Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Wechsel Arbeitgeber innerhalb des Bundeslandes- Risiko Kündigung
EvtlAnwärter:
--- Zitat von: MoinMoin am 31.08.2023 17:25 ---
--- Zitat von: EvtlAnwärter am 31.08.2023 17:19 ---
--- Zitat von: cyrix42 am 25.08.2023 23:18 ---Richtig. Die Sätze 3 und 4 sind nur beim Jubiläumsgeld (nach 25 bzw. 40 Arbeitsjahren) von Relevanz.
--- End quote ---
Meine Personalstelle sagte mir kürzlich, dass für die Jubiläumszuwendung nach TVöD nur der aktuelle und der letzte Arbeitgeber relevant wären. Und nicht auch die davor.
Stimmt das?
--- End quote ---
Nein, bei mir wurden 3 unterschiedliche Länder anerkannt, mit Dekade Pause dazwischen in der pW.
--- End quote ---
Das ist ja interessant, bei mir nur zwei Arbeitgeber.
Sind alles Kommunen.
Evtl gibt es hier im TVL eine günstigere Regelung als im TVöD.
MoinMoin:
--- Zitat von: EvtlAnwärter am 31.08.2023 18:13 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 31.08.2023 17:25 ---
--- Zitat von: EvtlAnwärter am 31.08.2023 17:19 ---
--- Zitat von: cyrix42 am 25.08.2023 23:18 ---Richtig. Die Sätze 3 und 4 sind nur beim Jubiläumsgeld (nach 25 bzw. 40 Arbeitsjahren) von Relevanz.
--- End quote ---
Meine Personalstelle sagte mir kürzlich, dass für die Jubiläumszuwendung nach TVöD nur der aktuelle und der letzte Arbeitgeber relevant wären. Und nicht auch die davor.
Stimmt das?
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Nein, bei mir wurden 3 unterschiedliche Länder anerkannt, mit Dekade Pause dazwischen in der pW.
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Das ist ja interessant, bei mir nur zwei Arbeitgeber.
Sind alles Kommunen.
Evtl gibt es hier im TVL eine günstigere Regelung als im TVöD.
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Kannst ja mal die Paragraphen vergleichen.
Kowl:
Servus zusammen,
ich stehe vor einer ähnlichen Situation. Ich habe mündlich die Zusage von einer neuen Dienststelle desselben Landes (Arbeitgebers) erhalten, die derzeit die Möglichkeit einer höheren Eingruppierung gemäß der neuen EGO 2021 für IT-Beschäftigte prüft. Falls sie die Eingruppierung gemäß der ursprünglichen Ausschreibung bestätigen, plane ich, meine derzeitige Position zu kündigen, anstatt mich versetzen zu lassen. Der Grund dafür ist, dass eine Versetzung in meinem Tarifvertrag (TV-L) aufgrund fehlender stufengleicher Höhergruppierung zu einer Rückstufung führen würde.
Ich überlege stattdessen zu kündigen und mich beim selben Arbeitgeber (einer anderen Dienststelle) neu einstellen zu lassen. Mein Ziel ist es, eine Einstufung auf dem gleichen oder einem höheren Stufenniveau wie in meiner aktuellen Position zu erhalten, unter Berücksichtigung meiner Berufserfahrungsjahre. Ich hoffe, auf diese Weise eine Rückstufung aufgrund der Höhergruppierung zu verhindern, da eine Versetzung in meinem Fall einer solchen Höhergruppierung entspricht.
Mir stellt sich dennoch weiterhin die Frage, ob ein reibungsloser Übergang zu der neuen Dienststelle beim selben Arbeitgeber durch eine Kündigung anstelle einer Versetzung realistisch ist, und ob dies tatsächlich dazu führen kann, eine Rückstufung aufgrund einer Höhergruppierung zu vermeiden und ich dadurch mit Stufe 3 gleich wie heute eingestuft werde.
--- Zitat von: Lupi am 25.08.2023 11:54 ---Hallo liebe Forengemeinde,
ich weiß, dass Thema wurde oft behandelt, leider blicke ich aber immer noch nicht durch.
Zur Situation: Ich habe mich auf eine höher eingruppierte Stelle einer anderen Behörde desselben Bundeslandes (TV-L) beworben. Leider wäre im Rahmen einer Versetzung die Änderung der Gruppierung so ungünstig (Garantiebertrag), dass es sich zumindest finanziell nicht lohnt.
