Autor Thema: Mietzuschuss Angestellte im ÖD  (Read 8067 times)

MScott

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Mietzuschuss Angestellte im ÖD
« am: 31.08.2023 21:25 »
Hallo Leute,
ich habe ein Angebot für eine E14 Stelle, die nach TVÖD 14 Bund vergütet wird. Da ich somit Angestellter im ÖD bin, hätte ich Anspruch auf soetwas wie Zuschuss zur Miete? Falls ja wie wäre das geregelt.

Gruß
Scott

Schinkensandwich

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Antw:Mietzuschuss Angestellte im ÖD
« Antwort #1 am: 31.08.2023 21:43 »
Hallo Leute,
ich habe ein Angebot für eine E14 Stelle, die nach TVÖD 14 Bund vergütet wird. Da ich somit Angestellter im ÖD bin, hätte ich Anspruch auf soetwas wie Zuschuss zur Miete? Falls ja wie wäre das geregelt.

Gruß
Scott

Soll das ein Scherz sein?

Umlauf

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Antw:Mietzuschuss Angestellte im ÖD
« Antwort #2 am: 01.09.2023 00:47 »
Hallo Leute,
ich habe ein Angebot für eine E14 Stelle, die nach TVÖD 14 Bund vergütet wird. Da ich somit Angestellter im ÖD bin, hätte ich Anspruch auf soetwas wie Zuschuss zur Miete? Falls ja wie wäre das geregelt.

Gruß
Scott

Soll das ein Scherz sein?

Mit E14 ist das kurz vor dem Verhungern :o


Organisator

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Antw:Mietzuschuss Angestellte im ÖD
« Antwort #3 am: 01.09.2023 09:16 »
Hallo Leute,
ich habe ein Angebot für eine E14 Stelle, die nach TVÖD 14 Bund vergütet wird. Da ich somit Angestellter im ÖD bin, hätte ich Anspruch auf soetwas wie Zuschuss zur Miete? Falls ja wie wäre das geregelt.

Gruß
Scott

Du hast Anspruch auf Wohngeld, wie jeder andere auch.

Börnie

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Antw:Mietzuschuss Angestellte im ÖD
« Antwort #4 am: 01.09.2023 19:01 »
Und zur Tafel darfst Du auch gehen!

MScott

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Antw:Mietzuschuss Angestellte im ÖD
« Antwort #5 am: 01.09.2023 21:39 »
Ich weiß garnicht was diese unreflektierten Kommentare sollen. Ich würde von einer relativ kleinen Stadt in eine Großstadt mit hohen Mietpreisen ziehen. Ich habe mir mein Nettoeinkommen durchgerechnet und würde bei den Mietpreisen weniger in der Tasche haben. Dann kenne Soldaten die soetwas in der Art beziehen und Beamte haben wohl Anspruch auf Mietzuschuss.

E15TVL

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Antw:Mietzuschuss Angestellte im ÖD
« Antwort #6 am: 01.09.2023 21:43 »
Lass das Angebot besser bleiben.

clarion

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Antw:Mietzuschuss Angestellte im ÖD
« Antwort #7 am: 01.09.2023 23:50 »
Hoppla, wer hat Dir denn das Märchen erzählt? Wenn Du Netto weniger hast, dann lass es bleiben.

MoinMoin

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Antw:Mietzuschuss Angestellte im ÖD
« Antwort #8 am: 02.09.2023 07:03 »
Ich weiß garnicht was diese unreflektierten Kommentare sollen. Ich würde von einer relativ kleinen Stadt in eine Großstadt mit hohen Mietpreisen ziehen. Ich habe mir mein Nettoeinkommen durchgerechnet und würde bei den Mietpreisen weniger in der Tasche haben. Dann kenne Soldaten die soetwas in der Art beziehen und Beamte haben wohl Anspruch auf Mietzuschuss.
Du kannst versuchen deinen AG eine Zulage nach 16.5 abzuschwatzen.
Ansonsten haben TVöDler die gleichen Rechte wie andere Bürger.
Wohngeld

edeserver

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Antw:Mietzuschuss Angestellte im ÖD
« Antwort #9 am: 02.09.2023 11:27 »
Die Soldaten werden im Rahmen von Trennungsgeldbezug auch Kosten für die Unterkunft erhalten. Sie wohnen also an Ort A und aus dienstlichen Gründen (Versetzung oder Abordnung/Kommandierung) sind sie in Ort B und eine tägliche Rückkehr ist nicht zumutbar, dann gibt es quasi einen "Mietzuschuss" und unterstützte Heimfahrten. Die Trennungsgeldverordnung findet auch Anwendung auf Tarifbeschäftigte, wenn die Voraussetzungen stimmen. Da wird nichts verhandelt.

