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Freistellung Besuch Arbeitsamt während Befristung

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malli:
Hallo,

ich bin befristet angestellt und da die Befristung zu 99,9 % nicht weiterbefristet oder sogar entfristet wird, habe ich mich Arbeit suchend gemeldet. Jetzt habe ich eine Einladung zu einem Termin bei meinem Arbeitsvermittler erhalten, der während meiner eigentlichen Arbeitszeit ist.

Kann und darf ich den nun jetzt wahrnehmen? Muss ich mich diesbzgl. ausstempeln, ist also keine Arbeitszeit oder muss mich mein AG dafür freistellen und es handelt sich dabei um "Arbeitszeit", ich müsste mich nur entsprechend ausstempeln, dass ich das Hause verlassen habe und wieder einstempeln, wenn ich wieder da bin, neben der Info an Personalabteilung und Vorgesetzten, dass ich einen Termin beim Arbeitsamt wahrnehmen muss?

Welche Rechtsgrundlagen gibt es da bitte?

Dankeschön.

LG

McOldie:
Wenn eine Verschiebung außerhalb der Arbeitszeit nicht möglich ist, dürfte m.E. ein Feistellungsanspruch bestehen. Grundlage § 616 BGB

2strong:
Wie lange arbeitest Du bereits bei Deinem Arbeitgeber und wann endet der Vertrag?

Bernstein:
Schau dir diesen Link einmal an. Vielleicht ist er für dich hilfreich.

https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/mitarbeiter-darf-nach-kuendigung-frei-nehmen-fuer-jobsuche_76_182134.html

maiklewa:

--- Zitat von: 2strong am 24.08.2023 11:25 ---Wie lange arbeitest Du bereits bei Deinem Arbeitgeber und wann endet der Vertrag?

--- End quote ---

Aus Neugier: inwiefern ist es relevant, ob jemand z. B.

- 2 Jahre befristet noch 23 Restmonate
- 2 Jahre befristet noch 8 Restmonate
- 2 Jahre befristet noch 3 Restmonate
- 1 Jahr befristet noch 11 Restmonate
- 1Jahr befristet noch 8 Restmonate
- 1 Jahr befristet noch 3 Resrmonate

hat?

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