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Stellenbesetzung: Spielt Verfügbarkeit (Zeitpunkt) eine Rolle?

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MoinMoin:

--- Zitat von: E15TVL am 31.08.2023 10:28 ---Wenn der "frühstmögliche Einstiegstermin" zum Parameter der Bestenauslese wird, könnte man doch im Bewerbungsgespräch auch geschickt lügen und dann, wenn die Einstellungszusage einflattert, den korrekten Eintrittstermin mitteilen. Ein Zurückrudern des zukünftigen AG dürfte ja dann nicht mehr möglich sein?!

--- End quote ---
Warum nicht?
In der Zusage steht doch zu wann eingestellt wird. Du stimmst dieser dann zu und wirst vertragsbrüchig, wenn du diesen Arbeitsbeginn nicht einhalten kannst.
Oder du verhandelst einen anderen Termin und fliegst uU raus.
Davon ab haben wir durchaus schon Mitarbeiter nach wenigen Wochen die Kündigung reingedrückt, weil sie uns was vorgeflunktert haben

Faunus:

--- Zitat von: RsQ am 30.08.2023 21:01 ---Ich habe eine interessante Stellenausschreibung einer Kommune gefunden und will mich bewerben (kein Aufgabenfeld mit Fachkräftemangel, also durchaus zahlreiche Bewerbungen erwartbar).

Frage: Spielt bei der Bewertung der Kandidaten im Verfahren (also nach den Gesprächen) die Verfügbarkeit eine (wichtige) Rolle? Würde jemand ggf. bevorzugt, der früher verfügbar ist?

Meine Kündigungsfrist in der pW beträgt sechs Wochen zum Quartalsende. Je nach Verlauf des Verfahrens könnte das bis Mitte November (zum Jahresende) nicht reichen. Nächstes erreichbares Quartalsende wäre dann erst zu Ende März. Würde ein Arbeitgeber so lange warten, sofern man bei allen anderen Parametern (bzw. in der Gesamtbewertung) vorn liegt? Oder im Zweifel den/die 1b-Platzierte(n) einstellen?

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Einfach bewerben!
Bestenfalls hast Du Deinen Traumjob, schlimmstenfalls war es die erste Übung zum Thema "Bewerbung". Damit hast Du  schon Mal BW-Unterlagen beieinander, die dann für den nächsten Wurf noch optimiert werden könnten.

E15TVL:

--- Zitat von: MoinMoin am 31.08.2023 12:37 ---
--- Zitat von: E15TVL am 31.08.2023 10:28 ---Wenn der "frühstmögliche Einstiegstermin" zum Parameter der Bestenauslese wird, könnte man doch im Bewerbungsgespräch auch geschickt lügen und dann, wenn die Einstellungszusage einflattert, den korrekten Eintrittstermin mitteilen. Ein Zurückrudern des zukünftigen AG dürfte ja dann nicht mehr möglich sein?!

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Warum nicht?
In der Zusage steht doch zu wann eingestellt wird. Du stimmst dieser dann zu und wirst vertragsbrüchig, wenn du diesen Arbeitsbeginn nicht einhalten kannst.
Oder du verhandelst einen anderen Termin und fliegst uU raus.
Davon ab haben wir durchaus schon Mitarbeiter nach wenigen Wochen die Kündigung reingedrückt, weil sie uns was vorgeflunktert haben

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In meinen bisherigen (zwei) Einstellungszusagen stand drin "Herzlichen Glückwunsch... bitte teilen Sie uns innerhalb von 7 Tagen mit, ob Sie die Stelle antreten wollen und ab wann das Arbeitsverhältnis beginnen kann. Mfg...". Und lieber würde ich erst bei der "Verhandlung" um den Einstellungstermin rausfliegen, als direkt deswegen die Absage zu kassieren (zumal bei der direkten Absage einem ja eh nie der Grund mitgeteilt wird).

MoinMoin:


--- Zitat von: E15TVL am 31.08.2023 14:11 --- (zumal bei der direkten Absage einem ja eh nie der Grund mitgeteilt wird).

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Bei der Kündigung in der Probezeit auch nicht  8)

Opa:
Der Beginntermin wird allenfalls bei Drittmittelprojekten oder befristeten Verträgen ein nennenswertes Kriterium darstellen.

Selbst bei guter Bewerberlage wird der Arbeitgeber den Vertragsabschluss, der bestenfalls in ein 40-jähriges Arbeitsverhältnis führt, nicht davon abhängig machen, ob du im November oder erst im Dezember anfangen kannst.

Sofern der Eindruck entsteht, dass man dich unbedingt früher haben möchte, als du eigentlich verfügbar bist, bietest du an, dass du mit deinem aktuellen Arbeitgeber über einen Aufhebungsvertrag verhandelst. Das zeigt dein Interesse, dein Entgegenkommen und dass du Probleme direkt anpackst.

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