Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Zwang zur Zusatzrente an Universität?

<< < (8/13) > >>

Organisator:

--- Zitat von: ArminFuchs am 29.08.2023 09:58 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 29.08.2023 07:59 ---Guck dir einfach an was der EGx im ostend Netto bekommt und in die VBL Einzahl und was der gleiche im Westen bekommt.
Die Rechner dazu gibt es hier und bei der VBL.

Wer also darüber jammert, dass er aktuell im VBL Ost mehr % abgeben muss, sollte das gesamte Packet betrachten.

--- End quote ---
Leider habe ich nur folgenden Rechner gefunden:
https://www.vbl.de/de/betriebsrentenrechner#/
Und da wird nicht zwischen Ost und West unterschieden. Außerdem weiß ich nicht, wie sich die Versorgungspunkte errechnen.

Und was ist ein EGx?  ???

--- End quote ---

Die Betriebsrentenhöhe ist deutschlandweit gleich, daher gibt es auch keine Unterscheidung. Die Berechnungsgrundlage für die Versorgungspunkte findest du auf vbl.de

hugodehippo:
Ich hoffe das ist nicht die wirtschaftswissenschaftliche Fakultät.....

Bei Jobangeboten ist immer das Gesamtpaket zu bewerten. Bei uns im TVL heißt es immer "Friß oder stirb", solange Du ein Tabellenentgelt erhälst Die VBL gehört immer dazu.

Gerade bei der Renditebetrachtung der VBL spielt der Zeitpunkt des Todeseintritts DIE entscheidende Rolle. Wenn Du nach Renteneintritt abtrittst- Pech gehabt, wenn Du 105 wirst ist die VBL sicherlich gegenüber den meisten Kapitalanlagen im Vorteil.

Der große Nachteil an irgendwelchen ETF´s ist für die Altersplanung der, dass Du nicht weißt, wo das Papier steht wenn Du das Geld benötigst.....

ArminFuchs:

--- Zitat von: hugodehippo am 29.08.2023 13:55 ---Gerade bei der Renditebetrachtung der VBL spielt der Zeitpunkt des Todeseintritts DIE entscheidende Rolle. Wenn Du nach Renteneintritt abtrittst- Pech gehabt, wenn Du 105 wirst ist die VBL sicherlich gegenüber den meisten Kapitalanlagen im Vorteil.

Der große Nachteil an irgendwelchen ETF´s ist für die Altersplanung der, dass Du nicht weißt, wo das Papier steht wenn Du das Geld benötigst.....

--- End quote ---
Genau das sagte ich ja.
Sterbe ich gleich nach Renteneintritt, oder bereits kurz davor, ist das doppelt schlecht für mich  ;D
Das bisschen, was die Hinterbliebenen bekommen würden (Angerechnet auf die eigene Rente, bzw nichts bei eigenem Gehalt) wiegt den jahrelangen Verlust nicht auf.

Ich würde mir das ja gefallen lassen, wenn ich mir das Geld bei Renteneintritt einmalig auszahlen lassen kann. Auch wenn mir nach 6-7 Jahren einfällt, dass der Job im öffentlichen Dienst nichts für mich ist, bekomme ich mein Geld nicht wieder.
Und ist das Geld überhaupt Inflationsgeschützt?

Was soll an all dem bitte wirtschaftlich besser sein?
Grüße von der wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

P.S.: Bei einem ETF kann ich übrigens selbst entscheiden, ob ich mir das Geld auszahlen lasse und eine Weltreise mache, oder nur entnehme, was ich gerade benötige, da vllt sogar die Kurse schlecht stehen sollten.

ArminFuchs:

--- Zitat von: Organisator am 29.08.2023 10:32 ---Die Betriebsrentenhöhe ist deutschlandweit gleich, daher gibt es auch keine Unterscheidung. Die Berechnungsgrundlage für die Versorgungspunkte findest du auf vbl.de

--- End quote ---
Ist das dann nicht noch viel ungerechter, wenn "die Ossis" mehr bezahlen als ihre Kollegen im Westen und trotzdem am Ende das gleiche Geld rausbekommen?

Fäncy:
Nach 60 Kalendermonaten besteht Anpspruch auf die Betriebsrente der VBL. Das heißt auch wenn nach 6 Jahren wieder die freie Wirtschaft lockt hätten Sie bereits die Rente der VBL sicher...

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version