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Lohnfortzahlung bei Selbsttötungsversuch im Dienst

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BAT:
Hängt ein Arbeitsunfall nicht damit zusammen, dass er im Zusammenhang mit der Arbeit geschehen ist? Darauf gibt der Sachverhalt doch gar keine Hinweise.

Bei uns hat sich mal einer im Keller des Kreishauses aufgehängt, war so glaube ich zu den normalen Dienstzeiten. Ich denke schon, dass ein Aufhängen außerhalb der Kern- und Gleichzeiten allein daher schon nicht mehr als Arbeitsunfall gewertet werden kann. :o

Opa:
@ElBarto: Nö. Entgeltfortzahlung und Arbeitsunfall sind zwei paar Schuhe. Für die Entgeltfortzahlung reicht es aus, dass die Handlung wegen der von GofX zitierten fehlenden Möglichkeit zur freien Willensbildung erfolgte. Ob die Ursache dienstlich oder außerdienstlich zu finden ist, spielt keine Rolle.

Insofern ist

--- Zitat von: ElBarto am 23.08.2023 13:53 ---War das Gespräch z.B. 2 Wochen vor der Tat -> Keine Entgeltfortzahlung

--- End quote ---
unzutreffend.

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