Kannst du vielleicht kurz erwähnen, was für einen Tarif du hast? Dann könnte man schnell drüber schauen, wie der denn aussieht. Aber grundsätzlich sollte es so sein, dass - wenn wir uns an die Beihilfe orientieren - ein Großteil zu 100% übernommen wird, soweit es sich auf dem Level der Beihilfe bewegt.
Ich meine, dass die Hörgeräte in der Regel bei 1.500 Euro pro Ohr/Gerät (!) als Grenze bei der Beihilfe haben. Für 1.500 € pro Gerät kriegt man schon recht gute Komfort oder Komfort+ Modelle. Kassen-Hörgeräte liegen, zum Vergleich, etwa bei 750-800 € pro Hörgerät. Diese Kassengeräte werden dann auch als "Nulltarif-Geräte" bezeichnet.
Basisgeräte sind ungefähr 1.200 € und bieten schon sehr viel mehr Funktionen dann käme die Komfortklasse mit 1.500 € die Premiummodelle mit 2.190 € die bieten technisch einige Features wie "verbessertes Richtungshören" oder "Klangeinstellungen" für Situationen a'la Theater/Kino/Konferenzen.
In der Regel fährt man mit den Basismodellen, die also eins über den Kassengeräten liegen, schon recht gut.
Bei Heilmitteln kann es tatsächlich sein, dass "darüberliegende Kosten" dann selbst zu bezahlen sind. Es gibt aber anderseits auch Heilmittelerbringer*innen welche nach Beihilfesätzen abrechnen. Die haben dann in der Regel drei Preislisten: GKV/PKV/Beihilfe.
Gehen wir mal von den Höchstsätzen des Bundes aus und dass die PKV sich dran orientiert. Eine Manuelle Therapie wird mit 32,20 € pro Sitzung erstattet. Bei 20 Sitzungen gehen wir also von 644 € aus. Das würde zu diesem Satz die Beihilfe und die PKV 100% erstatten.
Wenn jetzt aber eine Heilmittelpraxis mit einem Privatpatientpreis von, sagen wir 40 € arbeitet, wäre dann hier bei diesem Beispiel eine Differenz von 156 € für 20 Sitzungen "selbst zu zahlen".
Das ist machbar, entweder man zahlt das oder man redet mit der Praxis, dass man auf einen Preis einigt oder man sucht eine Praxis die von sich aus nach Beihilfesätzen verrechnet.
Meistens ist bei einem Beihilfeergänzungstarif der Punkt "Material- und Laborkosten" der "wichtigste Punkt", weil hier die Beihilfe - also in Bayern zumindest - nur 60% des Rechnungsbetrags als berücksichtigungsfähig ansieht.
Das bedeutet etwa beispielshaft, ein Keramik-Inlay würde 300 € kosten, davon 60% sind 180 €. Das wird dann mit dem Beihilfesatz erstattet, bei 50% wären es dann 90 € was man von der Beihilfe kriegt. Von der PKV würde man, da idR 100% berücksichtigungsfähig sind, 150 € bekommen. Man hätte also insgesamt 240 € erstattet bekommen, die restlichen 60 € müsste man dann selbst zahlen.
Wenn das aber tatsächlich einem Sorgen bereitet, kann man sich ja DentOptimal der Würzburger anschauen. Man müsste aber dort mal nachfragen wie es aussieht mit dem "Beihilfefall", da die Prospekte sich ja hauptsächlich auf Privatversicherte bzw. Selbstbehalt beziehen. Anderseits kann man die 60% der Beihilfe auch als einen Selbstbehalt von 40% verstehen.
Was die steuerliche Absetzbarkeit angeht, diese würde ich wirklich bei der Entscheidungsfrage vernachlässigen, die Höchstgrenze liegt bei 1.900 Euro / Jahr. Das sind 158 € / Monat und das erreicht man in der Regel mit jeder GKV/PKV Versicherung. Darüber hinausgehend ist es nicht mehr steuerlich berücksichtungsfähig.
