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Kleidervorschriften?!

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Schmitti:

--- Zitat von: Powernapster am 05.09.2023 09:07 ---Was denkst Du wird passieren, wenn man sich der "Bitte" der "Chefin" widersetzt, weil man diese Bewertung einfach nicht teilt?
--- End quote ---
Möglichkeit 1: Nix.
Möglichkeit 2: Die Chefin muss sich auch hier anmelden, extra um eine "Rechtsgrundlage" für ihre Bitte zu finden.
Möglichkeit 3: Die Chefin schaut mal, wie Leute, die sich solch einer Bitte widersetzen, sonst so arbeiten. Was man als Chefin durchaus auch mal tun darf, sogar barfuß.

karola soll froh sein, nicht
--- Zitat von: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,115633.0.html ---hier zu arbeiten
--- End quote ---
, da wären "Flippies" tatsächlich verboten. Oder veräppelt uns hier der/die/das selbe? Man weiß es nicht.
Aber solche Figuren an Schreibtischen arbeiten, so mein Eindruck aus den letzten 2,5 Jahrzehnten Verwaltungsarbeit, ähnlich effizient als würde da gar keiner sitzen. Das hilft dann auch "Traumämtern" nicht weiter.

Alien1973:

--- Zitat von: Powernapster am 05.09.2023 09:24 ---
--- Zitat von: Alien1973 am 05.09.2023 09:15 ---
Wobei ich denke, dass Tarnbekleidung (ob modisch oder nicht) in einem Amt nichts zu suchen hat.

--- End quote ---

Kein Mensch spricht von "Tarnbekleidung". Unfassbar.

--- End quote ---

Was soll Camouflage-Look denn sonst sein?
Natürlich gibt's da unterschiedliche Farben, aber rot wird die Bluse wohl kaum gewesen sein.

FearOfTheDuck:
@Schmitti Danke für den Klassiker.  ;D Hach ja...

Powernapster:

--- Zitat von: Alien1973 am 05.09.2023 09:52 ---
Was soll Camouflage-Look denn sonst sein?
Natürlich gibt's da unterschiedliche Farben, aber rot wird die Bluse wohl kaum gewesen sein.

--- End quote ---

Nochmal: Wenn es kein Tarnanzug der Bundeswehr ist, dann ist "Camouflage" als Muster bei einer Bluse einfach nur das. Und das kann auch blau, rot, kunterbunt oder eben grün sein. Ein Muster, analog einer Bluse mit den Mustern Paisley, Pepita, Fischgrät, Vichy-Karos, you name it.

Bei Paisley könnte man Menschen mit Furcht vor Amöben, Pantoffeltierchen oder Silberfischchen übel triggern.

Leute mit Trypophobie haben Probleme mit den Kameralinsen der aktuellen iPhones.

Darauf gilt es natürlich Rücksicht zu nehmen!  ::)


BalBund:

--- Zitat von: cyrix42 am 05.09.2023 09:32 ---Um das mal wieder auf ein sachliches Niveau zu heben: Vorgaben zur Dienstkleidung können in einer Betriebsvereinbarung unter Einbeziehung des Personal-/Betriebsrats festgelegt werden. Ob es eine solche in der Behörde der Thread-Erstellerin gibt, und wenn ja, was darin steht, können wir von außen nicht feststellen.

--- End quote ---

Das ist hier aber auch völlig unerheblich. Dieser freundliche Hinweis wäre, selbst wenn er eine Weisung darstellen sollte (was wir nicht wissen) nicht mitbestimmungspflichtig.

Vorliegend wurde überwiegend in das Arbeitsverhalten der Mitarbeiterin eingegriffen, das mitbestimmungspflichtige Ordnungsverhalten ist zwar am Rande tangiert, da aber nur ein bestimmter Aspekt unterlassen werden soll, überwiegt bei Auslegung das Arbeitsverhalten.

etwas ausführlicher:
Abgesehen von Anordnungen zum Tragen von vorgeschriebener Schutzkleidung, ist der Arbeitgeber nur berechtigt, auf die Kleidung Einfluss zu nehmen, wie dies aufgrund der betrieblichen Verhältnisse erforderlich ist (BAG v. 8.8.1989 - 1 ABR 65/88). Die Einschränkung der persönlichen Handlungsfreiheit durch Anordnungen, die die Kleidung betreffen, muss zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet, zur Erreichung des verfolgten Ziels erforderlich und im Vergleich zum individuellen Interesse der Mitarbeiter verhältnismäßig sein (BAG v. 13.2.2007 - 1 ABR 18/06).
Maßstäbe für berechtigte Einflussnahmen auf die Kleidung der Mitarbeiter durch den Arbeitgeber können die üblichen gesellschaftlichen Gepflogenheiten (Verkehrsanschauung) und Erwartungen von Kunden an das äußere Erscheinungsbild der Mitarbeiter bestimmter Branchen sein  (BAG ebd.)

Und ja: im Sinne eines ungestörten Betriebsablaufes in einer Ausländerbehörde darf das tragen von jedweder, als militaristisch auszulegenden Kleidung, durch den disziplinarischen Dienstvorgesetzten untersagt werden.

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