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[Allg] Bitte um Rat - Pauschale Beihilfe/ Individuelle Beihilfe - GKV oder PKV
Saxum:
Ganz richtig, das steht außer Frage. Ich wollte mit meinem Hinweis nur darauf hinaus, dass wenn man sich „den Arztbesuch spart“ oder eben Rechnungen dazu nicht einreicht im Endeffekt womöglich nichts oder nachteilig auswirkt weil man dafür eine BRE bekommt. Arztbesuche und die Vorsorge sind in jedem Falle unabdingbar wichtig.
Aloha:
--- Zitat von: Saxum am 13.08.2023 12:10 ---
--- Zitat von: Layra am 11.08.2023 22:55 ---Danke für eure hilfreichen Infos. Über eine genaue Quelle über die steuerliche Absetzbarkeit der GKV-Beiträge wäre ich sehr dankbar, um das mal nachlesen zu können.
--- End quote ---
https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/beitraege-beitragssaetze/haeufige-fragen-zu-den-tk-beitraegen/steuerentlastung-beitrag-absetzen-2009008
etc. Vielleicht haben ja Aloha oder andere Kolleg*innen bessere Links.
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Ergänzend zu diesem Link kann ich bestätigen, dass ich von dieser Krankenkasse jeweils im Februar eine Abrechnung erhalte für die Steuerklärung, in der alle Zahlungen als freiwillig versicherter Beamter aufgeführt sind. Hinweise zur steuerlichen Absetzbarkeit sind auch aufgeführt in dem Schreiben.
(Ich bestätige hier gerne nochmals, dass für die meisten Beamten eine PKV aus finanziellen Erwägungen bzw. im Gesamtpaket oft die bessere Wahl sein wird, es im Einzelfall aber begründete Ausnahmen gibt.)
Poincare:
Steuerliche Absetzbarkeit ist unbegrenzt für die Basisversicherung gegeben, sollte man die 1900 Euro bzw. 3800 Euro als Paar nicht erreichen, kann man zusätzlich zur Krankenversicherung eben noch andere Versicherungen absetzen.
Das sind aber nur ca. 160 Euro im Monat, die wird man fast immer erreichen.
Das bedeutet aber doch nur, dass sich die Ausgaben um den eigenen Grenzsteuersatz reduzieren, dass man also bei 30% Grenzsteuersatz und 2000 Euro PKV-Basisversicherung eben 600 Euro Steuern nicht bezahlen muss. Natürlich muss man bei 3000 Euro GKV dann 900 Euro Steuern nicht bezahlen, aber unterm Strich ist das dann trotzdem teurer, und es lohnt sich nicht, mehr zu zahlen, nur um mehr Steuern zu zahlen.
Bei der BRE wird natürlich der Anteil, der auf die Basisversicherung entfällt, wieder von den absetzbaren Beiträgen abgezogen. Wenn man also 500 Euro zurück bekommt, und davon 400 Euro auf die Basisversicherung entfallen, dann bekommt man keine 120 Euro (30% von 400 Euro) Steuerermäßigung da drauf.
Wenn man es also genau nimmt, und seinen Grenzsteuersatz für das laufende Jahr in etwa kennt, reicht man nicht erst ein, wenn man mehr als die 500 Euro erstattet bekommt, sondern bereits, wenn man zum Beispiel mehr als 380 Euro erstattet bekommt, weil man dann zusammen mit den 120 Euro Steuerersparnis schon besser steht als mit der 500 Euro Beitragsrückerstattung.
Für die Entscheidung PKV vs. GKV sollte die steuerliche Absetzbarkeit aber wirklich nur in Grenzfällen eine Rolle spielen, oder wenn die PKV besondere Bezahlmodelle anbietet (zum Beispiel mit Skonto für die nächsten beiden Jahre zu bezahlen, sodass man im "freien Jahr" andere Versicherungen geltend machen kann).
