Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Wechsel Arbeitgeber innerhalb des Bundeslandes- Risiko Kündigung

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mphstat:
Hallo,

ich muss hier noch mal nachfragen (wg. einer ähnlichen Situation):

@MoinMoin:
--- Zitat ---Kündigungsfristen sind jedoch die kurzen.
--- End quote ---
Was bedeutet das?
Gibt es somit keine neue Probezeit, wenn man die Arbeitsstelle (z.B. andere Behörde) wechselt (Neueinstellung), die zum selben Arbeitgeber (=Bundesland) gehört, weil §34

--- Zitat ---1Beschäftigungszeit ist die Zeit, die bei demselben Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis zurückgelegt wurde, auch wenn sie unterbrochen ist.
--- End quote ---
zutrifft?
Was wäre dann die Kündigungsfrist die ersten 6 Monate? Nach §34 Absatz 1, Satz 1 die 2 Wochen zum Monatsende, was identisch zur Kündigungsfrist wie bei einer Probezeit wäre?

Gilt das auch für befristete Arbeitsverträge, z.B. wenn man von Uni A zu Uni B wechseln würde (innerhalb des gleichen Bundeslandes X, wobei das Bundesland der Arbeitgeber ist)?
"...auch wenn sie unterbrochen ist.."
=>
Somit kann man auch zwischenzeitlich woanders gewesen sein (z.B. andere Uni in anderem Bundesland Y, z.B. <1 Jahr), und bei einer Rückkehr ins Bundesland X ist es eine Neueinstellung ohne Probezeit?

Danke im voraus.



EvtlAnwärter:

--- Zitat von: cyrix42 am 25.08.2023 23:18 ---Richtig. Die Sätze 3 und 4 sind nur beim Jubiläumsgeld (nach 25 bzw. 40 Arbeitsjahren) von Relevanz.

--- End quote ---

Meine Personalstelle sagte mir kürzlich, dass für die Jubiläumszuwendung nach TVöD nur der aktuelle und der letzte Arbeitgeber relevant wären. Und nicht auch die davor.
Stimmt das?

McOldie:

--- Zitat von: EvtlAnwärter am 31.08.2023 17:19 ---
--- Zitat von: cyrix42 am 25.08.2023 23:18 ---Richtig. Die Sätze 3 und 4 sind nur beim Jubiläumsgeld (nach 25 bzw. 40 Arbeitsjahren) von Relevanz.

--- End quote ---

Meine Personalstelle sagte mir kürzlich, dass für die Jubiläumszuwendung nach TVöD nur der aktuelle und der letzte Arbeitgeber relevant wären. Und nicht auch die davor.
Stimmt das?

--- End quote ---

Nein, das stimmt nicht. Der Arbeitgeber bleibt ja unverändert, nämlich das Land.

MoinMoin:

--- Zitat von: EvtlAnwärter am 31.08.2023 17:19 ---
--- Zitat von: cyrix42 am 25.08.2023 23:18 ---Richtig. Die Sätze 3 und 4 sind nur beim Jubiläumsgeld (nach 25 bzw. 40 Arbeitsjahren) von Relevanz.

--- End quote ---

Meine Personalstelle sagte mir kürzlich, dass für die Jubiläumszuwendung nach TVöD nur der aktuelle und der letzte Arbeitgeber relevant wären. Und nicht auch die davor.
Stimmt das?

--- End quote ---
Nein, bei mir wurden 3 unterschiedliche Länder anerkannt, mit Dekade Pause dazwischen in der pW.

MoinMoin:

--- Zitat von: mphstat am 29.08.2023 18:43 ---Hallo,

ich muss hier noch mal nachfragen (wg. einer ähnlichen Situation):

@MoinMoin:
--- Zitat ---Kündigungsfristen sind jedoch die kurzen.
--- End quote ---
Was bedeutet das?
Gibt es somit keine neue Probezeit, wenn man die Arbeitsstelle (z.B. andere Behörde) wechselt (Neueinstellung), die zum selben Arbeitgeber (=Bundesland) gehört, weil §34

--- End quote ---
Doch Probezeit schon, aber das KSchG gilt trotzdem, da die 6 Monate rum sind.
Also Kündigungsfrist wie in der Probezeit, aber keine Kündigung "ohne Grund" möglich, da das KSchG weiterhin gilt.

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