Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Direktionsrecht des AG und Arbeitszeiten und zumutbare Tätigkeiten
Ramirez:
--- Zitat von: Opa am 12.09.2023 17:25 ---
--- Zitat von: Organisator am 12.09.2023 16:56 ---
--- Zitat von: Opa am 12.09.2023 16:52 ---https://www.spiegel.de/karriere/bundesarbeitsgericht-arbeitnehmer-koennen-dauerhaft-ins-ausland-versetzt-werden-a-253fdf74-ab9a-489f-83d5-f416e2534b98
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naja, da der deutsche öD grundsätzlich in Deutschland tätig ist, und viele der Arbeitgeber auch auf Bundesländer oder gar Kommunen festgelegt sind, wird das mit dem Versetzen ins Ausland wohl nicht so häufig sein. Ansonsten glaube ich mal gelesen zu haben, dass in einem Arbeitsvertrag auch der Arbeitsort genannt ist.
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Man wundert sich, wie viele Behörden über Auslandsvertretungen verfügen.
Den Link hatte ich geposted um zu verdeutlichen, dass das Direktionsrecht viel weiter reichen kann, als der verwöhnte Behördenmitarbeiter gemeinhin denkt.
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Ich finde es interessant das Sie hier Hinweise zu Rechten geben, obwohl sie noch nicht mal verstanden haben was unser Grundgesetz ist.
Naja, ich mag die Meinungsfreiheit ja auch.
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