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--- Zitat von: jschill am 16.08.2023 13:17 ---Hat vielleicht jemand hier Erfahrungen diesbezüglich, oder schon Erfahrungen gemacht, ob es als Angestellter im öD grundsätzlich möglich ist, längere Zeit im Ausland zu arbeiten

--- End quote ---
Eine dauerhafte Beschäftigung von Angestellten im öffentlichen Dienst im Ausland ist selbstverständlich möglich und wird tausendfach praktiziert. Inwiefern Du im aufgrund Deines Studiums lokales Recht beachten musst, ist für das Arbeitsverhältnis grundsätzlich losgelöst zu betrachten. Mögliche Verpflichtungen träfen Dich, nicht Deinen Arbeitgeber.

Thomas09:

--- Zitat von: Blondine am 17.08.2023 19:30 ---
--- Zitat --- In der EU sollte das möglich unproblematisch sein.
--- End quote ---

vollkommen UNSINN!

--- End quote ---

Wie kommst du darauf? Wie glaubst du denn funktioniert das AA, der DAAD, die GIZ, Universitäten / Represätationen der Regionen / Bundesländer auf EU Ebene etc.? Alles angestellte / Beamte im ÖD

Nerostar:

--- Zitat von: Thomas09 am 17.08.2023 21:40 ---
--- Zitat von: Blondine am 17.08.2023 19:30 ---
--- Zitat --- In der EU sollte das möglich unproblematisch sein.
--- End quote ---

vollkommen UNSINN!

--- End quote ---

Wie kommst du darauf? Wie glaubst du denn funktioniert das AA, der DAAD, die GIZ, Universitäten / Represätationen der Regionen / Bundesländer auf EU Ebene etc.? Alles angestellte / Beamte im ÖD

--- End quote ---

Das ist ein Troll. Am besten gar nicht beachten, dann verschwinden die meist wieder von allein.

KDC:

--- Zitat von: Blondine am 17.08.2023 16:08 ---Du darfst das auf keinen Fall!!! Lustig, was habt ihr denn "überprüft"? 🤦 Mich wundert so ein unprofessioneller Vorgestzter...
Übrigens, was studierst du?

--- End quote ---

Und mit welcher Begründung sollte das verboten sein? Meine Schwägerin macht es andersrum: wohnt in Deutschland und arbeitet von dort aus für eine Universität in Frankreich im HO.

Organisator:

--- Zitat von: KDC am 19.08.2023 07:17 ---
--- Zitat von: Blondine am 17.08.2023 16:08 ---Du darfst das auf keinen Fall!!! Lustig, was habt ihr denn "überprüft"? 🤦 Mich wundert so ein unprofessioneller Vorgestzter...
Übrigens, was studierst du?

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Und mit welcher Begründung sollte das verboten sein? Meine Schwägerin macht es andersrum: wohnt in Deutschland und arbeitet von dort aus für eine Universität in Frankreich im HO.

--- End quote ---

Der AG könnte es einseitig verbieten und bräuchte keine Begründung dafür.

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