Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Gerechten Höhergruppierung basierend auf Qualifikation und Erfahrung
Organisator:
--- Zitat von: Shakewave am 29.08.2023 11:43 ---
--- Zitat von: Organisator am 29.08.2023 11:29 ---
--- Zitat von: Shakewave am 29.08.2023 11:26 ---
--- Zitat von: Organisator am 29.08.2023 10:26 ---Die Eingruppierung richtet sich nach den übertragenen Tätigkeiten. Wenn sich diese auszuübenden Tätigkeiten nicht ändern, ändert sich auch nicht die Eingruppierung. Welche Tätigkeiten tatsächlich ausgeübt werden, ist für die Eingruppierung irrelevant.
Für eine Höhergruppierung müssten dir also höherwertige Tätigkeiten übertragen werden. Dazu bietet es sich an, mit deiner Führungskraft zu sprechen, die die Übertragung höherwertiger Tätigkeiten veranlassen kann.
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Das ist es.. ich kann keine weitere interne Tätigkeiten übernehmen, da ich eine externe "Fachkraft" bin. Alle Tätigkeiten im Geschäftsbetrieb darf ich nicht übernehmen, da ich keine Ausbildung/ Studium innerhalb der Behörde gemacht habe.
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Na dann hast du eine klare Aussage, wie dein AG sich positioniert. Er möchte dir keine höherwertigen Tätigkeiten übertragen und somit dir keine Höhergruppierung ermöglichen.
Somit weißt du, dass du bei diesem AG keine weitere Karrierefortschritte machen kannst und kannst daraus deine Schlüsse ziehen.
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Ich gebe Dir vollkommen Recht. Jedoch, kann der AG keine weitere Tätigkeiten übertragen.
Zudem habe ich die "Überprüfung" in die E10 nur zufällig (aus meiner P-Akte) erfahren - obwohl mir keine Bescheid gesagt hat (ob mündlich oder schriftlich) genauer gesagt, dass diese "abgelehnt" wurde.
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Der AG kann selbstverständlich weitere Tätigkeiten übertragen, er möchte es nur nicht. Warum er das nicht möchte ist mir völlig unklar. Vielleicht wäre dies herauszufinden ein Ansatzpunkt für deine weitere Karriere.
Die "Überprüfung" der Rechtsmeinung deines Arbeitgebers zur Eingruppierung ist eine interne Angelegenheit. Hierzu muss er dir auch nicht Bescheid sagen bzw. von einem Ergebnis unterrichten.
MeinerEiner:
Es soll zumindest vorkommen, dass Dir nach und nach höherwertige Aufgaben auf den Tisch flattern, um zu sehen, ob diese auch mit deiner jetzigen Eingruppierung von dir erledigt werden. Da solltest du dann hellhörig werden und dir diese Aufgaben von der personalbearbeitenden Stelle schriftlich bestätigen lassen, weil diese Aufgaben dann durchaus zu einer Höhergruppierung führen könnten.
MoinMoin:
--- Zitat von: Shakewave am 29.08.2023 11:24 ---
--- Zitat von: MeinerEiner am 29.08.2023 10:28 ---Man ist nunmal entsprechend der dauerhaft übertragenen Tätigkeiten eingruppiert. Wenn diese zur Eingruppierung in die 9b führen, müssen sich diese zunächst ändern. Was du kannst und was du machst oder machen könntest, spielt dabei keine Rolle.
An deiner Stelle würde ich die Eingruppierung von anderer Stelle prüfen lassen oder du prüfst das selbst, denn vielleicht irrt der AG bei seiner Rechtsmeinung oder der AG muss entsprechende Tätigkeiten übertragen, die zu einer höheren Eingruppierung führen.
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Nun bin ich in einer Mittelbehörde. Sollte eine Prüfung der Eingruppierung von der nächsthöheren Distanz stattfinden? Oder doch von der Geschäftsleitung, da mein Personalsachbearbeiter die E10 nicht "durchgewunken" hat?
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Alleinig ein ArbG kann feststellen, ob sich dein AG irrt bei seiner Rechtsmeinung bzgl. deiner Eingruppierung.
Wenn dein AG dir also keine höherwertigen Tätigkeiten übertragen will oder aufgrund vorgaben von höherer Stelle nicht soll oder nicht darf, dann bleibt der Weg sich einen anderen AG zu suchen, oder weitere beim aktuellem darum zu werben, dass er dir höherwertige überträgt.
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