Hier stimmen mehrere Sachen nicht. Drum mal etwas Aufklärung:
*) Prinzipiell besteht im Öffentlichen Dienst eine Verpflichtung zur Zusatzversicherung bei der VBL. Das ist nichts weiter als eine betriebliche Altersvorsorge. Im Abrechnungsverband West beträgt der Arbeitnehmer-Anteil 1,81% des zusatzversorgungsplichtigen Bruttos und hinzu kommt der Arbeitgeber-Anteil in Höhe von 5,49%. Im Abrechnungsverband Ost sind es 4,25% vs. 3,06%. Natürlich sind beide Seiten verpflichtet, die sich jeweils ergebenden Summen zu zahlen. (Das wird direkt von der Lohnbuchhaltung gemacht -- damit hat man auch gar nichts zu tun.)
*) Hat man mindestens 36 Monate hier eingezahlt, ist die Anwartschaft auf die dadurch erwirtschaftete Betriebsrente unverfallbar. (Im Abrechnungsverband Ost ist dies durch das dort angewandte Kapitaldeckungsverfahren direkt ab dem ersten Monat der Fall.) Mit Zeitablauf von insgesamt 60 Monaten hat man dann die Wartezeit erfüllt, sodass es auch zur Rentenauszahlung im Leistungsfall kommt. Hat man diese Zeit nicht erreicht, kann man sich den selbst gezahlten Arbeitnehmer-Anteil auch wieder erstatten lassen.
*) Für Wissenschaftler_innen an Hochschulen und Universitäten gibt es allerdings aufgrund der häufig befristeten Arbeitsverhältnisse eine Ausnahme zur Pflichtversicherung: Sie können, sofern ihre befristeten Verträge in Summe nicht 36 Monate erreichen, von der Pflicht zur Zusatzversicherung zurücktreten. Dann werden sie nicht in der VBLklassik versichert und zahlen dafür auch keinen Eigenanteil. Der AG versichert diese Angestellten dann in der freiwilligen Zusatzversicherung VBLextra und zahlt dort seinen AG-Anteil ein. Dadruch entstehen den Angestellten auch sofort unverfallbare Rentenansprüche, wobei die Konditionen jedoch etwas schlechter sind als in der Pflichtversicherung. Wichtig ist: Sobald man die 36 Monate durch Vertragsverlängerungen oder neue Arbeitsverträge erreicht bzw. überschreitet, landet man dann in der Pflichtversicherung, deren Laufzeit jedoch dann wieder bei Null beginnt.
*) Generell lässt sich durchrechnen, dass die VBL durch den recht hohen AG-Anteil im Erwartungswert entsprechende Angebote der betrieblichen Altersvorsorge in der "freien Wirtschaft" mindestens erreicht, aber deutlich sicherer und weniger schwankungsanfällig ist. Sie sollte ehemals die Lücke zwischen Rente der Arbeitnehmer und Pension der Beamten schließen, was ihr nicht mehr gelingt. Dennoch ist man darüber trotz fallendem Rentenniveaus zumindest bisher vergleichsweise vernünftig abgesichert. (Dies schließt etwa auch Zahlungen im fall einer Erwerbsminderungsrente sowie Hinterbliebenenschutz mit ein.)