ich bin noch nicht lange beihilfeberechtigt und habe erstmals die situation, dass die beihilfe mir bei der erstattung einen rechnungsposten gekürzt hat, weil der arzt den faktor 2,3 überschritten hat. für die 3,5 gibt es eine begründung, die ist aber vermutlich nicht individuell genug formuliert gewesen
wie ist da eure erfahrung? ist das glücksache, ob das anerkannt wird? oder lehnt die beihilfestelle das grundsätzlich ab, egal wie viel mühe sich in der rechnung gegeben wurde?
lohnt eine rückfrage oder ein widerspruch?
und noch eine verwandte frage:
es ist ja möglich, kostenvoranschläge / heil- und kostenpläne für zahnärtzliche behandlungen freiwillig vorher von der beihilfe "fiktiv durchrechnen" zu lassen. macht ihr das und hat das irgendwelche vorteile? dass man 3,5 kürzen wird, weiß ich ja jetzt schon
danke!
Im konkreten Fall würde ich einfach den behandelnden Arzt ansprechen und ihm mitteilen, dass die Rechnung nur entsprechend der Anmerkungen der Beihilfestelle gekürzt bezahlt wird und dem Arzt freistellen, ggf. seine Rechnung noch zu korrigieren bzw. die Begründung nachzuarbeiten.
Moin, ob man damit durchkommt? Man hat ja vor der Behandlung unterschrieben, dass man die Kosten trägt. Dem Arzt ist es relativ egal, ob der Patient einen Kostenanspruch an dritte (Beihilfe, PKV) geltend macht oder nicht.
Und nach meiner mit der Problematik Beihilfestelle vs. Arzt ist die Beihilfestelle eine Behörde, wie sie im Buche steht. Selbst mit Begründung des Arztes bin ich schon auf Kosten sitzen geblieben. Das Problem ist eben, dass man als Patient gar nicht in der Lage ist zu beurteilen, ob eine nachgereichte Begründung der Beihilfestelle genügt. Und wer will schon wegen z. B: 100 € eine Klage auf den Weg bringen?
Eigentlich gab es immer nur Stress mit der Beihilfe. Meine PKV (Debeka) war immer tiefenentspannt.
Wie groß ist denn der "Schaden" durch die Faktorisierung 2,3 vs 3,5?
Leider hat in meinem Fall die Beihilfe in den letzten 2 Jahren sehr an Qualität nachgelassen. Ich habe ein minderjähriges Diabetes-Kind, ich hatte einen Krankenhausaufenthalt. Und was macht die Beihilfe? Fehlerhafte Bescheide ausstellen (etwa jeder zweite). Die wurden dann zwar korrigiert, meine Kritik an der zuständigen Sachbearbeiterin fiel leider nicht auf fruchtbaren Boden.