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VBL vs privat Vorsorgen

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RadWirdKommen:
Vielen Dank bisher schon mal für die Antworten. Mir ist jetzt eine Sache aufgefallen die ich noch nachfragen möchte. Also wenn ich das richtig verstehe wird bei einem privaten Unternehmen die Entgeltumwandlung vom BRUTTO und nicht wie bei der VBL vom NETTO gemacht? Also müsste man beim Vergleichen wieviel nun in eine Versichrung eingezahlt wird dies berücksichtigen? Z.B

VBL: 100€ vom Netto und ca 300€ On Top vom Arbeitgeber. Wobei ich auf diese 300€ z.T Sozialbeiträge zahlen muss? Wo finde ich das wieviel?

Privatwirtschaft: 200€ Brutto (sagen wir mal das wären dann ca die 100€ Netto) dann bräuchte man 200€ vom Arbeitgeber. Das wären 100% wobei gesetzlich nur 15% ein muss sind. Auf diese 200€ würden auch Sozialbeiträge kommen?

Verstehe ich das so richtig?

MoinMoin:

--- Zitat von: cyrix42 am 16.08.2023 12:00 ---
--- Zitat von: sebbo83 am 16.08.2023 11:02 --- Also erhalte ich dann die selbe Betriebsrente wie West trotz deutlich höheren Eigenanteil?

--- End quote ---

Ja.

--- End quote ---
Und im Gegenzug zahlst weniger Steuern als der VBL Westler, wenn ich mich recht erinnere.
Hast also Netto mehr als der Westler und bekommst trotzdem die gleiche VBL Rente

cyrix42:
Deine Information, wie die VBL-Beträge abgeführt werden, ist falsch. Die 1,81% AN-Anteil beziehen sich auf das zusatzversorgungspflichtige (=AN-)Brutto-Gehalt und wird auch von diesem abgeführt. Auf diesen, sowie den AG-Beitrag sind auch Sozialversicherungsbeiträge (bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze) zu zahlen. (Deshalb ist auch das Sozialversicherungs-Brutto typischerweise höher als das Steuer-Brutto.) Natürlich erhält man dafür aber auch entsprechend einen höheren Anspruch auf Kranken- und Arbeitslosengeld sowie Rente. Da aber seit ein paar Jahren Altersvorsorge-Beiträge in der Einzahlungsphase einkommensteuerfrei sind, fällt auf diese eben keine Einkommensteuer während der Beschäftigung an, sondern wird die VBL-Rente bei Auszahlung nachgelagert besteuert. (In der VBL-Ost dagegen muss in der Auszahlungsphase nur noch der Kapitalertrag besteuert werden.)

BAT:
Habe gerade meine VBL-Info bekommen. EU-Rente würde im Ereignisfall bis 60 hochgerechnet werden. Wurde das in der gesetzlichen Renten nicht mal auf 65 oder 67 erhöht? Plant die VBL ähnliches?

cyrix42:
In der GRV wird die Zurechnungszeit (die im Falle einer Erwerbsminderung relevant ist, weil virtuell hier so gerechnet wird, als ob man in dieser Zeit die durchschnittlichen Beiträge aus der bisherigen Zeit weiterzahlen würde, gemeint ist aber der Durchschnitt seit Schulabschluss minus Ausbildungszeiten) derzeit schrittweise auf die Zeit bis zum 67. Geburtstag erhöht. derzeit endet sie bei 66 Jahren und 1 Monat.

In der VBL ist die Regelung in mehrfacher Hinsicht anders; in Summe aber wohl eher schlechter. Besser ist, dass für die Hochrechnung nur der Durchschnitt der letzten 5 Jahre genutzt wird. Allerdings wird dabei der Durchschnitt des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts dieser Zeit betrachtet und nicht mit dem Altersfaktor multipliziert. Hier wird also während dieser "Zurechnungszeit" dann so getan, als ob man jeweils einen Altersfaktor von 1 (wie im Alter von 53 bis 56) hätte. Auch findet die Hochrechnung nur für jeweils volle Jahre [!], die bis zum 60. Geburtstag [!] fehlen, statt.

Ich wüsste von keiner Überlegung, hier den Versicherungsschutz zu verbessern.

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