Im Rahmen eines Neuvertrages wäre eine höhere Erfahrungsstufe möglich. Ich müsste hierzu bei meiner derzeitigen Behörde kündigen.
Beide Stellen sind unbefristet und dürften nahtlos aneinander anschließen. Ich verstehe es so, dass die Beschäftigungszeit nach § 34 Abs. 1 Satz 2 weiter zählt, da das Bundesland als Arbeitgeber identisch ist.
Ich habe aber noch nicht verstanden, welche Risiken hinsichtlich einer Kündigung sich in den ersten 6 Monaten der neuen Stelle für mich ergeben würden. Habe ich eine neue Wartezeit nach KSchG und entsprechend die zweiwöchige Kündigungsfrist oder entfällt diese? Handelt es sich bei der neuen Stelle um ein neues Arbeitsverhältnis und es gilt § 34 Abs. 1 Satz 1 des TV-L, also ebenfalls zwei Wochen Kündigungsfrist oder gelten direkt die Fristen aus § 34 Abs. 1 Satz 2?
Vielen Dank für Eure Unterstützung.
--- End quote ---
MoinMoin:
--- Zitat von: Kowl am 07.09.2023 19:39 ---...
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Eine echte Kündigung mit einem echten neuem Vertrag bietet dir in der Tat die Möglichkeit förderliche Zeiten anerkennen zu lassen.
Also eine mindestens Stufengleiche (bei Laufzeit Null) "Höhergruppierung" zu haben.
Ich lese raus, das du noch nicht mehr als 6 Jahre förderliche Zeiten in deinem Leben vorweisen kannst?
Und andererseits frage ich mich, welche Angst hast du bzgl. des "reibungslosen" Überganges?
Stelle deine Forderungen klipp und klar an deine neue Dienststelle.
Lass dir von denen einen AV vorlegen, der das beinhaltet und unterschreibe diesen und kündige dann den alten (obwohl unnötig, da man das als Änderungsvertrag interpretieren kann....)
Kowl:
--- Zitat von: MoinMoin am 07.09.2023 20:12 ---
--- Zitat von: Kowl am 07.09.2023 19:39 ---...
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Ich lese raus, das du noch nicht mehr als 6 Jahre förderliche Zeiten in deinem Leben vorweisen kannst?
Und andererseits frage ich mich, welche Angst hast du bzgl. des "reibungslosen" Überganges?
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7 Jahre als IT-Admin, davon 5 Jahre beim Land und 2 Jahre aus der PW.
Hier mein noch offener Thread https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,121263.0.html
Leider ist es seit Wochen in Klärung, da ich die Kröte mit einer niedrigeren EG nicht schlucken werde.
--- Zitat von: MoinMoin am 07.09.2023 20:12 ---Stelle deine Forderungen klipp und klar an deine neue Dienststelle.
Lass dir von denen einen AV vorlegen, der das beinhaltet und unterschreibe diesen und kündige dann den alten (obwohl unnötig, da man das als Änderungsvertrag interpretieren kann....)
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Ja, wenn die neue Dienststelle tatsächlich die Eingruppierung gemäß den Stufen bestätigt, dann sollten meine Bedenken eigentlich unbegründet sein. Selbst wenn es im Nachhinein zu irgendwelchen Problemen kommt, müssten sie sich an den Vertrag und die darin festgelegten Bedingungen halten. In einem solchen Fall wären sie wohl selbst verantwortlich für eventuelle Unstimmigkeiten, insbesondere im Hinblick auf die Zuordnung zu einer bestimmten Stufe, wie zum Beispiel "Wir hätten Sie eigentlich nicht in die Stufe XY einordnen dürfen". Dies sollte durch den Vertrag abgedeckt sein.
--- Zitat von: MoinMoin am 07.09.2023 20:12 ---Lass dir von denen einen AV vorlegen, der das beinhaltet und unterschreibe diesen und kündige dann den alten (obwohl unnötig, da man das als Änderungsvertrag interpretieren kann....)
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Hat denn ein Änderungsvertrag etwas nachteiliges? Sollte es als Änderungsvertrag interpretiert werden, wäre dadurch eine Neu- oder Wiedereinstellung nicht gegeben?
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