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Wechsel nach §24 BLV in Verbindung mit laufender Erprobungszeit
Ghjkl:
Tinytoon wenn du das alles so genau weißt wieso fragst du dann in nem Forum? Die Ausgangsfrage zeigt m. E. auch, dass du charakterlich nicht als Beamtin geeignet bist, da du nur Geld im Kopf zu haben scheinst. Anstatt mal froh zu sein den Aufstieg geschafft zu haben, noch so gierig zu sein und zwischendurch noch mal im gD befördert zu werden, wegen 200 euro im Monat mehr. Das lässt schon tief blicken.
BalBund:
Ich denke, ghjkl hat sich im Forum schon kurz nach Eintritt nachhaltig verbrannt, lassen wir ihn also trollen.
Um nochmal die Möglichkeiten zusammenzufassen:
Aufstieg im Rahmen §24 BLV: Du verbleibst in Deinem Statusamt und üblicherweise auch virtuell auf Deinem Dienstposten. Ist der z.B. von A10 - A12 gebündelt und hast Du erst die A11, so KANN die Dienststelle im Wege einer analogen Nachzeichnung eine Beförderung nach A12 während des Aufstiegs vornehmen.
Gelebte Praxis ist das aber kaum irgendwo, kostet schließlich Geld.
Da der Dienstposten im konkreten Fall noch nicht dauerhaft übertragen wurde, muss sie damit rechnen, für die gesamte Dauer der 3 Jahre nach A10 besoldet zu werden und trotzdem Aufgaben nach A13h wahrzunehmen.
Der andere von Trolli vorgestellte Fall ist durchaus auch im Bund gelebte Praxis, es gibt einige die im Rahmen externer Verfahren den Zuschlag bekommen, sich in der Laufbahn des gehobenen Dienstes entlassen lassen und dann nach 3 Jahren im hD erneut verbeamten lassen. Ob sich das lohnt ist eine sehr individuelle Frage, es kommen ja Dinge wie Krankenversicherung, Amtsarzt und Co erneut ins Spiel. Andererseits ist der Differenzbetrag in dieser Zeit halt auch nicht unerheblich.
ProTipp: Es geht auch anders, jeder der Kinder hat, kann 3 Jahre Elternzeit nehmen und in dieser Zeit 30 Stunden sv-pflichtig arbeiten. Da für den Aufstieg keine Vollzeitstelle nötig ist, kann man also, Mitwirkung der Personalstelle vorausgesetzt, auch in einem solchen Rahmen die notwendigen Zeiten erreichen.
Organisator:
--- Zitat von: BalBund am 31.08.2023 09:07 ---Ich denke, ghjkl hat sich im Forum schon kurz nach Eintritt nachhaltig verbrannt, lassen wir ihn also trollen.
Um nochmal die Möglichkeiten zusammenzufassen:
Aufstieg im Rahmen §24 BLV: Du verbleibst in Deinem Statusamt und üblicherweise auch virtuell auf Deinem Dienstposten. Ist der z.B. von A10 - A12 gebündelt und hast Du erst die A11, so KANN die Dienststelle im Wege einer analogen Nachzeichnung eine Beförderung nach A12 während des Aufstiegs vornehmen.
Gelebte Praxis ist das aber kaum irgendwo, kostet schließlich Geld.
Da der Dienstposten im konkreten Fall noch nicht dauerhaft übertragen wurde, muss sie damit rechnen, für die gesamte Dauer der 3 Jahre nach A10 besoldet zu werden und trotzdem Aufgaben nach A13h wahrzunehmen.
Der andere von Trolli vorgestellte Fall ist durchaus auch im Bund gelebte Praxis, es gibt einige die im Rahmen externer Verfahren den Zuschlag bekommen, sich in der Laufbahn des gehobenen Dienstes entlassen lassen und dann nach 3 Jahren im hD erneut verbeamten lassen. Ob sich das lohnt ist eine sehr individuelle Frage, es kommen ja Dinge wie Krankenversicherung, Amtsarzt und Co erneut ins Spiel. Andererseits ist der Differenzbetrag in dieser Zeit halt auch nicht unerheblich.
ProTipp: Es geht auch anders, jeder der Kinder hat, kann 3 Jahre Elternzeit nehmen und in dieser Zeit 30 Stunden sv-pflichtig arbeiten. Da für den Aufstieg keine Vollzeitstelle nötig ist, kann man also, Mitwirkung der Personalstelle vorausgesetzt, auch in einem solchen Rahmen die notwendigen Zeiten erreichen.
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Volle Zustimmung - deckt sich auch mit meinen Beobachtungen
tinytoon:
--- Zitat von: Ghjkl am 31.08.2023 07:04 ---Tinytoon wenn du das alles so genau weißt wieso fragst du dann in nem Forum? Die Ausgangsfrage zeigt m. E. auch, dass du charakterlich nicht als Beamtin geeignet bist, da du nur Geld im Kopf zu haben scheinst. Anstatt mal froh zu sein den Aufstieg geschafft zu haben, noch so gierig zu sein und zwischendurch noch mal im gD befördert zu werden, wegen 200 euro im Monat mehr. Das lässt schon tief blicken.
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Ich fürchte Du hast meine Frage nicht verstanden, denn die war nicht, ob ich zunächst im Statusamt verbleibe. Von einer Entlassung aus dem Dienst habe ich auch nicht gesprochen, sondern ganz konkret den Aufstieg gemäß BLV erwähnt. Wieso Du nun meine charakterliche Eignung als Beamtin bewerten kannst ist mir nicht ganz klar. Dass ich gemäß meiner Qualifikation besoldet werden möchte und das gap zwischen tatsächlicher Besoldung und ausgeübter Tätigkeit gerne so gering wie möglich sein darf ist wohl kaum verwerflich.
Bastel:
--- Zitat von: BalBund am 31.08.2023 09:07 ---ProTipp: Es geht auch anders, jeder der Kinder hat, kann 3 Jahre Elternzeit nehmen und in dieser Zeit 30 Stunden sv-pflichtig arbeiten. Da für den Aufstieg keine Vollzeitstelle nötig ist, kann man also, Mitwirkung der Personalstelle vorausgesetzt, auch in einem solchen Rahmen die notwendigen Zeiten erreichen.
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Das ist ja interessant. Es würden ja demnach 30 Monate auf einer E13 reichen oder?
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