Autor Thema: Als Sachbearbeiterin zur Stabsstellenleitung  (Read 2683 times)

Robin Hood

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Hallo zusammen,

ich bin Beschäftigte einer Kreisverwaltung und aktuell Sachbearbeiterin in E12.
Zum Jahreswechsel geht mein Vorgesetzter in Rente und ich soll seine Stelle (Stabsstellenleitung, A14) übernehmen. Mein Tätigkeitsgebiet würde sich dadurch deutlich vergrößern und dann Personalverantwortung für ca. 10 Personen mit sich bringen (von A6 - A14).

Da ich "nur" einen Bachelorabschluss und keine Verwaltungsausbildung habe, frage ich mich, wie die Chancen stehen, in E13 oder E14 eingruppiert zu werden.

Im Vergleich zur aktuellen Stelle werden das nochmal deutlich höherwertige Tätigkeiten sein. Oder ist mit Bachelor bei E12 Schluss? Meine aktuelle Stelle ist laut Stellenplan wohl mit A13 bewertet, ich bin als Tarifbeschäftigte wie gesagt in E12.

Danke für mögliche Antworten!

FearOfTheDuck

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Antw:Als Sachbearbeiterin zur Stabsstellenleitung
« Antwort #1 am: 22.08.2023 21:11 »
Stellen und Beamtenlaufbahnen sind für die Eingruppierung nicht relevant.
Tarifbeschäftigte sind anhand ihrer nicht nur vorübergehend übertragenen Tätigkeit eingruppiert. Sofern eine Voraussetzung in der Person vorliegt (z.B. Qualifikation für diese bestimmte Tätigkeit), ist man eine EG niedriger eingruppiert.

Für dich heißt es also, dass höhere EG durchaus möglich sind, sofern die Übertragung höherwertiger Aufgaben insgesamt dort eingruppiert. Bei einer Voraussetzung in der Person entsprechend eine EG niedriger.

Theoretisch könnte der AG z.B. einem Schulabbrecher  Tätigkeiten der EG 15 übertragen, auch wenn er dies in der Praxis in den seltensten Fällen tun wird. (Wir sind ja nicht in der Politik. ;) )

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Antw:Als Sachbearbeiterin zur Stabsstellenleitung
« Antwort #2 am: 22.08.2023 23:07 »
In Ergänzung zu den Ausführungen des Kollegen:

Ich gehe davon aus, dass wir hier über Aufgaben im allgemeinen Verwaltungsdienst reden (also keine Medizin, keine Technik etc.). Um hier ohne Master in Entgeltgruppe 14 eingruppiert zu werden, musst Du als sogenannte "Sonstige Beschäftigte" gelten. Diesen Status erreicht man insbesondere durch große Berufserfahrung und nachgewiesene Verwendungsbreite. Darauf solltest Du versuchen hinzuwirken. Andernfalls erfolgt eine Eingruppierung voraussichtlich in Entgeltgruppe 13. Das wäre angesichts des lediglich geringfügigen Gehaltsunterschieds zu Entgektgruppe 12 ziemlich ärgerlich.

Organisator

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Antw:Als Sachbearbeiterin zur Stabsstellenleitung
« Antwort #3 am: 23.08.2023 08:07 »
In Ergänzung zu den Ausführungen des Kollegen:

Ich gehe davon aus, dass wir hier über Aufgaben im allgemeinen Verwaltungsdienst reden (also keine Medizin, keine Technik etc.). Um hier ohne Master in Entgeltgruppe 14 eingruppiert zu werden, musst Du als sogenannte "Sonstige Beschäftigte" gelten. Diesen Status erreicht man insbesondere durch große Berufserfahrung und nachgewiesene Verwendungsbreite. Darauf solltest Du versuchen hinzuwirken. Andernfalls erfolgt eine Eingruppierung voraussichtlich in Entgeltgruppe 13. Das wäre angesichts des lediglich geringfügigen Gehaltsunterschieds zu Entgektgruppe 12 ziemlich ärgerlich.

Von daher wäre meine Empfehlung, vor der Zusage zur neuen Tätigkeit das Thema Bezahlung abschließend mit dem AG zu klären.

