Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Zwang zur Zusatzrente an Universität?
MoinMoin:
--- Zitat von: ArminFuchs am 29.08.2023 14:51 ---
--- Zitat von: Organisator am 29.08.2023 10:32 ---Die Betriebsrentenhöhe ist deutschlandweit gleich, daher gibt es auch keine Unterscheidung. Die Berechnungsgrundlage für die Versorgungspunkte findest du auf vbl.de
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Ist das dann nicht noch viel ungerechter, wenn "die Ossis" mehr bezahlen als ihre Kollegen im Westen und trotzdem am Ende das gleiche Geld rausbekommen?
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Ist es nicht ungerecht, dass die "Ossis" mehr Netto vom Brutto haben als die "Wessis"?
Michael12345:
--- Zitat von: ArminFuchs am 17.08.2023 07:28 ---Hallo,
Ich habe ein Jobangebot einer Universität erhalten. Gleichzeitig habe ich ein weiteres Jobangebot, welches ähnliche Grundbedingungen aufweist.
Ein Bekannter, der ebenfalls an dieser Uni arbeitet, sagte mir nun jedoch, dass ich mit dem Wirtschaftsjob besser fahre, da die Uni ungefragt eine Rentenzusatzversicherung (VBL) für mich anschließen würde.
Diese wird mir dann zweistellig (in seinem Fall über 150€) von meinem Brutto abgezogen und ich kann mich nicht dagegen wehren.
Ist das wirklich so? Zwingt dich die Uni zu solch einem Vertrag, oder übertreibt der Kollege hier?
Meine kurze Recherche hat ergeben, dass man sich das Geld bei Renteneintritt nicht auszahlen lassen kann, was wiederum bedeutet, dass ich nicht einmal die eingezahlten Beiträge zurück erhalte, wenn ich nicht ein gewisses Alter erreiche.
Außerdem sagte mein Freund, dass seit einiger Zeit der Arbeitgeber seinen Anteil dazu nicht mehr bezahlt.
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar, da dies schon ein K.O. Kriterium für mich wäre.
Grüße
Armin
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Wenn dein Arbeitsvertrag (auch mit Verlängerung) kleiner gleich 60 Monate läuft kannst du in die VBL extra gehen. Ist bei mir auch so. Wenn du bei der VBL anrufst für Auskunft werden die dir nur sagen das du Einzahlen musst (ist halt eine Versicherung). Du musst dich an dein Zuständiges Landesamt für Finanzen wenden.
Erster Vertrag lief 2,5 Jahre ich konnte ich in VBL extra. Nach der Verlängerung um 2,5 Jahre (60Monate in Summe) wollten Sie mich in die VBL Klassik schieben. Ich habe beim Landesamt für Finanzen angerufen und mich auf den Tarifvertrag in Bayern berufen in denen die 60 Monate festgelegt sind. (Es gibt ein Urteil, das die Anwartschaft der Rente auf 3 Jahre gesenkt wurde, seitdem wollen die Landesämter alle in die VBL Klassik drängen. Im Tarifvertrag stehen jedoch noch die 60 Monate).
Der Mitarbeiter wusste aber gleich was Sache ist und hat mich mit dem Urteil aufgeklärt und gesagt ich müsste nicht Klagen sondern soll mich explizit auf den Tarifvertrag berufen mit einem Schreiben. Ich bin nun weiterhin in der VBL Extra.
Ein Arbeitskollege hatte zum Start einen 3 Jahres Vertrag. Er wurde gleich in die VBL Klassik geschoben und hat nur bei der VBL nachgefragt, die ihn natürlich gesagt haben, dass das halt so ist.
Siehe den Thread:
Wissenschaftlicher Mitarbeiter. Zwangswechsel VBLextra zu VBLklassik
Viele Grüße
ArminFuchs:
--- Zitat von: MoinMoin am 30.08.2023 14:57 ---
--- Zitat von: ArminFuchs am 29.08.2023 14:51 ---
--- Zitat von: Organisator am 29.08.2023 10:32 ---Die Betriebsrentenhöhe ist deutschlandweit gleich, daher gibt es auch keine Unterscheidung. Die Berechnungsgrundlage für die Versorgungspunkte findest du auf vbl.de
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Ist das dann nicht noch viel ungerechter, wenn "die Ossis" mehr bezahlen als ihre Kollegen im Westen und trotzdem am Ende das gleiche Geld rausbekommen?
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Ist es nicht ungerecht, dass die "Ossis" mehr Netto vom Brutto haben als die "Wessis"?
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1. Weiß ich noch immer nicht, was ein EGx ist
2. Bezahlt der Osten, wie mir erklärt wurde, einen höheren Eigenanteil und bekommt weniger Zuschuss als im Westen.
3. So wie ich die Gehaltsabrechnung verstehe, wird die VBL erst nach den Steuern abgezogen.
4. Nutzt es mir nicht viel, wenn die Auszahlung geringer besteuert wird, wenn ich vor Renteneintritt versterbe
5. Machen die VBL-Rechner keine steuerlichen Unterschiede
ArminFuchs:
--- Zitat von: Fäncy am 30.08.2023 14:40 ---Nach 60 Kalendermonaten besteht Anpspruch auf die Betriebsrente der VBL. Das heißt auch wenn nach 6 Jahren wieder die freie Wirtschaft lockt hätten Sie bereits die Rente der VBL sicher...
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Das ist schon richtig, aber du kommst trotzdem vor Renteneintritt nicht an dein Geld und es ist genauso weg, wenn du vorher verstirbst.
Also obwohl du nicht mehr dort arbeitest, blockieren sie dein Kapital.
ArminFuchs:
--- Zitat von: Michael12345 am 31.08.2023 10:59 ---Wenn dein Arbeitsvertrag (auch mit Verlängerung) kleiner gleich 60 Monate läuft kannst du in die VBL extra gehen. Ist bei mir auch so. Wenn du bei der VBL anrufst für Auskunft werden die dir nur sagen das du Einzahlen musst (ist halt eine Versicherung). Du musst dich an dein Zuständiges Landesamt für Finanzen wenden.
Erster Vertrag lief 2,5 Jahre ich konnte ich in VBL extra. Nach der Verlängerung um 2,5 Jahre (60Monate in Summe) wollten Sie mich in die VBL Klassik schieben. Ich habe beim Landesamt für Finanzen angerufen und mich auf den Tarifvertrag in Bayern berufen in denen die 60 Monate festgelegt sind. (Es gibt ein Urteil, das die Anwartschaft der Rente auf 3 Jahre gesenkt wurde, seitdem wollen die Landesämter alle in die VBL Klassik drängen. Im Tarifvertrag stehen jedoch noch die 60 Monate).
Der Mitarbeiter wusste aber gleich was Sache ist und hat mich mit dem Urteil aufgeklärt und gesagt ich müsste nicht Klagen sondern soll mich explizit auf den Tarifvertrag berufen mit einem Schreiben. Ich bin nun weiterhin in der VBL Extra.
Ein Arbeitskollege hatte zum Start einen 3 Jahres Vertrag. Er wurde gleich in die VBL Klassik geschoben und hat nur bei der VBL nachgefragt, die ihn natürlich gesagt haben, dass das halt so ist.
Siehe den Thread:
Wissenschaftlicher Mitarbeiter. Zwangswechsel VBLextra zu VBLklassik
Viele Grüße
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Nur mal kurz überflogen: Was ist der Vorteil der VBLextra? Außer dass du Hinterbliebenenrente und Erwerbsminderung abwählen kannst, bleiben doch die Kritikpunkte bestehen, oder?
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