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Gerechten Höhergruppierung basierend auf Qualifikation und Erfahrung

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Shakewave:
Liebe Forum-Mitglieder,

ich möchte heute ein Thema zur Diskussion stellen, das mir persönlich sehr am Herzen liegt, und von dem ich glaube, dass eure Perspektiven und Ratschläge dabei von unschätzbarem Wert sein könnten.

Derzeit arbeite ich als Sachbearbeiter für Arbeits- und Gesundheitsschutz beim Land NRW und befinde mich in der Entgeltgruppe 9b. In den letzten zweieinhalb Jahren habe ich mich intensiv in meine Aufgaben eingearbeitet und versucht, einen wichtigen Beitrag zum Arbeits- und Gesundheitsschutz innerhalb unserer Behörde zu leisten.

Kürzlich habe ich erfolgreich meinen Master im relevanten Fachbereich abgeschlossen und diese Qualifikation auch in meiner P-Akte festgehalten. Mit steigender Verantwortung und enger Zusammenarbeit mit der Behördenleitung bin ich der Meinung, dass es möglicherweise angemessen wäre, meine Position zu überdenken und eine potenzielle Höhergruppierung in Betracht zu ziehen.

Leider habe ich eher zufällig erfahren, dass eine Überprüfung meiner Tätigkeitsbeschreibung für eine mögliche Eingruppierung in die Entgeltgruppe 10 stattgefunden hat, die jedoch abgelehnt wurde. Eine offizielle Mitteilung über die Überprüfung oder die Entscheidung habe ich jedoch nicht erhalten. Ich glaube jedoch, dass meine Qualifikationen und meine Erfahrung die Grundlage für eine mögliche Überprüfung bilden könnten.

Mir ist bewusst, dass mit einer Höhergruppierung in der Regel auch erweiterte Aufgaben einhergehen. Dies ist etwas, dem ich mich gerne stellen würde. Ein kleines Hindernis besteht jedoch darin, dass ich keine interne Ausbildung innerhalb der Behörde absolviert habe und in gewisser Hinsicht als externe Fachkraft agiere. Dadurch könnte es schwierig sein, spezifische interne Aufgaben zu übernehmen.

Ich würde gerne eure Gedanken zu diesem Thema hören und erfahren, welche Möglichkeiten ihr für angemessen haltet, um meine Qualifikationen, Erfahrung und meine wachsende Verantwortungsrolle besser anzuerkennen. Eure Ratschläge könnten mir helfen, eine passende Lösung in dieser Angelegenheit zu finden.

Vielen Dank im Voraus für eure Zeit und eure Unterstützung. Ich freue mich darauf, eure Meinungen zu diesem Thema zu lesen.

Herzliche Grüße

aronzo:
Wenn eine Überprüfung deiner Tätigkeitsbeschreibung für eine mögliche Eingruppierung in die Entgeltgruppe 10 stattgefunden hat, zu welchem Ergebnis ist diese denn gekommen? 9b? 9c?

Shakewave:
Weiterhin zur 9b. Jedoch wurde in der Stellenausschreibung erwähnt: "Die Vergütung erfolgt zunächst nach Entgeltgruppe 9b der Entgeltordnung zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Eine Entwicklung nach Entgeltgruppe 10 der Entgeltordnung zum TV-L ist möglich."

Shakewave:

--- Zitat von: aronzo am 29.08.2023 09:40 ---Wenn eine Überprüfung deiner Tätigkeitsbeschreibung für eine mögliche Eingruppierung in die Entgeltgruppe 10 stattgefunden hat, zu welchem Ergebnis ist diese denn gekommen? 9b? 9c?

--- End quote ---

Weiterhin zur 9b. Jedoch wurde in der Stellenausschreibung erwähnt: "Die Vergütung erfolgt zunächst nach Entgeltgruppe 9b der Entgeltordnung zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Eine Entwicklung nach Entgeltgruppe 10 der Entgeltordnung zum TV-L ist möglich."

Organisator:
Die Eingruppierung richtet sich nach den übertragenen Tätigkeiten. Wenn sich diese auszuübenden Tätigkeiten nicht ändern, ändert sich auch nicht die Eingruppierung. Welche Tätigkeiten tatsächlich ausgeübt werden, ist für die Eingruppierung irrelevant.

Für eine Höhergruppierung müssten dir also höherwertige Tätigkeiten übertragen werden. Dazu bietet es sich an, mit deiner Führungskraft zu sprechen, die die Übertragung höherwertiger Tätigkeiten veranlassen kann.

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