Opa

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Antw:Als Sachbearbeiterin zur Stabsstellenleitung
« Antwort #4 am: 23.08.2023 11:32 »
Um hier ohne Master in Entgeltgruppe 14 eingruppiert zu werden, musst Du als sogenannte "Sonstige Beschäftigte" gelten. Diesen Status erreicht man insbesondere durch große Berufserfahrung und nachgewiesene Verwendungsbreite. Darauf solltest Du versuchen hinzuwirken. Andernfalls erfolgt eine Eingruppierung voraussichtlich in Entgeltgruppe 13.
Sonstiger Beschäftigter wäre erst einmal E13 Fallgruppe 1.
Ob die Merkmale für E14 oder E15 erfüllt sind, gibt der Sachverhalt nicht her. Hierzu wären mindestens 3 bzw. 5 unterstellte Mitarbeiter der E13 aufwärts erforderlich.

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Antw:Als Sachbearbeiterin zur Stabsstellenleitung
« Antwort #5 am: 23.08.2023 13:00 »
Erstens ist das unzutreffend und zweitens steht die Frage der Fallgruppe hier nicht zur Debatte.

Opa

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Antw:Als Sachbearbeiterin zur Stabsstellenleitung
« Antwort #6 am: 23.08.2023 13:39 »
Wir sind grundsätzlich E13. Bei 10 unterstellten Mitarbeitern ist davon auszugehen, dass hier ausschließlich die Führungstätigkeit zu bewerten ist. Eine höhere Bewertung der Tätigkeiten kann sich also ausschließlich nach den Merkmalen richten, die in der EGO bei E14 bzw. E15 die Zahl der unterstellten Mitarbeiter der E13 oder höher voraussetzen. Hierbei wird auf E13 Fallgruppe 1 abgestellt.

Inwiefern wäre diese Ausführung unzutreffend?

Thomber

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Antw:Als Sachbearbeiterin zur Stabsstellenleitung
« Antwort #7 am: 23.08.2023 13:41 »
Wie mein nicht-existenter Zwillingsbruder hier schon öfter geschrieben hat:

"Es wird das möglich gemacht, was der AG/Dienstherr will." und, weil er die Stelle wohl übernehmen soll, wird man ihn wohl auch entsprechend vergüten. Vielleicht "nur" mit EG13...

BAT

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Antw:Als Sachbearbeiterin zur Stabsstellenleitung
« Antwort #8 am: 23.08.2023 13:50 »
EG 13 sollte man natürlich tunlichst ablehnen, sind das nicht sogar noch weniger als EG12? Zumindest in Stufe6?

Bei uns ist ein Verwaltungsfachwirt auch zu einer entsprechenden Position gekommen, natürlich mit EG14.

ElBarto

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Antw:Als Sachbearbeiterin zur Stabsstellenleitung
« Antwort #9 am: 23.08.2023 14:00 »
Mit Bachelor ist auf jeden Fall EG 13 drin.
Die EG 13 wäre je nach Auffassung auch mit einer A14 vergleichbar.
Die EG 13 könnte aufgrund Unterstellung (3x EG 11 unterstellt) von Amtswegen zu gewähren und kann auch wegfallen wenn plötzlich weniger EG11er da sind.

Da hier A14er Aufgaben übernommen werden sollen, sollte sich das alles aber zumindest auf der EG 13 einpendeln. Bei uns werden inzwischen Stellen teilweise unterschiedlich bewertet je nach Bewerber...

Wenn Du aber mit deinem AG gut auskommst und der Dich als Nachfolger will, dann ist so gut wie alles möglich.

Vielleicht ja sogar eine Verbeamtung wenn sich das noch lohnt und medizinisch nichts im Wege steht. Die wäre aber zumindest anfänglich mit Einbußen verbunden.

Opa

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Antw:Als Sachbearbeiterin zur Stabsstellenleitung
« Antwort #10 am: 23.08.2023 14:23 »
Die EG 13 könnte aufgrund Unterstellung (3x EG 11 unterstellt) von Amtswegen zu gewähren und kann auch wegfallen wenn plötzlich weniger EG11er da sind.
Wieso 3xE11? Wo steht davon etwas in der EGO?
Seit wann wird eine Entgeltgruppe „von Amts wegen gewährt“?
Auf welcher Grundlage des TVöD kann eine Entgeltgruppe „wegfallen“?

ElBarto

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Antw:Als Sachbearbeiterin zur Stabsstellenleitung
« Antwort #11 am: 23.08.2023 15:37 »
Lieber Opa, ich würde Dir das gerne sagen, allerdings kann ich nur wiedergeben was ich selbst im näheren Umfeld erlebe und höre.

