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Lohnfortzahlung bei Selbsttötungsversuch im Dienst
Pappelgrund:
Hallo,
ich habe mal eine etwas ungewöhnliche Frage.
In den letzten Jahren haben sich zwei Personen im Dienst das Leben nehmen wollen (spricht nicht für den Arbeitsgeber).
Einmal ist es leider passiert, das zweite Mal ist es mit schweren Verletzungen geendet, aber überlebt. Daraus ergab sich jetzt für mich die Frage: Gilt das auch als Arbeitsunfall und wird weiter fortbezahlt?
Es ist als rein rhetorisch zu verstehen. Mir wäre es lieber, wenn der Kollege diesen Schritt nicht gewählt hätte.
Vielen Dank
MoinMoin:
Es dürfte schwierig sein, nachzuweisen, dass es ein Arbeitsunfall war, wenn der Vorsatz erkennbar ist.
Organisator:
Was wären denn Gründe, die eine Entgeltfortzahlung nach dem entsprechenden Gesetz ausschließen würden?
Fragmon:
§ 3 EntgFG
(1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.
Organisator:
--- Zitat von: Fragmon am 23.08.2023 09:13 ---§ 3 EntgFG
(1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.
--- End quote ---
Dann ist das mit der EFo schonmal geklärt. Wenn es etwas derartiges auch fürs Verletztengeld / Krankengeld gibt, wäre die Eingangsfrage beantwortet.
Daher @ TE: Schau mal ins jeweils passende SGB
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