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[Allg] Bitte um Rat - Pauschale Beihilfe/ Individuelle Beihilfe - GKV oder PKV
clarion:
In der GKV gibt es aber auch keine Wahlleistung im Krankenhaus. Bis man diese zwei oder ein Prozent vom Brutto erreicht, ab der es eine Zuzahlungsbefreiung in der GKV gibt, hat man mit A13 schon einen deutlichen vierstelligen Betrag ausgegeben. Beii der PKV kann man hohe Zuzahlungsbeiträge als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen.
Saxum:
--- Zitat von: Layra am 11.08.2023 22:55 ---Danke für eure hilfreichen Infos. Über eine genaue Quelle über die steuerliche Absetzbarkeit der GKV-Beiträge wäre ich sehr dankbar, um das mal nachlesen zu können.
--- End quote ---
Wenn man die Schlagworte in die Suche eingibt, bekommt man einige Ergebnisse wie etwa:
https://www.buhl.de/steuer/ratgeber/krankenversicherung-steuer-absetzen/
https://www.kvb.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/krankenversorgung/Allgemeines/das_buergerentlastungsgesetz_krankenversorgung.pdf?__blob=publicationFile&v=6
https://www.allianz.de/gesundheit/private-krankenversicherung/steuern/
https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/beitraege-beitragssaetze/haeufige-fragen-zu-den-tk-beitraegen/steuerentlastung-beitrag-absetzen-2009008
etc. Vielleicht haben ja Aloha oder andere Kolleg*innen bessere Links.
--- Zitat von: Layra am 11.08.2023 22:55 ---Leider ist durch die Öffnungsaktion das Niveau der Leistungen aktuell zu 50%, mit Kindern oder in der Pension zu höherem Prozentbeitrag auf die Leistungen der Beihilfe begrenzt. Da sind teilweise Leistungen der GKV (z.B. Kuren -Mutter-Kind-Kuren, Haushaltshilfe usw.) mit Zusatzversicherungen dann sogar besser abgesichert als in der PKV mit Beihilfe, weil über die Öffnung kein Beihilfeergänzungstarif, Wahlleistungen im KH usw. möglich ist. Und dann z.B. noch die Begrenzung der Höchstsätze der Beihilfe bei den Heilmitteln. Die Zuzahlung zu den Heilmitteln werden in der GKV zu der Einkommensgrenze zugezählt. Und wenn man bereits hohe medizinische Ausgaben hat, muss man darüber hinaus nicht mehr zuzahlen. Zusätzlich die Beschränkung im Zahnbereich bei Material-und Laborkosten, was eine Zahnzusatzversicherung voll abdecken könnte.
Daher kann sich auch je nach Familienkonstellation und Vorerkrankungen usw. sogar der Verbleib mit in der GKV mit pauschaler Beihilfe finanziell lohnen. Was dann natürlich später im Pensionsalter sein wird und wie sich die Beiträge in beiden Systemen entwickeln werden, weiß natürlich keiner.
Und da man aktuell als Beamter leider auch nicht von der PKV wechseln kann, sollte man merken, dass dieses System für den individuellen Fall nicht funktioniert, was sehr schade ist, muss man diesen Schritt 100% bedenken.
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Die älteren Tarifgenerationen hatten tatsächlich dieses Problem, bei den neuen Tarifgenerationen ist in der Regel die von dir benannten Leistungen aber mit inkludiert. Also ambulante und stationäre Kuren (je nach Versicherer mit oder ohne Begrenzungen, mit oder ohne Unterkunft), Häusliche Krankenpflege (Behandlungspflege, Grundpflege, hauswirtschaftliche Versorgung), Sozialpädiatrische Zentren, Soziotheraphie, Sozialmedizinische Nachsorge, Stationäre Kurzzeitpflege, etc. und lehnen es oft an die Ausführungen im SGB V an.
