[Allg] Verbeamtung ja oder nein?

Begonnen von Namica, 01.09.2023 14:59

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Namica

Zitat von: Kido2911 in 11.09.2023 12:35
Auch bitte berücksichtigen, dass die Beihilfe nicht mit "Jedem" einen Vertrag hat und erstattet. Bspw. Krankenhaus - da kann auch finanziell was zusammenkommen, wenn bspw. das Kind in eine Klinik muss, wo die Beihilfe keinen Vertrag hat.

Das verstehe ich nicht.
Die Beihilfe muss einen Vertrag haben mit dem behandelnden Arzt/Krankenhaus?

Was bringt mir dann die freie Arztwahl?

CKY I Tango

Es ist klar geregelt was und wie hoch Beihilfefähig ist.
Aber die Wahl des Arztes oder Klinik bleibt dann schon noch mir überlassen.

MisterS

Ich vermute, er wollte damit ausdrücken dass nicht jedes Krankenhaus/Arzt direkt mit der Beihilfestelle abrechnen kann.
Und dann muss man im im Zweifel auch mal eine größere Summe vorstrecken.

Ich durfte in Bayern auch einige Telefonate führen, weil die Geburt ne fünfstellige Summe gekostet hat, und das Kind noch nicht im System bei der Beihilfe registriert war.
Hab dann zum Glück eine freundliche Sachbearbeiterin erwischt, die mir eine großzügige AZ überwiesen hat, Bekannte hatten nicht so viel Glück.

Organisator

Zitat von: MisterS in 11.09.2023 15:53
Ich vermute, er wollte damit ausdrücken dass nicht jedes Krankenhaus/Arzt direkt mit der Beihilfestelle abrechnen kann.
Und dann muss man im im Zweifel auch mal eine größere Summe vorstrecken.

Ich durfte in Bayern auch einige Telefonate führen, weil die Geburt ne fünfstellige Summe gekostet hat, und das Kind noch nicht im System bei der Beihilfe registriert war.
Hab dann zum Glück eine freundliche Sachbearbeiterin erwischt, die mir eine großzügige AZ überwiesen hat, Bekannte hatten nicht so viel Glück.

Das Krankenhaus schließt mit dem Kunden einen Behandlungsvertrag nach GOÄ und rechnet diesen entsprechend ab. Diese Rechnung wird dann von der Beihilfe bzw. Krankenkasse erstattet und dann ans Krankenhaus überwiesen. Ich sehe da nicht unbedingt irgendwelche Probleme die Glück bedürfen.

clarion

Zudem sind Beihilfestellen gehalten bei großen Summen zügig,  d.h. innerhalb der Zahlungsfrist der Krankenhäuser zu entscheiden.

MisterS

wie gesagt lag das Problem hier daran, dass der Kunde (also das Kind) eben nicht im System war, und erst nach 3 Monaten oder so dort aufgetaucht ist. Die Nachzahlung kam dann auch sofort.
Zumindest damals hieß es, die Beihilfestelle bekommt die Daten von der Bezügestelle, und das nicht sofort, sondern alle paar Wochen mal gebündelt.

Und ich hab schon öfter gehört, dass die Rechnungen eben erst mit Erfassung in der Datenbank gezahlt wurden.

Organisator

Zitat von: MisterS in 12.09.2023 08:29
wie gesagt lag das Problem hier daran, dass der Kunde (also das Kind) eben nicht im System war, und erst nach 3 Monaten oder so dort aufgetaucht ist. Die Nachzahlung kam dann auch sofort.
Zumindest damals hieß es, die Beihilfestelle bekommt die Daten von der Bezügestelle, und das nicht sofort, sondern alle paar Wochen mal gebündelt.

Und ich hab schon öfter gehört, dass die Rechnungen eben erst mit Erfassung in der Datenbank gezahlt wurden.

Dann hat das aber nichts mit dem Krankenhaus zu tun, sondern nur mit der Beihilfestelle. Und passiert auch nur einmal im Leben. Muss das Krankenhaus halt warten.

MoinMoin

Zitat von: Organisator in 12.09.2023 09:05
Zitat von: MisterS in 12.09.2023 08:29
wie gesagt lag das Problem hier daran, dass der Kunde (also das Kind) eben nicht im System war, und erst nach 3 Monaten oder so dort aufgetaucht ist. Die Nachzahlung kam dann auch sofort.
Zumindest damals hieß es, die Beihilfestelle bekommt die Daten von der Bezügestelle, und das nicht sofort, sondern alle paar Wochen mal gebündelt.

