Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Bitte um Rat - Pauschale Beihilfe/ Individuelle Beihilfe - GKV oder PKV
Saxum:
Grob „runter gebrochen“, da die steuerlich ja auch bei der PKV nur der „gesetzliche Leistungsniveau“ (unbegrenzt) absetzfähig ist, macht es meinem Gefühl nach keinen allzugroßen Unterschied zwischen den beiden - wenn man ab gD tätig ist. Berechnen könnte ich das mir nicht.
Von meiner PKV wurden etwa beispielsweise folgende Werte an die Finanzbehörden übermittelt:
PKV Beiträge: 3.018,67 €
davon steuerlich abzugsfähig: 1.875,06
PPV Beiträge: 423,77 €
davon steuerlich abzugsfähig: 423,77
Die 1.900 sind schon „verbraucht“ da diese in den obigen Beiträgen mit stecken. Bei der GKV wird es ähnlich sein, insbesondere wohl ab gD ist. Einen „Trick“ um die 1.900 für andere Versicherungen zu verwenden ist es, die Beiträge zur Krankenversicherung jährlich im voraus zu zahlen.
Ja was ist es bei dir geworden? :)
Saxum:
Keine Gewähr, aber wenn ich es richtig verstanden habe, kann es sein dass beispielsweise der TVöD VKA bei E12 in Vollzeit und Stufe 1 dann GKV 301,57 € und GPV 89,50 € ausmachen. Das kann man dann vermutlich in voller Höhe absetzen.
Im Vergleich mit meinem Tarif mit etwa 1.875,06 (bei 30% Restkosten-Versicherung!) wären das 156,25 €. Damit würde theoretisch mit der GKV mehr absetzen können.
Dafür zahle ich monatlich bei der PKV eben auch 215,66 € und bei der GKV würde ich bei E12 „mehr“ mit 301,57 € zahlen … zumindest in Vollzeit. Jedoch lässt das noch viele andere Dinge unberücksichtigt, die ich nicht erfassen kann und wohl nur ein steuerberater*in das kann.
Die Entscheidung GKV oder PKV sollte aber meines Erachtens nach nicht wegen der Steuerlichen Absetzbarkeit der Krankenversicherung sein. Da sind dann doch fragen wie Leistungen, Risikozuschlag, Präferenzen, etc . eher entscheidend.
Reisinger850:
Fände GKV finanziell deutlich schlechter. Hab bis auf ein Jahr immer die BRE bekommen, wenn man dies nun von den monatlichen Beträgen abzieht, ist es doch besser als die GKV. Vor allem, wo es in NRW nicht mehr diese unsägliche Dämpfungspauschale gibt
Saxum:
War das nicht so, dass die BRE auch einen nachteiligen steuerlichen Effekt haben, wenn man tatsächlich zum Arzt geht und diese Besuche selbst zahlt und daher es besser wäre, die Leistungen in Anspruch zu nehmen um so einen besseren positiven steuerlichen Effekt zu haben?
Also Vorausgesetzt man geht zum Arzt. Geht man hingehen nicht zum Arzt, außer zu den wichtigen Vorsorgeleistungen und Impfungen was je nach Tarif oft BRE unschädlich ist), dann kann es wohl ggf. vorteilhafter sein?
z.B: https://www.buhl.de/steuer/ratgeber/beitragsrueckerstattung-krankenkasse-steuer/
Wobei der Effekt vermutlich mit den Beihilfetarifen (50%/70%) geringer ist als etwa bei einem 100% Voll-Tarif?
Da weiß vielleicht jemand hier besser Bescheid.
Organisator:
--- Zitat von: Saxum am 23.08.2023 09:29 ---War das nicht so, dass die BRE auch einen nachteiligen steuerlichen Effekt haben, wenn man tatsächlich zum Arzt geht und diese Besuche selbst zahlt und daher es besser wäre, die Leistungen in Anspruch zu nehmen um so einen besseren positiven steuerlichen Effekt zu haben?
Also Vorausgesetzt man geht zum Arzt. Geht man hingehen nicht zum Arzt, außer zu den wichtigen Vorsorgeleistungen und Impfungen was je nach Tarif oft BRE unschädlich ist), dann kann es wohl ggf. vorteilhafter sein?
z.B: https://www.buhl.de/steuer/ratgeber/beitragsrueckerstattung-krankenkasse-steuer/
Wobei der Effekt vermutlich mit den Beihilfetarifen (50%/70%) geringer ist als etwa bei einem 100% Voll-Tarif?
Da weiß vielleicht jemand hier besser Bescheid.
--- End quote ---
Ärztliche Leistungen sollte man in Anspruch nehmen, wenn es notwendig ist. Bei Gesundheitsfragen über das Sparen von ein paar Euro Steuern nachzudenken halte ich für verfehlt.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version