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Statuswechsel von AN auf BaP
loserrat:
Moin zusammen,
nach Antrag auf Übernahme ins Beamtenverhältnis ist mir die Information zugegangen, dass dieser Antrag so stattgegeben wird.
Gemäß BLV wäre für mich der frühst mögliche Zeitpunkt 1.10, würde von der Personalbearbeitender Stelle auch mitgehen.
Ich wurde gleichzeitig darüber informiert, dass mein Urlaubsanspruch aus diesem Jahr und dem Jahr davor nicht mit aufs Beamtenverhältnis übertragen werden. Wie bei einer Neueinstellung wird 30/12*3=8 Tage für den Zeitraum Oktober bis Dezember festgesetzt. Urlaubsanspruch, der nicht genommen wurde, wird also ausbezahlt (abgegolten).
Ich habe da noch einige Tage offen.
Jetzt stelle ich mir die Frage, soll ich das Datum für den Statuswechsel nach hinten verschieben? Geburtstag hatte ich zum 1.10. eh schon, bezüglich Lebenalter PKV macht es also keinen Unterschied mehr.
Pro für möglichst frühen Statuswechsel:
Besser Schutz bei Krankheit, Unfall etc. als Beamter
Stufenaufstieg erfolgt früher
netto würde früher ansteigen
Contras für möglichst frühen Statuswechsel
Ich werde nicht allen Erholungsurlaub nehmen können, damit wird es ausgezahlt und somit abgabenpflichtig.
Ich muss Zeitnah mich um PKV kümmern
Pro für späteren Statuswechsel:
30 Tage EU ab dem 1.1.2024
Mehr Zeit für PKV suche
Contra für späteren Statuswechsel:
schlechtere Absicherung für 3 Monate
späteren Stufenaufstieg
netto für drei Monate geringer
Welche Faktoren sollte man bei der Entscheidung noch berücksichtigen?
VBL Unverfallbarkeit der Anwartschaft tritt erst nach drei Jahren ein (nach BetrAVG), damit wären wir im nächsten Jahr.
Habe ich etwas vergessen?
Hans1W:
Jahressonderzahlung gibt es nur wenn am 1.12. ein Arbeitsverhätnis besteht.
Beamter:
Lebensalter stellt die PKV auf die Jahreszahl und nicht auf ein Datum ab. Daher macht es einen Unterschied, wenn auch geringfügig.
Habe früher wegen der JSZ empfohlen auf den 02.12. zu gehen. Ist allerdings nicht mehr überall nötig und es gibt inzwischen bessere Regelungen.
loserrat:
--- Zitat von: Beamter am 11.08.2023 17:30 ---Lebensalter stellt die PKV auf die Jahreszahl und nicht auf ein Datum ab. Daher macht es einen Unterschied, wenn auch geringfügig.
--- End quote ---
Da ich aber früher im Jahr Geburtstag habe, ist mein Lebensalter gleich, egal ob ich am 1.10 oder 2.12 mich verbeamten lasse.
--- Zitat ---Habe früher wegen der JSZ empfohlen auf den 02.12. zu gehen. Ist allerdings nicht mehr überall nötig und es gibt inzwischen bessere Regelungen.
--- End quote ---
§ 20 (Bund) gilt noch immer:
"Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch
auf eine Jahressonderzahlung."
Da müsste man also mal rechnen, was es netto ausmacht, zwei Monate länger AN zu bleiben.
Bastel:
Bezüglich der Stufe dürftest du keinen Schaden haben. Die Zeit als TBler wird so gut wie immer voll übernommen.
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