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Frage zur Eingruppierung
thesisko:
Nein liegt nicht vor. Was mich irritiert ist die Aussage, dass der Unterschied am Meister oder Techniker festgemacht wird. Die übertragenden Tätigkeiten, bzw die Stelle ist die gleich.
Organisator:
--- Zitat von: thesisko am 12.09.2023 10:26 ---Nein liegt nicht vor. Was mich irritiert ist die Aussage, dass der Unterschied am Meister oder Techniker festgemacht wird. Die übertragenden Tätigkeiten, bzw die Stelle ist die gleich.
--- End quote ---
Es gibt gemäß EntgO Tätigkeiten als Techniker und als Meister. Beides ist bis E9b möglich.
thesisko:
Ich bin verwirrt. Es ist immer die gleiche Stelle und es sind die gleichen auszuführenden und dauerhaft übertragenden Tätigkeiten. Müssten die nicht zur gleichen Entgeltgruppe führen?
Ein promovierter Pförtner wird auch nicht bessergestellt werden.
MoinMoin:
--- Zitat von: thesisko am 12.09.2023 12:07 ---Ich bin verwirrt. Es ist immer die gleiche Stelle und es sind die gleichen auszuführenden und dauerhaft übertragenden Tätigkeiten. Müssten die nicht zur gleichen Entgeltgruppe führen?
--- End quote ---
Ja,
aber da du nicht die übertragenden Tätigkeiten kennst, kannst du das nicht beurteilen.
Oder liegen dir die übertragenden Tätigkeiten (schriftlich) vor?
Bitte bedenken: ausgeübte und übertragenden (also auszuübenden) Tätigkeiten können unterschiedliche sein.
MeinerEiner:
Das grundsätzliche Misstrauen ist auf jeden Fall angebracht, denn der AG bildet sich seine Rechtsmeinung, wie er es will und kommuniziert das auch dementsprechend. Sollte man nicht viel darauf geben. Die korrekte Eingruppierung bleibt davon unberührt und muss ggf. vom Arbeitsgericht festgestellt werden.
Direkt nach der Probezeit die Eingruppierung feststellen lassen, falls es da noch Bedenken gibt.
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