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Home Office aus dem Ausland / Studium
Thomber:
Der Fragende hat doch schon selbst Wichtiges mitgeteilt:
--- Zitat --- Home Office DV lässt Arbeiten im Ausland grundsätzlich nicht zu, ermöglicht aber Ausnahmen im Einzelfall.
--- End quote ---
Wenn also die öffentlich-rechtlichen Bedingungen, wie Steuer usw. beachtet wurden, bleibt wie so oft nur der Wille des AG übrig, der entscheidet.
Und grundsätzlich geht das Arbeiten im Ausland für einen Deutschen AG selbstverständlich.
Umlauf:
Gehen tut das schon. Der AG muss nur folgende Sachen auf sich laden: Steuerrecht nach den Regeln des anderen Staates, Sozialrecht nach dem anderen Staat. Dazu kommen auch die Feiertagsregeln des anderen Staates. Das werden sich nicht viele Behörden aufbürden wollen. Bei der genannten Konstellation hilft auch kein A1.
MoinMoin:
--- Zitat von: Umlauf am 29.08.2023 01:33 ---Gehen tut das schon. Der AG muss nur folgende Sachen auf sich laden: Steuerrecht nach den Regeln des anderen Staates, Sozialrecht nach dem anderen Staat. Dazu kommen auch die Feiertagsregeln des anderen Staates. Das werden sich nicht viele Behörden aufbürden wollen. Bei der genannten Konstellation hilft auch kein A1.
--- End quote ---
Der AN ebenso!
Gibt ja durchaus Menschen, die in einigen Staat in "Abschiebehaft" gelandet sind, weil sie unangemeldet dort gearbeitet haben.
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