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Kleidervorschriften?!

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Schmitti:

--- Zitat von: Flying am 06.09.2023 14:18 ---Man muss nicht immer gleich die Grundrechtskeule schwingen.
--- End quote ---
Es gibt kein Grundrecht auf freie Kleidungswahl. Allerdings gibt es eins, wonach man Freizügigkeit genießt. Also, zugegebenermaßen in gewisser Abhängigkeit von der handelnden Person: Nackig arbeiten ist Grundrecht!

Thomber:

--- Zitat ---Es gibt kein Grundrecht auf freie Kleidungswahl
--- End quote ---
Muss es auch nicht, denn Verbote gehen anders herum:   Alles, was nicht verboten ist, ist erlaubt. Und Verbote sind am GG zu messen.

Organisator:

--- Zitat von: Thomber am 06.09.2023 15:22 ---
--- Zitat ---Es gibt kein Grundrecht auf freie Kleidungswahl
--- End quote ---
Muss es auch nicht, denn Verbote gehen anders herum:   Alles, was nicht verboten ist, ist erlaubt. Und Verbote sind am GG zu messen.

--- End quote ---
Aber nicht, wenn sie privatrechtliche Arbeitsverhältnisse betreffen. Grundrechte sind Abwehrrechte gegen den Staat und nicht gegen den Arbeitgeber.

Opa:
Bedauerlich, dass man dies einem Beamten extra erklären muss.

was_guckst_du:
..wo ist denn der Beamte mit einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis? 8)

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