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[Allg] Bitte um Rat - Pauschale Beihilfe/ Individuelle Beihilfe - GKV oder PKV

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was_guckst_du:
...natürlich gibt es solche Fälle...und in diesen Einzelfällen wird sich das auch lohnen...

...aber - wie gesagt - Einzelfälle...hier wird so getan, als seien die getroffenen Aussagen allgmein gültig

Saxum:
Im gleichen Zuge sind aber wohl die "kompletten Krankenversicherungsbeiträge" der Privaten Krankenversicherung im Sinne der Basisabsicherung (analog der GKV Absicherung) steuerlich absetzbar, das wird ja auch jährlich in einer Bescheinigung der PKV mitgeteilt. Meiner Ansicht nach überschreitet man diese aber ohne weiteres, falls nicht füllen ggf. bestehende Zusatzversicherungen diese Lücke dann auf.

Meiner Ansicht nach besteht, die Begrenzung auf 1.900 Euro bzw. 3.800 Euro für Eheleute aber meiner Kenntnis nach fort. Könnte man mir bitte, auch weil es mich tatsächlich interessiert, zeigen dass dem nicht so wäre?

Ich beziehe mich dabei bei meinen Aussagen auf § 10 Abs. 1 Nr. 3 a EStG sowie § 10 Abs. 4 EStG und des weiteren hinaus auf BMF v 24.05.2017, BStBl I 2017, 820 Tz 127

Der gekürzte Höchstbetrag von 1 900 EUR gilt u.a. für a) Besoldungsempfänger oder gleichgestellte Personen, die von ihrem ArbG nach § 3 Nr 11 EStG steuerfreie Beihilfen zu Krankheitskosten erhalten oder b) Beamte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert sind und deshalb keine Beihilfe zu ihren Krankheitskosten erhalten, obwohl sie grds einen entsprechenden Anspruch hätten oder c) Versorgungsempfänger im öffentlichen Dienst mit Beihilfeanspruch oder gleichgestellte Personen.

Woldemar:

--- Zitat von: Aloha am 11.08.2023 11:02 ---Die kompletten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge der freiwiligen GKV sind für die so genannte Basisabsicherung als Sonderausgaben absetzbar! (bzw. nur begrenzt durch das Maximum der Vorsorgeaufwendungen in Höhe von 26.528/53.056 EUR)) Hier bleibt es nicht bei den 1900/3800 EUR. Somit kann dies durchaus relevant sein (wie ich aus eigener Erfahrung weiß)

--- End quote ---

Die Beiträge zur (Basis-)Krankenversicherung sind, wie Aloha schreibt, im Regelfall als Sonderausgaben in voller Höhe absetzbar. ABER sie "vebrauchen" dabei auch die 1.900€ für Vorsorgeaufwendungen.

Das kann man teilweise umschiffen, indem man die KV-Beiträge vorauszahlt. Meines Wissens kann man mittlerweile 36 Monatsbeiträge auf einmal zahlen (oft gibt es dann noch einen Rabatt vom Versicherer), die dann im Jahr der Zahlung voll steuermindernd geltend gemacht werden können. In den folgenden 2 Jahren hat man dann die 1.900€ für Vorsorgeaufwendungen "frei", um dort beispielsweise Haftpflichtversicherungen und Co. abzusetzen.

Saxum:
Danke für die Differenzierung und auch danke für den Interessanten Tipp, wie man die restlichen Vorsorgeaufwendungen doch absetzen kann. Das erneuert sich dann jährlich, solange man die Vorauszahlungen tätigt? Ist aber natürlich auch schon eine "Summe" so etwas aufzubringen, wenn man kann.

Ich meine aber mal, dass die GKV und die PKV sich hinsichtlich der (steuerlichen) Basisabsicherung nicht viel schenken und daher hier keine größeren Sprünge zu erwarten sind. Insbesondere wenn wir hier vom gD und dem hD sprechen, oder?

Layra:
Danke für eure hilfreichen Infos. Über eine genaue Quelle über die steuerliche Absetzbarkeit der GKV-Beiträge wäre ich sehr dankbar, um das mal nachlesen zu können.

@Aloha hast du dort vielleicht einen Link zum Lesen?

Leider ist durch die Öffnungsaktion das Niveau der Leistungen aktuell zu 50%, mit Kindern oder in der Pension zu höherem Prozentbeitrag auf die Leistungen der Beihilfe begrenzt. Da sind teilweise Leistungen der GKV (z.B. Kuren -Mutter-Kind-Kuren, Haushaltshilfe usw.) mit Zusatzversicherungen dann sogar besser abgesichert als in der PKV mit Beihilfe, weil über die Öffnung kein Beihilfeergänzungstarif, Wahlleistungen im KH usw. möglich ist. Und dann z.B. noch die Begrenzung der Höchstsätze der Beihilfe bei den Heilmitteln. Die Zuzahlung zu den Heilmitteln werden in der GKV zu der Einkommensgrenze zugezählt. Und wenn man bereits hohe medizinische Ausgaben hat, muss man darüber hinaus nicht mehr zuzahlen. Zusätzlich die Beschränkung im Zahnbereich bei Material-und Laborkosten, was eine Zahnzusatzversicherung voll abdecken könnte.
Daher kann sich auch je nach Familienkonstellation und Vorerkrankungen usw. sogar der Verbleib mit in der GKV mit pauschaler Beihilfe finanziell lohnen. Was dann natürlich später im Pensionsalter sein wird und wie sich die Beiträge in beiden Systemen entwickeln werden, weiß natürlich keiner.

Und da man aktuell als Beamter leider auch nicht von der PKV wechseln kann, sollte man merken, dass dieses System für den individuellen Fall nicht funktioniert, was sehr schade ist, muss man diesen Schritt 100% bedenken.

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