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Ausbildung ohne Abschluss(Prüfung), wie Vorgehen?
Zubida20:
Hallo allerseits,
ich W/19 habe meine Ausbildung zur VFA-K leider erfolglos abgeschlossen. 3-Jahre Ausbildung regular mit 1-jähriger Verlängerung, sprich insgesamt 4 Jahre. Leider knapp alle Abschlussprüfungen nicht bestanden, blöd.
Meine Frage:
Da ich dennoch die 3 bzw 4 Jahre Ausbildung gemacht habe im Betrieb, darf ich dennoch die Berufsbezeichnung (ausgelehrte) Verwaltungsfachangestellte tragen? Oder wäre es aufgrund der gegebenen Umstände eine erfolglose Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten, sprich ich bin total im A*sch?
Zudem, bezüglich der Suche nach einem Beschäftigungsverhältnis, wie stünden da die Chancen, angenommen zu werden ohne die Prüfungen bzw. den Abschluss? Denn abgesehen davon bewegen sich meine Noten im 2er Durchschnitt (Berufsschule, Prüfungslehrgänge, Zwischenprüfung...). Mir fehlt lediglich das Formular wo steht "Prüfung bestanden", rest passt. Das es schlecht ist und meine Chancen vermindert ist mir bewusst, aber ist das sehr drastisch?
Nachholen werde ich den Abschluss irgendwie auf jedenfall, es geht hauptsächlich um Jetzt zwecks Arbeitssuche.
Ich wäre über sämtliche Info, Tipps, Aushilfe dankbar.
Ach ja: Das das mit den Prüfungen absolute Katastrophe ist, wie man so unfähig sein kann, usw., mit solchen Bemerkungen bin ich bereits bestens versorgt. Also gerne auslassen und wenn möglich Ratschläge geben.
Danke schön, Lg.
Sabrine
Bastel:
--- Zitat von: Zubida20 am 30.08.2023 07:10 ---Da ich dennoch die 3 bzw 4 Jahre Ausbildung gemacht habe im Betrieb, darf ich dennoch die Berufsbezeichnung (ausgelehrte) Verwaltungsfachangestellte tragen?
--- End quote ---
Natürlich. Und der Arzt, welcher seine Abschlussprüfung nicht bestanden hat, operiert demnächst im Krankenhaus.
Bei so einer Frage wundert es mich nicht, das du durchgefallen bist. Und das bei einem angeblichen zweier Schnitt? ;D
brian:
Wieso besteht man eine Ausbildung nicht, wenn man überall 2en hat?
Thomber:
Hallo Sabrine,
ob die Berufsbezeichnung VFA geschützt ist, weiß ich nicht, rate aber dringend davon ab, diese ohne Abschluss zu benutzen.
Infos zum Thema z.B. hier:
https://hoesmann.eu/geschuetzte-berufsbezeichnung/
FearOfTheDuck:
Naürlich darfst du dich nicht VfA nennen, schließlich hast du diesen Berufsabschluß aufgrund nicht bestandener Prüfungen nicht erreicht.
Du kannst dich auch ohne Abschluss bewerben, Quereinsteiger werden auch im ÖD eingestellt. Du musst dich aber nicht wundern, wenn du dann zumeist auch als solcher angesehen wirst und dir u.U. nur dem entsprechende Aufgaben übertragen werden.
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