Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Frage zum Termin der Tarifverhandlung 2023
Warnstreik:
--- Zitat von: DoB am 08.09.2023 07:53 ---Ich denke auch nicht das es dieses Jahr noch etwas mit dem Ergebnis wird.
--- End quote ---
Viele/die meisten Punkte sind ja schon für den TVöD verhandelt worden und zumindest die Positionen ausgetauscht. Jetzt kommen eventuell einige TV-L Besonderheiten mit auf den Tisch und dann KANN man fix fertig werden. Deutlich vom TvÖD abzuweichen wäre auch albern für beide Seiten. Ich könnte mir vorstellen, dass man sich diesmal einmal tief in die Augen schaut, in etwa das Ergebnis des TVÖD übernimmt und ohne Streiks rasch zu Potte kommt. Kann aber auch gaaaaaanz anders laufen ;-)
Schmitti:
--- Zitat von: cyrix42 am 07.09.2023 19:32 ---Wenn du willst, dass die Verhandlungen ziemlich einseitig ablaufen, weil die Gewerkschaften aufgrund der Friedenspflicht, die bis 30.09. gilt, nicht streiken dürfen und also keinerlei Druckmittel in der Hand haben, dann kannst du auch schon während der aktuellen Laufzeit verhandeln.
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Warum sollte es einseitig ablaufen, wenn z.B. die Forderung zum 1.10. schon beschlossen und veröffentlicht wäre? Oder wenn die Verhandlungen nicht 4 Wochen später erst in Gang kämen? Da wird schon Zeit verhuddelt. Die Zeit der Friedenspflicht könnte man schon so für friedliche Verhandlungen nutzen, dass man notfalls direkt am ersten Tag danach mit einem Streik beginnen könnte.
cyrix42:
Nu, ob die Forderungen jetzt am 01.10. oder am 11.10. veröffentlicht werden, dürfte recht wenig Einfluss haben. Und, jedenfalls solang man die Tarifverhandlungen als "Arbeitskampf" betrachtet, die Arbeitgeberseite zu vielen Zugeständnissen bereit ist, während die AN-Seite ein zahnloser Tiger ist, darf auch bestritten werden. Im Zweifel ist dann immer zu wenig Geld da und die Gewerkschaften können dem nichts entgegnen. Die AN sind ja weiterhin verpflichtet, ihrer Arbeitstätigkeit nachzugehen. Warum also sollten AG dann mehr zahlen?
niedersachse02:
Wenn der aktuelle Vertrag bis zum 30.09. läuft, werden dann alle Inhalte des neuen Tarafvertrages, die vielleicht erst nächstes Jahr beschlossen werden, rückwirkend ab dem 1.10. "nachgezahlt"?
cyrix42:
Es kommt darauf an, auf was man sich einigt. Bei den Tarif-Verhandlungen zum TVöD Anfang des Jahres z.B. wurden die Entgelttabellen (und nicht der ganze Tarif-Vertrag, wie immer mal fälschlicherweise behauptet wird) zum 31.12.2022 gekündigt, dann aber verhandelt, dass diese dennoch bis 29.02.2024 weitergelten sollen. (Zusätzlich wurden Zahlungen von "Inflationsausgleichsgeld" vereinbart, welches an Stichtage, an denen Anspruch auf Arbeitsentgelt bestehen muss, gekoppelt wurde.)
Es ist denkbar, dass die Verhandlungsergebnisse im nun folgenden Tarifkonflikt zum TV-L rückwirkende Zahlungen vorsehen werden -- gesetzt ist dies aber nicht.
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