8 durchaus wahrscheinlich ist) dann auch gut.

Oidaa:

--- Zitat von: Tagelöhner am 08.08.2023 08:51 ---
--- Zitat von: Oidaa am 08.08.2023 08:42 ---Die Stelle wurde mit der selben Tätigkeitsbeschreibung ausgeschrieben. Jedoch nun mit E8.

--- End quote ---

Das kann ja nur eine Vermutung deinerseits sein, da dir diese Informationen mit Sicherheit nicht vorliegen. Der Arbeitgeber kann die Tätigkeiten und Zeitumfänge der zugehörigen Arbeitsvorgänge bei der jetzt ausgeschriebenen Stelle entsprechend anpassen, so dass seiner Meinung nach eine E8-Eingruppierung dabei herauskommt. Daraus leitet sich aber für dich keinerlei Anspruch mehr ab. Wie willst Du denn bitte beweisen, dass der Arbeitgeber bei deiner Stellenbewertung einem Irrtum unterlag und diesen jetzt korrigiert hat?

Ich würde behaupten, dieses Kapitel solltest du gedanklich abschließen und dich zügig einem neuen besseren Arbeitsverhältnis zuwenden.

--- End quote ---

Ist keine Vermutung. Die Stellenausschreibung liegt mir vor. Mit den selben Tätigkeiten die auch in meiner Tätigkeitsbeschreibung stehen. :)

MoinMoin:

--- Zitat von: Oidaa am 08.08.2023 09:48 ---Ist keine Vermutung. Die Stellenausschreibung liegt mir vor. Mit den selben Tätigkeiten die auch in meiner Tätigkeitsbeschreibung stehen. :)

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Du solltest bedenken, dass die Zeitanteile zu unterschiedlichen EGs führen können.
Und ich nehme nicht an, das Zeitanteile in der Stellenausschreibungen stehen!

Tagelöhner:

--- Zitat von: Oidaa am 08.08.2023 09:48 ---Ist keine Vermutung. Die Stellenausschreibung liegt mir vor. Mit den selben Tätigkeiten die auch in meiner Tätigkeitsbeschreibung stehen. :)

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Wenn das der Fall ist verlier keine Zeit, mache deine Ansprüche wirksam geltend und reiche dann ggf. zeitnah Klage  zur Durchsetzung ein.

MoinMoin:

--- Zitat von: Tagelöhner am 08.08.2023 09:53 ---
--- Zitat von: Oidaa am 08.08.2023 09:48 ---Ist keine Vermutung. Die Stellenausschreibung liegt mir vor. Mit den selben Tätigkeiten die auch in meiner Tätigkeitsbeschreibung stehen. :)

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Wenn das der Fall ist verlier keine Zeit, mache deine Ansprüche wirksam geltend und reiche dann ggf. zeitnah Klage  zur Durchsetzung ein.

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Naja, hat ja noch 3 Wochen Zeit  8)

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