Ich sehe es so, bei Kindern ist die Beihilfe ja in der Regel 80% und dann bekommt man noch einen Familienzuschlag, das ist für mich dann die "Familienversicherung" der Beihilfe. Mit einem Beihilfesatz von 80% und einer KV Versicherung von ca. 50 € die man ja quasi über den Familienzuschlag abdecken kann, sind die Kinder sozusagen auch Familienversichert.
Was den Risikozuschlag angeht, ich sähe hier zwei Möglichkeiten. Die erste wäre die immer wiederholende Überprüfung von § 204 VVG, da muss man einen Antrag stellen. Die PKV überprüft das natürlich nicht von sich selbst. Voraussetzung ist aber dafür dass entweder die gefahrerhöhenden Umstände sich mindestens verringert haben oder wegefallen sind. Die andere Möglichkeit wäre bei anderen Krankenversicherern (anonym) auf den Busch zu klopfen, wie diese das Risiko einschätzen und gegebenenfalls einen Wechsel in Erwägung ziehen.
Falls es der "große Versicherer" mit dem D im Namen ist, bei dem habe ich auch durch vergleichbare Erfahrungen im Kolleg*innen und Bekanntenkreis festgestellt, dass die gerne ohne Differenzierung des individuellen Risikos gleich die vollen 30% veranschlagen wenn eine Vorerkrankung besteht oder es auf die Öffungsaktion zugeht.
Ich bin etwas skeptisch diesbezüglich den Risikozuschlag als "Hebel" zu bezeichnen, natürlich erhöht sich der Risikozuschlag prozentual bei einer etwaigen Beitragserhöhung. Man muss es aber differenziert betrachten, bei einer Beitragserhöhung erhöht sich der Beitrag um, sagen wir einfach mal 5%, auf den neuen Beitrag kommt dann nochmals der Risikozuschlag von z.B. 30% darauf.
Es ist nicht so, dass auf den bisherigen Betrag MIT Risikozuschlag dann nochmals ein Risikozuschlag erhoben wird.
250 € + 5% = 262,50 € + 30% RZ = 341,25 €
und nicht etwa, wie es manchmal so verstanden wird:
(250 € + 30% RZ =) 325 € + 5 % 341,25 + 30 % RZ = 443,62 €
Bei einer frühzeitigen DU würdest du, meines Wissens nach, ja dann 70% Beihilfeanspruch bei individueller Beihilfe erhalten, das mindert die Kosten ja auch zumindest etwas.
Zusammengefasst, ich persönlich halte die Beihilfe / PKV für die bessere Entscheidung, da ich idR mit einem guten Tarif "mehr Leistung" für mein Geld bekomme, als mit einer GKV + etwaiger weiterer Zusatzversicherungen. Dafür ist die GKV "einfacher" keine Frage, die Leistungen sind aber natürlich stärker eingeschränkt. Mit etwaig bestehenden Vorerkrankungen, die die Versicherung akzeptiert hat, fühle ich mich bei der PKV doch besser aufgehoben - insbesondere wegen etwaiger späterer Leistungen.
Ein Beihilfeergänzungstarif ist mEn als eine "Zusatzversicherung" zu verstehen, da man mit Beihilfe/PKV schon bessere Leistungen erhält als bei einer GKV Regelversorgung und daher kein "unbedingtes muss". Natürlich können Kosten anfallen, aber ich denke, dass diese in der Regel stemmbar sind und natürlich ist der "über die Erstattung hinausgehende Teil" soweit ich weiß auch steuerlich als Krankheitskosten absetzbar.
Nachtrag: Da dir ja auch viel um den "steuerlichen Aspekt" bzw. die Kosten geht, solltest du berücksichtigen, dass du als Beamt*in in der Regel nicht pflichtversichert bei der KVdR (Krankenversicherung der Renter*innen) wirst, sondern dort dann weiterhin als freiwillig Krankenversicherte Renter*in bist.
D.h. derzeit würden dort auf Versorgungsbezüge (Pension) 14,6% anfallen, darüber hinaus werden weitere Einkunftsarten berücksichtigt werden wie Mieteinnahmen, Zinsen und private Renten für die dann wiederum jeweils auch ein Beitragssatz von derzeit 14% fällig werden.