E15TVL

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Antw:Mietzuschuss Angestellte im ÖD
« Antwort #10 am: 02.09.2023 11:43 »
Ich weiß garnicht was diese unreflektierten Kommentare sollen. Ich würde von einer relativ kleinen Stadt in eine Großstadt mit hohen Mietpreisen ziehen. Ich habe mir mein Nettoeinkommen durchgerechnet und würde bei den Mietpreisen weniger in der Tasche haben. Dann kenne Soldaten die soetwas in der Art beziehen und Beamte haben wohl Anspruch auf Mietzuschuss.
Du kannst versuchen deinen AG eine Zulage nach 16.5 abzuschwatzen.
Ansonsten haben TVöDler die gleichen Rechte wie andere Bürger.
Wohngeld
16.5 nützt beim TVöD Bund ziemlich wenig und der 16.6, den du gemeint haben könntest, sieht „regionale Differenzierung“ bzw. „Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten“ nicht vor.

RsQ

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Antw:Mietzuschuss Angestellte im ÖD
« Antwort #11 am: 02.09.2023 19:20 »
Ich weiß garnicht was diese unreflektierten Kommentare sollen. Ich würde von einer relativ kleinen Stadt in eine Großstadt mit hohen Mietpreisen ziehen.
Das mag sein. Trotzdem dürfte man überall mit E14 zu den Top-10%-Verdienern zählen. Damit kann man auch in jeder "Großstadt mit hohen Mietpreisen" sorglos leben. Es sei denn, man braucht ein Top-Apartment in Top-Lage ...?

Schokobon

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Antw:Mietzuschuss Angestellte im ÖD
« Antwort #12 am: 05.09.2023 12:24 »
Alles subjektiv.
Wenn der Wechsel Nettoverlust bedeutet, dann lieber lassen oder höhere Stufe beim AG aushandeln.

GofX

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Antw:Mietzuschuss Angestellte im ÖD
« Antwort #13 am: 06.09.2023 08:12 »
Trotzdem dürfte man überall mit E14 zu den Top-10%-Verdienern zählen. Damit kann man auch in jeder "Großstadt mit hohen Mietpreisen" sorglos leben.

Das ist ein Trugschluss und rührt daher, dass das Durchschnittseinkommen in Deutschland so niedrig ist. Wenn man es als ÖD'ler bereits mehr oder weniger problemlos in die "Top10" schafft, zeigt das, wo in Deutschland der Durchschnittsverdienst liegt.

Nur weil man als älteres Ehepaar ohne Kinder auf 125k (brutto) im Jahr kommt (und somit zu den Top-10% gehört), möchte man trotzdem keine 3.500,- Euro für eine 75m²-Bude im Kern von München oder Frankfurt bezahlen.

Richtig "sorglos" ist es wohl nur für die Top-1% - und die findet man nicht mehr im ÖD.

An den TE: Wenn Du mit der Kohle nicht klar kommst, such' Dir besser was Anderes.

RsQ

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Antw:Mietzuschuss Angestellte im ÖD
« Antwort #14 am: 06.09.2023 09:00 »
Nur weil man als älteres Ehepaar ohne Kinder auf 125k (brutto) im Jahr kommt (und somit zu den Top-10% gehört), möchte man trotzdem keine 3.500,- Euro für eine 75m²-Bude im Kern von München oder Frankfurt bezahlen.
Auch in "Großstädten mit hohen Mieten" muss man ja nicht zwingend in der teuersten Behausung mitten im Zentrum wohnen. Wenn man das will, muss man tatsächlich das Einkommen an den Wohnwunsch anpassen - im Allgemeinen scheint es mir andersrum sinnvoller.