Hier haben meiner Meinung nach in der Regel die neuen Tarifgenerationen "aufgeschlossen", bitte schau einfach mal in deine Tarifbedingungen deines "Grundtarifs" sowie die entsprechenden Beihilferegelungen des Bundeslandes. Hier solltest du fündig werden, zusammen mit der Beihilfe solltest du dann, 100% im Sinne der Beihilfe bekommen, was in der Regel eine bessere Versorgung bedeutet als in der GKV mit den Budgets und Leistungseinschränkungen.
Wahlleistungen im Krankenhaus zahlt, in deinem Falle, ja deine Beihilfestelle, wenn geregelt, in jedem Falle. Die andere fehlende Hälfe müsstet du dann entweder selbst zahlen oder deckst das über die Krankenhaustagegeldversicherung ab.
Die Kosten im Zahnbereich sind relativ zu sehen, nehmen wir an deine Beihilfe hat auch 60% für Zahnersatz und einen Beihilfesatz von 50%. Dann würde bei einem fiktiven Rechnungsbetrag von 5.000 Euro jeweils von deiner Beihilfe (1.500) und deiner PKV (2.500) insgesamt 4.000 Euro erstattet werden.
1.000 Euro wäre deine Eigenbeteiligung oder du schaust dir mal zB den Tarif DentOptimal der Würzburger an und fragst ob das auch analog für Beihilferegelung gilt.
Der Beihilfeergänzungstarif ist eine "Zusatzversicherung", ohne die du immer noch eine gute Versorgung im Grunde hättest. Der Beihilfeergänzungstarif ist aber auch bei jedem Versicherer anderes ausgestaltet. Manche haben hier Material- und Laborkosten sowie Auslandskrankenversicherung mit drin, andere gehen etwas weiter und fügen hier noch zusätzlich Heilmittel und Sehhilfen mit ein, andere wiederum "kopieren" den ganz oder teilweise den Grundtarif im Beihilfeergänzungstarif.
Saxum:
Zur Thematik der Wahlleistungen im Krankenhaus (Privatärtzliche Behandlung / Unterkunft) habe mal kurz im Internet gestörbert und bin auf zwei oder drei Tarife gestoßen die gegebenenfalls Interessant sein könnten. Es handelt sich um Krankenhaus-Zusatzversicherungen welche für GKV Versicherte und PKV Versicherte geöffnet sind.
Also auch wohl für andere die ggf. nur einen Grundtarif haben und es so evtl. „aufstocken“ können. Ich weoß allerdings natürlich nicht wie es mit den Gesundheitsfragen aussieht. Aber eine anonyme Risikovorabfrage geht immer.
- Gothaer MediClinic Premium (1 Bett)
- Gothaer MediClinic Plus (2 Bett)
- Bayerische (BBV) V.I.P. stationär prestige (1 Bett)
- Bayerische (BBV) V.I.P. stationär komfort (2 Bett)
und als „alternative“, ein Krankenhaustagegeld
- DKV KKHT65 (65 Euro Krankenhaustagegeld), wohl ohne Gesundheitsprüfung
Das wären die Alternativen die ich auf die schnelle finden könnte, da kann man sich ja darüber informieren.
Ansonsten wenn du gefühlsmäßig eher bei der GKV aufgehoben fühlst, dann mach das. Ist natürlich auch ok. :)
Layra:
Bei deinen Links steht aber überall, dass im Endeffekt nur die Beiträge bis 1900 eu berücksichtigt werden. Also ob nun 350 eu im Monat oder 450 eu im Monat macht dann keinen Unterschied, wenn ich das richtig verstehe? Weil beide Beiträge ja im Jahr schon über 1900eu reichen? Oder verstehe ich dort jetzt etwas falsch?
clarion:
Die Basisabsicherung egal ob GKV oder PKV kann man unbegrenzt absetzen, nur die Zusatzbausteine z.B Absicherung der Zähne aber auch andere Vorsorgeleistungen wie Rentenversicherung oder auch Haftpflichtversicherung kannst Du in der Höhe von bis zu 1900 Euro absetzen. Die PKVen stellen entsprechende Bescheinigungen aus und melden die Beträge von sich aus zum Finanzamt..
Was ist es denn nun geworden? GKV oder PKV?
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