Neben den Faktoren die Gesundheit betreffend hat es auch einen finanziellen Einfluss, in welchen Familienkonstellationen man sich über die Dauer befinden wird (Anzahl Kinder, beruftstätigkeit Partner, Teilzeit etc.). Das ist unter Umständen schwer vorherzusagen.
Fun fact: Je nach PKV ist die BRE nicht so leicht zu durchschauen. Meine Kinder haben theoretisch je 100 Euro BRE. Es gibt aber Untersuchungen, die man einreichen kann, ohne dass es die BRE gefährdet. Ich müsste also berücksichtigen, was ich so einreichen kann, ggf. sachen auf Rechnungen streichen, damit nur das abgerechnet wird, was nicht berücksichtigt wird für die BRE, dann noch die Steuerliche Abzugsfähigkeit berücksichtigen, um abhängig von meinem Grenzsteuersatz zu berechnen, ob ich jetzt mehr Geld habe, wenn ich die restlichen Rechnungen von 87,25 Euro nun einreiche, oder lieber die 100 Euro BRE nehme. Der Stundenlohn dafür ist jedoch am Ende nicht so groß.
Karsten:
Die BRE ist sowohl in der PKV als auch in der GKV möglich.
In der GKV heißt das Stichwort "Wahltarif".
Ich würde mal mein Beispiel in Zahlen verdeutlichen. Daran erkennt man, dass die GKV gar nicht so teuer ist für Beamte.
Ich bin Beamter in Thüringen und verdiene über der Beitragsbemessungsgrenze.
In 2022 lag diese bei BBG 58.050,00 €. Heißt bis zu diesem Betrag muss ich Beiträge zahlen.
Als Freiwillig Versicherter Beamter habe ich 2022 den Höchstbeitrag in der GKV gezahlt:
58.050 € x 14,00% (allgemeiner Beitragssatz GKV) + 58.050 €x 1,3% Zusatzbeitrag: 8.881,65 €
Davon hat mir das Land Thüringen 4.440,83 € per pauschale Beihilfe übernommen.
Für die Pflegeversicherung das gleiche: Hier zahlte ich 885,28 € für das Gesamtjahr (58.050€x3,05%/2)
In Summe zahlte ich also: 5.326,10 €
Da ich aber keine schädlichen Leistungen in Anspruch genommen habe (Vorsorgeuntersuchungen oder reine Arztbesuche mit AU sind unschädlich ), erstattet mir die IKK classic (keine Werbung - gibt#s ähnlich bei anderen GKV#en auch) über den Wahltarif 450 € Prämie plus einen halben Monatsbeitrag:
Ich habe so für 2022 eine Wahltariferstattung von 635,03 € erhalten.
Heißt in Summe kostetet mich die GKV (vor Steuern): 4.691,07 € -bzw. monatlich 390,12 €.
In den 390,12 € sind alle Kinder kostenlos mitversichert, kein Schreibkram, keine Vorleistung erbringen, keine Beihilfeabrechnungen, keine PKV Abrechnungen. Einfach GKV Karte vorlegen beim Arzt fertig.
Laut WISO Steuerprogramm führten die Vorsorgeaufwendungen in Höhe von 4.691,07 € zu einer Steuerentlastung von 1.631 €.
Fazit: Nach Steuern kostete die Vollversicherung GKV in 2022: 3.060,07 € bzw. monatlich 255,00 €.
P.s. Größter Vorteil: Da ich defintiv bald Teilzit arbeiten werde, wird die GKV im Gegensatz zur PKV sogar günstiger :)
clarion:
Das rechnet sich nur bei der pauschalen Beihilfe, die es nicht in allen Bundesländern gibt.
Wie ist es eigentlich mit der pauschalen Beihilfe nach der Pensionierung. Sind es dann immer noch 50%, die der Dienstherr übernimmt?
Die Beiträge zur PKV mit der Öffnungsaktion wirken sich genauso steuernmindernd aus, wie die Beiträge zur GKV!
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