Und ich hab schon öfter gehört, dass die Rechnungen eben erst mit Erfassung in der Datenbank gezahlt wurden.

Dann hat das aber nichts mit dem Krankenhaus zu tun, sondern nur mit der Beihilfestelle. Und passiert auch nur einmal im Leben. Muss das Krankenhaus halt warten.
Ich glaube auch nicht, dass das Krankenhaus, so schnell mit einem gerichtlichem Mahnverfahren daher kommt und der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht, insbesondere, wenn man denen mitteilt, warum nur eine Abschlagszahlung geleistet wurde (also der PKV anteil) , insofern....

Organisator

Zitat von: MoinMoin in 12.09.2023 09:41
Zitat von: Organisator in 12.09.2023 09:05
Zitat von: MisterS in 12.09.2023 08:29
wie gesagt lag das Problem hier daran, dass der Kunde (also das Kind) eben nicht im System war, und erst nach 3 Monaten oder so dort aufgetaucht ist. Die Nachzahlung kam dann auch sofort.
Zumindest damals hieß es, die Beihilfestelle bekommt die Daten von der Bezügestelle, und das nicht sofort, sondern alle paar Wochen mal gebündelt.

Und ich hab schon öfter gehört, dass die Rechnungen eben erst mit Erfassung in der Datenbank gezahlt wurden.

Dann hat das aber nichts mit dem Krankenhaus zu tun, sondern nur mit der Beihilfestelle. Und passiert auch nur einmal im Leben. Muss das Krankenhaus halt warten.
Ich glaube auch nicht, dass das Krankenhaus, so schnell mit einem gerichtlichem Mahnverfahren daher kommt und der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht, insbesondere, wenn man denen mitteilt, warum nur eine Abschlagszahlung geleistet wurde (also der PKV anteil) , insofern....

Zumal man gegenüber dem Gläubiger auch leicht argumentieren kann: Entweder Mahnverfahren mit Widerspruch, Gerichtsverfahren frühestens in einem Jahr oder einfach ein paar Wochen aufs Geld warten.

Schmitti

Zitat von: MisterS in 12.09.2023 08:29
wie gesagt lag das Problem hier daran, dass der Kunde (also das Kind) eben nicht im System war, und erst nach 3 Monaten oder so dort aufgetaucht ist.
Warum ist das Kind hier der "Kunde", und nicht die Mutter?

MisterS

soll vorkommen dass das Kind direkt in Behandlung muss  ;)
Fallpauschale Frühchen <1500 Gramm mit Intensivstation z.B. lag da schon bei ~25k

klar kann man mit dem Krankenhaus reden, die kennen das, aber warum sollen die die Fehler der Verwaltung ausbaden?

MoinMoin

Zitat von: MisterS in 12.09.2023 10:28
klar kann man mit dem Krankenhaus reden, die kennen das, aber warum sollen die die Fehler der Verwaltung ausbaden?
aus den selben Gründen, wie die Mutter es ausbaden soll.
Und Organisator ging es doch darum, dass du vom Glück geredet hast, welches du hattest.
Insofern hatte das Krankenhaus Glück, dass du eine solche Sachbearbeiterin hattest und deine Bekannten hatten das Pech, dass sie es selber ausgebadet haben und nicht das KH haben warten lassen.


Thomber

Das Krankenhaus hatte Glück?     Nein, der Zahlungspflichtige hatte Glück, denn wenn es länger dauert, können Mahnkosten und Verzugszinsen dazukommen, richtig?   ;)

MoinMoin

Zitat von: Thomber in 12.09.2023 10:51
Das Krankenhaus hatte Glück?     Nein, der Zahlungspflichtige hatte Glück, denn wenn es länger dauert, können Mahnkosten und Verzugszinsen dazukommen, richtig?   ;)
Je nachdem wie man es anstellt.

Opa

Zitat von: Organisator in 12.09.2023 09:05
Und passiert auch nur einmal im Leben.
In NRW passiert das zukünftig jährlich und weitere Bundesländer, in denen Kinder höher besoldet werden, als ihre verbeamtete  Eltern, werden folgen.