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Gerechten Höhergruppierung basierend auf Qualifikation und Erfahrung

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MeinerEiner:
Man ist nunmal entsprechend der dauerhaft übertragenen Tätigkeiten eingruppiert. Wenn diese zur Eingruppierung in die 9b führen, müssen sich diese zunächst ändern. Was du kannst und was du machst oder machen könntest, spielt dabei keine Rolle.

An deiner Stelle würde ich die Eingruppierung von anderer Stelle prüfen lassen oder du prüfst das selbst, denn vielleicht irrt der AG bei seiner Rechtsmeinung oder der AG muss entsprechende Tätigkeiten übertragen, die zu einer höheren Eingruppierung führen.

Shakewave:

--- Zitat von: MeinerEiner am 29.08.2023 10:28 ---Man ist nunmal entsprechend der dauerhaft übertragenen Tätigkeiten eingruppiert. Wenn diese zur Eingruppierung in die 9b führen, müssen sich diese zunächst ändern. Was du kannst und was du machst oder machen könntest, spielt dabei keine Rolle.

An deiner Stelle würde ich die Eingruppierung von anderer Stelle prüfen lassen oder du prüfst das selbst, denn vielleicht irrt der AG bei seiner Rechtsmeinung oder der AG muss entsprechende Tätigkeiten übertragen, die zu einer höheren Eingruppierung führen.

--- End quote ---

Nun bin ich in einer Mittelbehörde. Sollte eine Prüfung der Eingruppierung von der nächsthöheren Distanz stattfinden? Oder doch von der Geschäftsleitung, da mein Personalsachbearbeiter die E10 nicht "durchgewunken" hat?

Shakewave:

--- Zitat von: Organisator am 29.08.2023 10:26 ---Die Eingruppierung richtet sich nach den übertragenen Tätigkeiten. Wenn sich diese auszuübenden Tätigkeiten nicht ändern, ändert sich auch nicht die Eingruppierung. Welche Tätigkeiten tatsächlich ausgeübt werden, ist für die Eingruppierung irrelevant.

Für eine Höhergruppierung müssten dir also höherwertige Tätigkeiten übertragen werden. Dazu bietet es sich an, mit deiner Führungskraft zu sprechen, die die Übertragung höherwertiger Tätigkeiten veranlassen kann.

--- End quote ---

Das ist es.. ich kann keine weitere interne Tätigkeiten übernehmen, da ich eine externe "Fachkraft" bin. Alle Tätigkeiten im Geschäftsbetrieb darf ich nicht übernehmen, da ich keine Ausbildung/ Studium innerhalb der Behörde gemacht habe.

Organisator:

--- Zitat von: Shakewave am 29.08.2023 11:26 ---
--- Zitat von: Organisator am 29.08.2023 10:26 ---Die Eingruppierung richtet sich nach den übertragenen Tätigkeiten. Wenn sich diese auszuübenden Tätigkeiten nicht ändern, ändert sich auch nicht die Eingruppierung. Welche Tätigkeiten tatsächlich ausgeübt werden, ist für die Eingruppierung irrelevant.

Für eine Höhergruppierung müssten dir also höherwertige Tätigkeiten übertragen werden. Dazu bietet es sich an, mit deiner Führungskraft zu sprechen, die die Übertragung höherwertiger Tätigkeiten veranlassen kann.

--- End quote ---

Das ist es.. ich kann keine weitere interne Tätigkeiten übernehmen, da ich eine externe "Fachkraft" bin. Alle Tätigkeiten im Geschäftsbetrieb darf ich nicht übernehmen, da ich keine Ausbildung/ Studium innerhalb der Behörde gemacht habe.

--- End quote ---

Na dann hast du eine klare Aussage, wie dein AG sich positioniert. Er möchte dir keine höherwertigen Tätigkeiten übertragen und somit dir keine Höhergruppierung ermöglichen.

Somit weißt du, dass du bei diesem AG keine weitere Karrierefortschritte machen kannst und kannst daraus deine Schlüsse ziehen.

Shakewave:

--- Zitat von: Organisator am 29.08.2023 11:29 ---
--- Zitat von: Shakewave am 29.08.2023 11:26 ---
--- Zitat von: Organisator am 29.08.2023 10:26 ---Die Eingruppierung richtet sich nach den übertragenen Tätigkeiten. Wenn sich diese auszuübenden Tätigkeiten nicht ändern, ändert sich auch nicht die Eingruppierung. Welche Tätigkeiten tatsächlich ausgeübt werden, ist für die Eingruppierung irrelevant.

Für eine Höhergruppierung müssten dir also höherwertige Tätigkeiten übertragen werden. Dazu bietet es sich an, mit deiner Führungskraft zu sprechen, die die Übertragung höherwertiger Tätigkeiten veranlassen kann.

--- End quote ---

Das ist es.. ich kann keine weitere interne Tätigkeiten übernehmen, da ich eine externe "Fachkraft" bin. Alle Tätigkeiten im Geschäftsbetrieb darf ich nicht übernehmen, da ich keine Ausbildung/ Studium innerhalb der Behörde gemacht habe.

--- End quote ---

Na dann hast du eine klare Aussage, wie dein AG sich positioniert. Er möchte dir keine höherwertigen Tätigkeiten übertragen und somit dir keine Höhergruppierung ermöglichen.

Somit weißt du, dass du bei diesem AG keine weitere Karrierefortschritte machen kannst und kannst daraus deine Schlüsse ziehen.

--- End quote ---

Ich gebe Dir vollkommen Recht. Jedoch, kann der AG keine weitere Tätigkeiten übertragen.
Zudem habe ich die "Überprüfung" in die E10 nur zufällig (aus meiner P-Akte) erfahren - obwohl mir keine Bescheid gesagt hat (ob mündlich oder schriftlich) genauer gesagt, dass diese "abgelehnt" wurde.

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