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Höherwertige Tätigkeiten und unfaire Behandlung

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Lisa4321:
Hallo,
Ich übe seit knapp einem Jahr eine höherwertige Tätigkeit aus (ich bin A10 und die höherwertigen Aufgaben entsprechen A12). Ich bin ein total motivierter Mitarbeiter,  mache vieles freiwillig zu meinen eigentlichen Aufgaben dazu und übernehme die Verantwortung,  wenn mal etwas nicht gut läuft (war in dem einen Jahr nur einmal der Fall).
Jetzt soll eine andere Beschäftigte die Stelle bekommen. Sie ist auch erst A10, aber die Stelle soll so ausgeschrieben werden,  dass nur sie in Frage kommt und gleichzeitig ihre Beurteilung dementsprechend angepasst werden.  Ich fühle mich so ungerecht behandelt.  Mit mir hat niemand gesprochen... ich weiß das alles nur durch "Kontakte".
Ich weiß nicht,  wir ich mit der Situation umgehen soll.  Ich bin so engagiert und motiviert.... das zählt alles nicht. Leider lebt mein Dienstherr nach dem Motto:" wo kein Kläger, da kein Richter".
Ich handelt sich um eine Behörde im Land Schleswig-Holstein. 
Nun meine Fragen:
Habe ich für den Zeitraum,  in dem ich die höherwertigen Tätigkeiten übernommen habe einen Anspruch auf Zulage? Im Personalplan sind die Aufgaben bei mir als "kommissarisch " gekennzeichnet.  Soll ich ggf. Klagen? Leidet werde ich dann vermutlich "unten durch" sein, weil der Dienstherr sowas persönlich nimmt. Ich möchte aber nächstes Jahr wenigstens auf A11 befördert werden. Vermutlich werde ich dann so schlecht beurteilt, dass ich ewig warten muss ggf. Auch gegen diese Beurteilung vorgehen. 

clarion:
Bei Beamten gibt es keine Tarifautomatik.

Es gibt ggf. Möglichkeiten durch ein Konkurrentenklageverfahren, das Auswahlverfahren zu verhindern. Das ist aber nur dann erfolgversprechend, wenn formale Fehler gemacht wurden oder frühere Regelbeurteilungen grob divergent zu Anlassbeurteilungen sind, ohne dass das irgendwie ggf. auch nachträglich erläutert werden kann.

Wieso erwartest Du eine schlechte Beurteilung, wenn Du gute Arbeit leistet? Flurfunk ist oft ein schlechter Ratgeber.

Thomber:
Eine Zulage für Beamte wird es vermutlich geben, aber ich kenne nur von früher die Regelung für Berlin und danach bekam man die Zulage erst für die Zeit ab 18 Monate.  Ich selbst hatte damals 15 Monate einen Kollegen vertreten, also ZWEI Stellen ausgefüllt. Als die 18 Monatsgrenze näher rückte, wurde ich von dieser Aufgabe wieder entbunden.   Tja, Undank ist der Welten Lohn.

E15TVL:

--- Zitat von: Lisa4321 am 30.08.2023 02:00 ---Jetzt soll eine andere Beschäftigte die Stelle bekommen. Sie ist auch erst A10, aber die Stelle soll so ausgeschrieben werden,  dass nur sie in Frage kommt und gleichzeitig ihre Beurteilung dementsprechend angepasst werden.  Ich fühle mich so ungerecht behandelt.  Mit mir hat niemand gesprochen... ich weiß das alles nur durch "Kontakte".
Ich weiß nicht,  wir ich mit der Situation umgehen soll.  Ich bin so engagiert und motiviert.... das zählt alles nicht. Leider lebt mein Dienstherr nach dem Motto:" wo kein Kläger, da kein Richter".

--- End quote ---
Herzlich Willkommen im Beamtentum. Kannst vielleicht mal mit dem Personalrat sprechen, aber viel Aussicht auf Erfolg hat das sicherlich auch nicht.

Organisator:

--- Zitat von: Lisa4321 am 30.08.2023 02:00 ---Nun meine Fragen:
Habe ich für den Zeitraum,  in dem ich die höherwertigen Tätigkeiten übernommen habe einen Anspruch auf Zulage? Im Personalplan sind die Aufgaben bei mir als "kommissarisch " gekennzeichnet.  Soll ich ggf. Klagen? Leidet werde ich dann vermutlich "unten durch" sein, weil der Dienstherr sowas persönlich nimmt. Ich möchte aber nächstes Jahr wenigstens auf A11 befördert werden. Vermutlich werde ich dann so schlecht beurteilt, dass ich ewig warten muss ggf. Auch gegen diese Beurteilung vorgehen.

--- End quote ---

Zu 1.
Grundsätzlich nein, ggf. besteht in deinem Bundesland aber eine Zulagenregelung. Schau einfach mal in die entsprechenden beamtenrechtlichen Vorschriften.

Ansonsten stellt sich mir die Frage, gegen was du klagen willst? Aktuell hat das Stellenbesetzungsverfahren noch gar nicht angefangen. Ich würde eher mal zum Chef gehen und Interesse an der neuen Stelle anmelden.

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