Es gibt den Sachverhalt der Unterstellung.
Hat eine Führungskraft die dienstliche und fachliche Aufsicht über eine Gruppe Mitarbeiter kann es soweit mir bekannt, sein, dass die Führungskraft aufgrund der Anzahl und Eingruppierung der unterstellten Mitarbeiter höhergruppiert wird. Die Höhergruppierung ist dabei auch von der Anzahl der unterstellten MA abhängig.
FK EG 12 bekommt 3 MA EG 11 unterstellt -> HG auf EG 13
Fällt eine MA bzw. die Stelle  EG 11 dauerhaft weg -> Wieder EG 12.
Stand irgendwo im TV oder der EGO.



 

Organisator

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Antw:Als Sachbearbeiterin zur Stabsstellenleitung
« Antwort #12 am: 23.08.2023 15:44 »
Lieber Opa, ich würde Dir das gerne sagen, allerdings kann ich nur wiedergeben was ich selbst im näheren Umfeld erlebe und höre.

Es gibt den Sachverhalt der Unterstellung.
Hat eine Führungskraft die dienstliche und fachliche Aufsicht über eine Gruppe Mitarbeiter kann es soweit mir bekannt, sein, dass die Führungskraft aufgrund der Anzahl und Eingruppierung der unterstellten Mitarbeiter höhergruppiert wird. Die Höhergruppierung ist dabei auch von der Anzahl der unterstellten MA abhängig.
FK EG 12 bekommt 3 MA EG 11 unterstellt -> HG auf EG 13
Fällt eine MA bzw. die Stelle  EG 11 dauerhaft weg -> Wieder EG 12.
Stand irgendwo im TV oder der EGO.

Dann würde mich auch das "irgendwo" mal interessieren. Für den allgemeinen Teil ergibt sich das nur für eine E14 bei min. 3 unterstellten MA der E13, bzw. E15 bei deren fünf.

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Antw:Als Sachbearbeiterin zur Stabsstellenleitung
« Antwort #13 am: 23.08.2023 17:54 »
Dann würde mich auch das "irgendwo" mal interessieren. Für den allgemeinen Teil ergibt sich das nur für eine E14 bei min. 3 unterstellten MA der E13, bzw. E15 bei deren fünf.
Das Beispiel des Kollegen gilt für Leiter von IT-Gruppen und hat mit dem Sachverhalt hier nichts zu tun.

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Antw:Als Sachbearbeiterin zur Stabsstellenleitung
« Antwort #14 am: 23.08.2023 18:04 »
Wir sind grundsätzlich E13. Bei 10 unterstellten Mitarbeitern ist davon auszugehen, dass hier ausschließlich die Führungstätigkeit zu bewerten ist. Eine höhere Bewertung der Tätigkeiten kann sich also ausschließlich nach den Merkmalen richten, die in der EGO bei E14 bzw. E15 die Zahl der unterstellten Mitarbeiter der E13 oder höher voraussetzen. Hierbei wird auf E13 Fallgruppe 1 abgestellt.

Inwiefern wäre diese Ausführung unzutreffend?
Wir kennen weder das Anforderungsprofil, noch die Stellenbeschreibung und schon gar keine eventuellen Zeitanteile. Ich gebe Dir zwar Recht, dass bei Unterstellumg eines einheitlichen Arbeitsvorgangs "Leitung der Stabstelle" in einer Kreisverwaltung bei Entgeltgruppe 14 nur Fallgruppe 3 in Betracht kommt. Wenn auf dieser Ebene diskutiert wird, spricht formal allerdings erstmal alles gegen eine Eingruppierung in Entgeltgruppe 14 (wegen des Drittelmerkmals und der fehlenden Mitarbeiter mit akademischem Profil) und viel mehr für Entgektgruppe 15 (falls besondere Schwierigkeit und Bedeutung bisher anerkannt wurden) oder Entgeltgruppe 13 (falls eben keine besondere Schwierigkeit und Bedeutung vorliegt). Und wenn man ehrlich ist, dürfte selbst Entgeltgruppe 13 schwer zu rechtfertigen sein, weil eine wissenschaftliche Ausbildung zur Aufgabenerfüllung wohl kaum erforderlich sein dürfte. Die Lebenserfahrung zeigt aber doch, dass auf diesem Niveau praktisch kaum argumentiert wird. Die Stellen werden durch die Hausleitung mit bspw. Entgektgruppe 14 "gesetzt" und Ende der Diskussion. Da kann man praktisch nur versuchen zu verhindern, dass sie einen wegen fehlendem Master nur in die Entgeltgruppe 13 stecken.