Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion

VBL vs privat Vorsorgen

<< < (4/4)

BAT:
Okay, danke für die Info. Interessant das die Zurechnungszeiten so unterschiedlich gehandhabt werden.

Bei der VBL ist das dann ja eher Mist, wenn man mitten im Berufsleben auf Teilzeit gewechselt ist. Also alles sehr individuell.

cyrix42:
Stimmt, den Effekt hatte ich nicht auf dem Schirm. (Ich habe nur darüber nachgedacht, dass die Absicherung in der GRV zu Beginn eher mau ist, da man ja als Berufsanfänger weniger verdient als im späteren Verlauf des Berufslebens...)

RadWirdKommen:

--- Zitat von: cyrix42 am 26.08.2023 16:34 ---Deine Information, wie die VBL-Beträge abgeführt werden, ist falsch. Die 1,81% AN-Anteil beziehen sich auf das zusatzversorgungspflichtige (=AN-)Brutto-Gehalt und wird auch von diesem abgeführt. Auf diesen, sowie den AG-Beitrag sind auch Sozialversicherungsbeiträge (bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze) zu zahlen. (Deshalb ist auch das Sozialversicherungs-Brutto typischerweise höher als das Steuer-Brutto.) Natürlich erhält man dafür aber auch entsprechend einen höheren Anspruch auf Kranken- und Arbeitslosengeld sowie Rente. Da aber seit ein paar Jahren Altersvorsorge-Beiträge in der Einzahlungsphase einkommensteuerfrei sind, fällt auf diese eben keine Einkommensteuer während der Beschäftigung an, sondern wird die VBL-Rente bei Auszahlung nachgelagert besteuert. (In der VBL-Ost dagegen muss in der Auszahlungsphase nur noch der Kapitalertrag besteuert werden.)

--- End quote ---

Also die 1,81% sind tatsächlich aus dem Brutto berechnet werden aber dann vom Netto Gehalt abgezogen und nicht vom Bruttogehalt. Bei der normalen Entgeltumwandlung würde ja der Eigenbetrag tatsächlich vom Brutto abgezogen werden.

cyrix42:
Die Aussage ist weiterhin irreführend. Sowohl deine Beiträge zur VBL als auch die des Arbeitgebers sind sozialversicherungspflichtig, aber steuerfrei. Insofern kannst du nicht sagen, der Beitrag würde „vom Netto“ abgezogen werden, denn es entfällt eben keine Einkommensteuer darauf. (Spätestens mit dem Lohnsteuerjahresausgleich aka Steuererklärung kannst du dir evtl. darauf zu viel gezahlte Einkommensteuer zurückerstatten lassen.) Andererseits fallen nicht nur auf deinen Eigenanteil sondern auch den AG-Beitrag zur VBL für dich Sozialversicherungsbeiträge an — es sei denn, du bist eh schon über den Beitragsbemessungsgrenzen. Dies kann für die Kranken- und Pflegeversicherung der Fall sein; aber die Beitragsbemessungsgrenze der Renten- und Arbeitslosenversicherung wird nicht einmal mit EG 15/6 erreicht…

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version